Die Recherche in 90 Sekunden
- Martin Sellners Remigrationskonzept richtet sich nicht ausschließlich gegen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
- Es erfasst auch rechtmäßig aufhältige Menschen und – über Assimilation, politische Einflussnahme und gesellschaftliche Verdrängung – deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
- Das Bundesverwaltungsgericht ordnete Sellners früher dargestelltes Konzept als mit einem ethnisch definierten Volksverständnis verbunden ein.
- Sellner verfolgt eine metapolitische Strategie: Begriffe sollen normalisiert, Nachwuchs geschult, politische Akteure vernetzt und Forderungen in Parteien und staatliche Institutionen getragen werden.
- Das von seinem Institute for Remigration veröffentlichte Policy Paper überträgt diese Strategie auf Sachsen-Anhalt und beschreibt eine mögliche „Neuorientierung des Staatsapparates auf Remigrationsmaximierung“.
- In Österreich dokumentieren STANDARD, ORF und Verfassungsschutz personelle Überschneidungen zwischen der von Sellner mitaufgebauten „Aktion 451“, der Identitären Bewegung, der Freiheitlichen Jugend und dem Umfeld der FPÖ.
- Aus diesem Umfeld gelangten nach den Recherchen mehrere Personen in Beschäftigungsverhältnisse bei FPÖ-Abgeordneten und damit in das Parlament.
- Bei der AfD sind programmatische Parallelen, gemeinsame Auftritte, persönliche Kontakte, die Unterstützung von Sellners „Save Europe Act“ und eine zunehmende Anschlussfähigkeit seines Remigrationsbegriffs dokumentiert.
- Nicht belegt ist, dass Sellner die Gesamtparteien FPÖ oder AfD steuert oder dass diese sämtliche Bestandteile seiner Ideologie übernehmen.
- Ebenfalls nicht belegt ist eine Beteiligung der AfD Sachsen-Anhalt an der Erstellung des konkreten Policy Papers. Diese Frage ist für die Bewertung des ideologischen Einflusses jedoch nicht entscheidend.
Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026
- 11.09.2026 – Die Darstellung der AfD-Position wurde differenziert: Statt einer Gegenüberstellung „IFR-Paper weitergehend, AfD nur Abschiebung“ unterscheidet die Recherche jetzt vier Ebenen – die formale Bundesprogrammatik, weitergehende Aussagen führender Funktionäre („millionenfache Abschiebung“ beziehungsweise „millionenfache Remigration“), Ulrich Siegmunds aktuelle und frühere Aussagen sowie das IFR-Paper. Neu sind eine Vergleichstabelle, ein Faktenfenster zur Einordnung der Millionenzahlen und sieben zusätzliche Quellen. Zwei kursierende Siegmund-Zitate konnten nicht verifiziert werden und bleiben unveröffentlicht.
- 10.09.2026 – Neue Primärquelle: Im Gastbeitrag „Remigration – ein Plan für Sachsen-Anhalt“ (Sezession, 7. September 2026) beschreibt IFR-Geschäftsführer Philipp Huemer die Entstehungslogik des Policy Papers, spricht von „unserem“ Papier, nennt die Systematisierung und Weiterentwicklung vorhandener AfD-Ansätze und schreibt, ein Teil der Projekte erfordere eine „vertiefte juristische Prüfung“. Neuer Abschnitt, aktualisierter Prüfkasten und ein Recherchepfad zur offenen Frage einer Linie von Potsdam zum Institut.
- 09.09.2026 – Neuer Befund zum dänischen Vorbild: Martin Sellner erklärt selbst, man habe mit dem Institute for Remigration ausgearbeitet, wie das dänische „Ghettogesetz“ auf Sachsen-Anhalt angewandt werden könnte. Ergänzt wurde ein neuer Abschnitt zum dänischen Modell und zum EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2025 (C-417/23) samt Vergleichstabelle, rechtlicher Einordnung und neuen offenen Fragen.
- 09.09.2026 – Finanzierung und Transparenz aktualisiert: Das Institute for Remigration wirbt öffentlich um größere private Geldgeber und verspricht diesen nach eigener Darstellung „absolute anonymity and discretion“. Zusätzlich wurden die weiterhin offenen Fragen zur finanziellen Zuordnung zwischen Webauftritt, Martin Sellner und der neu eingetragenen deutschen IFR-UG ergänzt.
- 04.09.2026 – Neuer Registerbefund: Seit dem 31. August 2026 ist die „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“ beim Amtsgericht Stendal (HRB 38068) eingetragen. Geschäftsführer ist Martin Sellner; gesellschaftsrechtlicher Sitz ist Magdeburg, Geschäftsanschrift Chemnitz.
- 04.09.2026 – Frühere Formulierungen zu einer nur „geplanten“ deutschen Struktur des Instituts sind damit überholt und wurden korrigiert.
- 04.09.2026 – Neu recherchiert: das Unternehmensumfeld an der Geschäftsanschrift Edisonstraße 2 in Chemnitz. Die gemeinsame Adresse belegt keine gesellschaftsrechtliche oder operative Verbindung zum Institut.
- 04.09.2026 – Neues Unterkapitel zur Chemnitzer Adresse: Kohorte UG (zuvor „Identitäre Bewegung BY UG“), Okzident-Media UG, Schanze Eins UG & Co. KG sowie der Bezug zum „Zentrum Chemnitz“, das der sächsische Verfassungsschutz der Identitären Bewegung zuordnet. Eigentums-, Wohn- und Nutzungsverhältnisse bleiben ausdrücklich offen.
- 03.09.2026 – Grundlegende redaktionelle Neustrukturierung: Leitfrage ist nun Martin Sellners Ideologie und ihr dokumentierter Transfer in das Umfeld von FPÖ und AfD.
- 03.09.2026 – Neu belegt: Ulrich Siegmund stellt selbst eine Verbindung zwischen seinem Potsdamer Vortrag und seiner Kampagne „Vision 2026“ her. Ein inhaltlicher Bezug zu Sellners Remigrationskonzept oder zum IFR-Papier folgt daraus nicht.
- Die Frage nach der Erstellung des konkreten Policy Papers bleibt dokumentiert, ist aber als nachgeordnete offene Frage eingeordnet.
- Die redaktionellen Anfragen an die AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Siegmund, Hans-Thomas Tillschneider und den AfD-Bundesverband sind weiterhin unbeantwortet.
Teil 01
Martin Sellners Ideologie
Was „Remigration“ bei Sellner konkret bedeutet – und wie Gerichte sein Konzept bislang eingeordnet haben.
Die Ideologie
Remigration ist bei Sellner mehr als Abschiebung
Sellners Remigrationsbegriff beschreibt nicht nur den Vollzug bestehender Ausreisepflichten, sondern eine langfristige Veränderung der Bevölkerungsstruktur.
„Remigration“ wird im politischen Alltag häufig mit der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer gleichgesetzt. In den Publikationen und Vorträgen Martin Sellners ist der Begriff deutlich weiter gefasst. Er verbindet Migrations-, Staatsbürgerschafts-, Kultur- und Bevölkerungspolitik zu einem gemeinsamen Konzept.
politfacts stützt sich dabei auf Sellners eigene Veröffentlichungen und Vorträge sowie auf die gerichtliche Auswertung seines Konzepts. Was hier beschrieben wird, ist seine Position – nicht die Position einer Partei.
Ethnokulturelles Volksverständnis
Zugehörigkeit wird nicht primär über die Staatsbürgerschaft bestimmt, sondern über Herkunft, Abstammung und kulturelle Prägung. Daraus folgt eine Unterscheidung zwischen formalen Staatsbürgern und dem, was als „Volk“ verstanden wird.
Narrativ vom „Bevölkerungsaustausch“
Migration wird nicht als Summe individueller Wanderungsentscheidungen beschrieben, sondern als Prozess, der die Zusammensetzung der Bevölkerung verändere. Das Policy Paper für Sachsen-Anhalt trägt diesen Begriff bereits im Titel.
Staatsbürgerschaft als Statusfrage
Die Einbürgerung gilt in diesem Denken nicht als Abschluss der Zugehörigkeit, sondern als Schwelle, die politisch neu justiert werden soll. Auch Menschen mit deutschem Pass bleiben damit Gegenstand der Debatte.
Assimilation als Bedingung
Gesellschaftliche Akzeptanz wird an vollständige kulturelle Angleichung geknüpft. Integration im Sinne gleichberechtigter Teilhabe bei kultureller Vielfalt wird ausdrücklich abgelehnt.
Verringerung politischen Einflusses
Beschrieben wird das Ziel, den gesellschaftlichen und politischen Einfluss bestimmter migrantisch geprägter Bevölkerungsgruppen zu verringern – etwa über Wohn-, Bildungs-, Kultur- und Förderpolitik.
Langfristige demografische Veränderung
Das Konzept ist nicht auf eine Legislaturperiode angelegt. Es zielt auf eine über Jahrzehnte wirkende Veränderung der Bevölkerungsstruktur, ergänzt um familien- und geburtenpolitische Vorstellungen.
Gerichte haben sich mit diesem Konzept bereits befasst. Ihre Feststellungen sind für diese Recherche relevant, ersetzen aber keine Bewertung des aktuellen Papiers.
Bundesverwaltungsgericht
Was das Bundesverwaltungsgericht zu Sellners früherem Konzept sagt
BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2025 – 6 A 4.24 (COMPACT-Verfahren)
Das Bundesverwaltungsgericht untersuchte in seinem Urteil vom 24. Juni 2025 Sellners zuvor veröffentlichtes Remigrationskonzept ausführlich – insbesondere dessen Einteilung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und die Vorstellungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund.
Das Gericht bewertete dieses Konzept, jedenfalls soweit es zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet, als Missachtung des egalitären Staatsangehörigkeitsverständnisses und insoweit als menschenwürdewidrig.
Wichtige Einschränkung
Das Gericht hat das Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“ aus August 2026 nicht geprüft. Das aktuelle Papier kann deshalb nicht mit dem gerichtlich untersuchten früheren Konzept gleichgesetzt werden. Auffällig ist jedoch die konzeptionelle Kontinuität bei Zielgruppen und mehreren Instrumenten.
Früheres Sellner-Konzept (vom BVerwG untersucht)
- deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als eigene Zielgruppe
- Assimilation als Maßstab
- struktureller Druck
- Veränderung politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
Aktuelles IFR-Paper (nicht gerichtlich geprüft)
- Gruppe C: deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
- „Assimilationsdruck“
- „strukturelle Remigration“
- „struktureller Pushfaktor“
- „Self-Deportation“
- Quartierspolitik
- Leitkultur
- Religions- und Ordnungspolitik
Konzeptkontinuität – keine Identität der beiden Dokumente.
Neue Rechtsprechung
Weitere Bestätigung des rechtlichen Maßstabs durch den BayVGH
BayVGH, Beschluss vom 16. Juni 2026 – 10 ZB 24.2079
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sellners Remigrationskonzept, soweit es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ungleich behandelt, das egalitäre Staatsangehörigkeitsverständnis missachtet und sich insoweit als menschenwürdewidrig erweist.
Zusätzlich führt der BayVGH aus, dass die Verbreitung von Sellner-Inhalten und eine Nähe zur Identitären Bewegung Hinweise auf eine Identifizierung mit Sellners Konzept sein können.
Wichtige Abgrenzung
Der Beschluss erging in einem Verfahren mit Bezug zum bayerischen Landesverband der AfD und betrifft nicht Ulrich Siegmund. Es wäre falsch zu schreiben, der BayVGH habe festgestellt, dass Siegmund Sellners Konzept vertritt.
Einordnung
Korrekte Einordnung: Die Entscheidung liefert einen juristischen Maßstab dafür, welche Indizien Gerichte bei der Frage einer inhaltlichen Identifizierung mit Sellners Konzept heranziehen können. Die Einordnung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2025 – 6 A 4.24) bleibt davon unberührt.
Teil 02
Die Strategie hinter der Ideologie
Begriffe prägen, Nachwuchs schulen, Akteure vernetzen, Forderungen in Parteien und Institutionen tragen.
Die Strategie
Vom politischen Schlagwort zur gesellschaftlichen Machtstrategie
Sellners Einfluss beruht nicht auf Parteiämtern, sondern auf einer arbeitsteiligen Strategie aus Begriffsarbeit, Schulung, Vernetzung und Kampagne.
Sellner beschreibt sein Vorgehen selbst als metapolitisch: Nicht die Partei, sondern der vorgelagerte gesellschaftliche Raum soll verändert werden. Politische Mehrheiten gelten in diesem Denken als Folge, nicht als Ausgangspunkt.
Aus den dokumentierten Aktivitäten lassen sich sieben Ebenen unterscheiden. Sie greifen ineinander, sind aber unterschiedlich gut belegt.
- 1
Begriffe prägen
„Remigration“, „Bevölkerungsaustausch“, „Assimilationsdruck“: Sprachliche Setzungen sollen politische Selbstverständlichkeiten verschieben.
- 2
Ideologie publizieren
Bücher, Papiere, Videos und Vorträge machen das Konzept zitierfähig und anschlussfähig.
- 3
Nachwuchs schulen
Lesekreise, Vorträge und Schulungsformate vermitteln politische Theorie an junge Aktivisten – in Österreich dokumentiert über „Aktion 451“.
- 4
Akteure vernetzen
Kongresse, Auftritte und persönliche Kontakte verbinden außerparlamentarisches Vorfeld und Parteipolitik.
- 5
Forderungen operationalisieren
Lobby- und Kampagnenstrukturen wie das Institute for Remigration übersetzen Ideologie in Forderungskataloge und Bewertungsraster.
- 6
In Programme und Institutionen tragen
Konzepte sollen Eingang in Parteiprogramme, Verwaltungshandeln und Gesetzgebung finden.
- 7
Vorfeld aufbauen
Ein politisch gewünschtes Medien-, NGO- und Kulturvorfeld soll staatlich gefördert, gegenläufigen Strukturen sollen Ressourcen entzogen werden.
Aus dem Originaldokument
„patriotische Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft“
Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“, IFR, August 2026
„Hafen für patriotische NGOs, rechte Kongresse, Medien, Bewegungen und Kulturinitiativen“
Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“, IFR, August 2026
„metapolitische Flankierung der Remigrationspolitik“
Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“, IFR, August 2026
Entzug staatlicher Ressourcen für „migrationspolitisch gegenläufige Strukturen“
Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“, IFR, August 2026
Das Papier beschreibt nicht nur Migrationspolitik. Es beschreibt die gezielte Veränderung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse mithilfe staatlicher Förderung und institutioneller Macht.
Die Transferwege
Von der Ideologie in die Institutionen
Transferwege: von der Ideologie in die Institutionen
Die Grafik zeigt dokumentierte Stationen des Transfers. Sie stellt keine Befehlskette dar: Eine durchgezogene Linie bedeutet eine konkret belegte Verbindung, eine gestrichelte Linie lediglich ideologische oder programmatische Anschlussfähigkeit.
- Eigene Veröffentlichungen
- Aufbau dokumentiert
- Gründung durch Sellner
- Personelle Überschneidungen
- Beschäftigung und Kontakte belegt
- Programmatische Anschlussfähigkeit
- Ideologie und zentrale Konzepte
- Schulung, Medien und Vorfeld
- Parlamentarische Parteien und Institutionen
- Durchgezogen: konkret belegte Verbindung
- Gestrichelt: ideologische oder programmatische Anschlussfähigkeit
Die Darstellung bildet Einfluss und Kontakt ab, keine Weisungs- oder Steuerungsbeziehung.
Das Institut
Das „Institute for Remigration“: Forschungsinstitut, Lobby oder Kampagnenplattform?
Das „Institute for Remigration“ tritt seit 2026 als Herausgeber politischer Papiere, als Lobbyorganisation und als Kampagnenplattform zum Thema Remigration auf.
Die Bezeichnung „Institut“ darf dabei nicht mit einem universitären oder öffentlich getragenen Forschungsinstitut gleichgesetzt werden. Entscheidend ist deshalb, was sich über Rechtsform, Personen, Infrastruktur, Finanzierung und tatsächliche Tätigkeit belegen lässt.
- Gründer
- Martin Sellner
- Operative Leitung / Geschäftsführung
- Philipp Huemer
- Deutsche Gesellschaft
- „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“, Amtsgericht Stendal, HRB 38068, eingetragen am 31. August 2026
- Rechtsform laut Impressum (frühere Momentaufnahme)
- Stand der Impressumsprüfung vom 30. August 2026: keine eigenständige Rechtsform, keine Registernummer. Diese Momentaufnahme ist durch den Registerbefund vom 31. August 2026 nicht widerlegt, aber nicht mehr der einzige Befund zur Rechtsstruktur.
- Medieninhaber und inhaltlich Verantwortlicher
- Martin Sellner
- Datenschutzrechtlich Verantwortlicher
- Martin Sellner
- Anschrift
- Paulinengasse 18/5/17, 1180 Wien, Österreich
- Mitarbeiterzahl
- Nicht öffentlich ausgewiesen
- Wissenschaftlicher Beirat
- Nicht öffentlich ausgewiesen
- Institutionelle Forschungsabteilungen
- Nicht öffentlich ausgewiesen
- Finanzierung
- Nach eigener Darstellung private Unterstützer und Spender; zusätzlich wurden Zahlungsdienstleister und Kryptowährungen genutzt. Eine transparente Gesamtfinanzierung oder ein öffentliches Jahresbudget ist nicht bekannt.
- Eigene Selbstdarstellung
- Forschung und Analyse, Lobbyarbeit, Kampagnen, politische Vernetzung und Bewertung politischer Akteure.
Quelle: Impressum und Datenschutzerklärung des Institute for Remigration (remigration-institute.com) sowie Selbstdarstellung des IFR. Abruf: 30. August 2026. „Nicht öffentlich ausgewiesen“ bedeutet: In den öffentlich zugänglichen Quellen des Instituts finden sich hierzu keine Angaben. remigration-institute.com
Mehr politische Lobby als klassisches Forschungsinstitut
Das IFR bezeichnet sich selbst sinngemäß als Lobbyorganisation für „Europäer“ und verfolgt neben Publikationen ausdrücklich politische Ziele.
Martin Sellner bezeichnete das Institut öffentlich als politische „Rating-Agentur“ beziehungsweise erklärte sinngemäß, dass konkrete Vorschläge entwickelt und das Remigrationskonzept „in politische Programme gegossen“ werden solle.
Philipp Huemer beschrieb die Organisation nach dokumentierten Aussagen als Struktur, die Sellners bisheriger „One-Man-Army“ einen organisatorischen Unterbau geben und als Kampagnenplattform dienen soll.
Angekündigte Tätigkeiten
- politische Analysen
- Lobbying
- Vernetzung
- Kampagnen
- Aktivismus
- Bewertung von Parteien und Politikern
- politische Mobilisierung
Einordnung
Das IFR veröffentlicht zwar Policy Paper und politische Analysen. Seine eigenen Ziele gehen jedoch deutlich über klassische Forschung hinaus: Die Organisation versteht sich zugleich als Lobby-, Netzwerk- und Kampagnenstruktur, die unmittelbar auf politische Parteien und öffentliche Debatten einwirken will.
Präzise formuliert: Die Bezeichnung „Institut“ beschreibt hier keinen nachgewiesenen universitären oder öffentlich-rechtlichen Forschungsstatus. Die Aussage „Das IFR ist kein Institut“ wäre dagegen eine unzulässige Verkürzung.
Erklärte Strategie: Lobby, Kampagne, Rating
Das Institut beschreibt seine Arbeit selbst ausdrücklich als politische Lobby-, Kampagnen- und Einflussarbeit. Auf der eigenen Website erklärt es unter anderem, es wolle:
- Politiker und Journalisten mit Briefings, Daten, Argumenten und „Wordings“ versorgen
- ein Netzwerk aus Politikern, Journalisten, Experten und Aktivisten aufbauen
- europaweite Kampagnen organisieren
- über Ratings und Rankings Druck auf Parteien und Politiker ausüben
- das politische „Overtonfenster“ zugunsten von Remigration verschieben
Martin Sellner erklärte anlässlich des Sachsen-Anhalt-Papiers, das Institut werde künftig das Remigrationskonzept in politische Programme „gießen“ und als politische „Rating-Agentur“ für Parteien agieren – zunächst in Sachsen-Anhalt, anschließend deutschland- und europaweit.
Warum das relevant ist
Für die Gesamtthese dieser Recherche ist das zentral: Das Policy Paper ist nach der Selbstdarstellung des Instituts nicht lediglich eine theoretische Studie, sondern Bestandteil einer ausdrücklich formulierten Strategie politischer Einflussnahme.
Aus dieser Selbstdarstellung folgt kein Beleg für tatsächlichen Einfluss auf konkrete Entscheidungen der AfD. Belegt ist der erklärte Anspruch, nicht dessen Wirkung.
Wer hat das Policy Paper geschrieben?
Das PDF selbst nennt keinen individuellen Autor. Journalistisch belastbar ist deshalb ausschließlich die Formulierung „Policy Paper des Instituts für Remigration“.
- Martin Sellner ist Gründer und zentrale Person des Instituts.
- Philipp Huemer bezeichnet es öffentlich als „unser neues Policy Paper“ und erläutert zentrale politische Überlegungen des Konzepts selbst.
- Das Dokument nennt Sellners Buch ausdrücklich als eine seiner konzeptionellen Grundlagen.
- CORRECTIV ordnet das Papier Sellner zu.
Sprachregelung
Daraus lässt sich ohne weitere Quelle keine alleinige persönliche Autorschaft Martin Sellners konstruieren. politfacts schreibt deshalb konsequent vom „Policy Paper des Instituts für Remigration“.
Die Rolle Philipp Huemers
Bislang war Philipp Huemer in dieser Recherche vor allem als operativ Verantwortlicher des Institute for Remigration eingeordnet. Neu ist, dass er das Dokument in einem eigenen Beitrag ausdrücklich als „unser neues Policy Paper“ bezeichnet und zentrale politische Überlegungen des Konzepts selbst erläutert.
Das ist ein relevantes Indiz dafür, dass seine Rolle über eine rein organisatorische Tätigkeit hinausgehen könnte. Eine Autorenkennzeichnung oder eine öffentlich belegte Aufteilung der Autorenschaft liegt jedoch weiterhin nicht vor.
Huemers Formulierung „unser neues Policy Paper“ spricht für eine institutionelle und möglicherweise auch inhaltliche Beteiligung. Sie beweist jedoch nicht, welche Teile des Dokuments von ihm selbst verfasst wurden.
Ein Papier, das die AfD Sachsen-Anhalt direkt adressiert
Das Policy Paper ist nicht allgemein gehalten, sondern ausdrücklich auf die politische Situation in Sachsen-Anhalt zugeschnitten. Das Institute for Remigration beschäftigt sich darin mit der Frage, welche Maßnahmen eine mögliche AfD-geführte Landesregierung umsetzen könnte.
Martin Sellner verbreitete Berichte über das Papier zudem unter direkter Bezugnahme auf Ulrich Siegmund beziehungsweise die AfD Sachsen-Anhalt und stellte das Land als möglichen Ort einer praktischen Umsetzung dar.
INDIZ: Das ist ein belegbares Indiz für eine gezielte politische Adressierung der AfD Sachsen-Anhalt durch Sellner und das Institut.
Es ist dagegen kein Beweis dafür, dass Ulrich Siegmund, die AfD Sachsen-Anhalt oder einzelne Funktionäre das Policy Paper bestellt, mitentwickelt oder vor der Veröffentlichung abgestimmt haben. Eine Ansprache ist keine Kooperation.
Rechtsform
Vom Projekt zur Gesellschaft: Die deutsche IFR-UG
Neuer Registerbefund · 4. September 2026
Seit dem 31. August 2026 ist Sellners Institut auch gesellschaftsrechtlich in Deutschland registriert.
GESICHERT / BELEGT (Handelsregister)- Firma
- Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)
- Register
- Amtsgericht Stendal, HRB 38068
- Eintragung
- 31. August 2026
- Gesellschaftsvertrag
- 20. Mai 2026
- Sitz
- Magdeburg
- Geschäftsanschrift
- Edisonstraße 2, 09116 Chemnitz
- Stammkapital
- 2.000 Euro
- Geschäftsführer
- Martin Sellner, Wien
Quelle: Handelsregister, Amtsgericht Stendal, HRB 38068. handelsregister.de
Seit dem 31. August 2026 ist beim Amtsgericht Stendal die „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“ eingetragen. Geschäftsführer ist Martin Sellner. Der gesellschaftsrechtliche Sitz befindet sich in Magdeburg; als Geschäftsanschrift ist Edisonstraße 2 in Chemnitz angegeben. Das Stammkapital beträgt 2.000 Euro.
Der Gesellschaftsvertrag wurde bereits am 20. Mai 2026 geschlossen. Damit existierte die gesellschaftsrechtliche Planung schon mehrere Monate vor der Veröffentlichung des Sachsen-Anhalt-Papiers. Die Handelsregistereintragung selbst erfolgte jedoch erst nach dessen Veröffentlichung.
Rechtsform, nicht Status
Die Bezeichnung „NGO“ ist Teil des Firmennamens. Rechtsform ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – also eine Kapitalgesellschaft und keine besondere gemeinnützige deutsche Rechtsform.
Was daraus nicht folgt
Aus dem Registereintrag allein lässt sich nicht ableiten, ob beziehungsweise in welchem Umfang die UG bereits vor ihrer Eintragung organisatorisch hinter dem Institute for Remigration oder dem Sachsen-Anhalt-Policy-Paper stand.
Das Policy Paper aus August 2026 weist im Original keinen individuellen Autor aus und nennt als Herausgeber „Institut für Remigration“; auf der Schlussseite ist der Stand 25. August 2026 angegeben. Daraus folgt nicht, dass die am 31. August 2026 eingetragene UG juristisch Herausgeberin oder Vertragspartnerin des bereits veröffentlichten Papiers war.
Der eingetragene Unternehmensgegenstand
- Erstellung von Studien, Berichten und Analysen
- journalistische Publikationen
- digitale Kommunikationsplattformen
- Datenerhebung und Datenvisualisierung
- Forschungsprojekte
- Bildungsangebote
- Veranstaltungen
- Beratung und Dienstleistungen für Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen im In- und Ausland
Der Unternehmensgegenstand deckt sich in wesentlichen Punkten mit den öffentlich kommunizierten Aktivitäten des Institute for Remigration: politische Analysen, Publikationen, Vernetzung, Beratung und öffentliche Kommunikation.
Eine Deckungsgleichheit des Unternehmensgegenstands ist kein Nachweis dafür, dass die UG die bisherigen Aktivitäten des Instituts tatsächlich durchgeführt oder verantwortet hat.
Sitz Magdeburg, Geschäftsanschrift Chemnitz
Auffällig ist die Trennung zwischen gesellschaftsrechtlichem Sitz und Geschäftsanschrift: Die UG hat ihren Sitz in Magdeburg, arbeitet laut Register jedoch unter einer Anschrift in Chemnitz.
Dass als Sitz ausgerechnet Magdeburg gewählt wurde, ist angesichts der starken politischen Fokussierung des Instituts auf Sachsen-Anhalt bemerkenswert.
Ein Motiv für diese Sitzwahl ist bislang nicht belegt.
Die österreichischen Strukturen bestehen weiter
Das öffentliche Web-Angebot des Institute for Remigration verweist bislang weiterhin auf österreichische Impressumsangaben beziehungsweise Sellners österreichische Struktur (MSellner Medien e.U., E+M People Act Platform FlexCo, Anschrift Paulinengasse in Wien). Parallel dazu existiert seit dem 31. August 2026 eine deutsche IFR-UG.
Ob und wie das österreichische und das deutsche Konstrukt organisatorisch, vertraglich oder finanziell zusammenhängen, ist öffentlich nicht dokumentiert. politfacts behauptet deshalb nicht, dass beide rechtlich identisch sind.
Was sich durch den Registereintrag ändert
Bislang war unklar, welche konkrete deutsche Rechtsstruktur hinter dem Institute for Remigration entstehen sollte. Diese Frage ist nun teilweise beantwortet: Seit Ende August existiert eine von Martin Sellner geführte deutsche UG mit Sitz in Magdeburg.
Offen bleibt dagegen weiterhin, wie die deutsche Gesellschaft mit den österreichischen Strukturen Sellners, der Website des Instituts, bisherigen Finanzierungswegen und der Erstellung des Sachsen-Anhalt-Papiers organisatorisch und finanziell zusammenhängt.
Die Geschäftsadresse
Die Geschäftsadresse in Chemnitz
An der Geschäftsanschrift der neuen IFR-UG sind beziehungsweise waren weitere Unternehmen aus dem politischen und publizistischen Umfeld der Identitären Bewegung registriert.
– – – gemeinsame Geschäftsanschrift
Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)
- Register
- Amtsgericht Stendal, HRB 38068
- Geschäftsführer
- Martin Sellner
- Sitz
- Magdeburg
Geschäftsanschrift laut Handelsregister: Edisonstraße 2, Chemnitz.
– – – gemeinsame Geschäftsanschrift
Kohorte UG (haftungsbeschränkt)
- Frühere Firmierung
- Identitäre Bewegung BY UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsführer
- Daniel Sebbin
- Tätigkeit
- unter anderem Betreiberin des „IB-Laden“
Die Gesellschaft nutzt ebenfalls die Edisonstraße 2 in Chemnitz. Die frühere Firmierung ist im Handelsregister dokumentiert.
– – – gemeinsame Geschäftsanschrift
Okzident-Media UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsführer
- Daniel Sebbin
- Unternehmensgegenstand
- unter anderem Medienleistungen, Kommunikationsberatung, Journalismus und Publikationen
- Geschäftsanschrift
- Edisonstraße 2, Chemnitz
Das publizistische Projekt feldzug.net weist Okzident Media in seinem Impressum unter dieser Anschrift aus.
– – – gemeinsame Geschäftsanschrift
Schanze Eins UG & Co. KG
- Persönlich haftende Gesellschafterin
- Okzident-Media UG (haftungsbeschränkt)
- Adressbezug
- Edisonstraße 2, Chemnitz
Die Gesellschaft steht über ihre Komplementärin im Zusammenhang mit derselben Anschrift.
- organisatorisch bzw. rechtlich belegt
- gemeinsame Geschäftsanschrift / Kontext
- Indiz oder ungeklärte Verbindung
Die Edisonstraße 2 ist damit nachweislich eine Geschäftsadresse mehrerer Unternehmen aus einem politischen und publizistischen Umfeld, das teilweise unmittelbar aus Strukturen der Identitären Bewegung hervorgegangen ist.
Belegt
- Gemeinsame Geschäftsanschrift Edisonstraße 2, Chemnitz.
- Die Kohorte UG firmierte zuvor als „Identitäre Bewegung BY UG (haftungsbeschränkt)“.
- Daniel Sebbin ist Geschäftsführer der Kohorte UG und der Okzident-Media UG.
Nicht belegt
- Eine Beteiligung der Kohorte UG am Institute for Remigration.
- Eine Beteiligung von Okzident Media am Institute for Remigration.
- Eine Finanzierung des Instituts durch diese Unternehmen.
- Eine Mitwirkung dieser Unternehmen am Sachsen-Anhalt-Paper.
Die gemeinsame Geschäftsanschrift beweist jedoch weder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung dieser Unternehmen am Institute for Remigration noch eine Mitwirkung an dessen Policy Paper oder eine Finanzierung des Instituts.
Strukturelle Verbindung
Die Chemnitzer Adresse führt in die Infrastruktur der Identitären Bewegung
Die Geschäftsanschrift der neu eingetragenen Institutsgesellschaft führt nicht zu einem erkennbaren eigenständigen Forschungsstandort. Unter derselben Adresse, Edisonstraße 2 in Chemnitz, sind mehrere weitere Gesellschaften aus dem Umfeld der Identitären Bewegung registriert.
Dazu gehören die Kohorte UG, die zuvor als „Identitäre Bewegung BY UG“ firmierte, die Okzident-Media UG sowie die Immobiliengesellschaft Schanze Eins UG & Co. KG. Geschäftsführer der Kohorte UG und der Okzident-Media UG ist Daniel Sebbin.
Die Kohorte UG betreibt den „IB-Laden“, der nach eigener Darstellung Kleidung, Bücher und weiteres Material „aus dem identitären Kosmos“ vertreibt. Die Okzident-Media UG bietet Medienleistungen, Kommunikationsberatung, Publikationen und politische Öffentlichkeitsarbeit an. Im Impressum des von ihr verantworteten Angebots „Feldzug“ wird Daniel Fiß als inhaltlich Verantwortlicher genannt.
Die Schanze Eins UG & Co. KG ist auf den Erwerb beziehungsweise die Verwaltung von Immobilien ausgerichtet. Ihre persönlich haftende Gesellschafterin ist die Okzident-Media UG.
Die Edisonstraße steht zudem im Zusammenhang mit dem „Zentrum Chemnitz“. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz bezeichnet dieses als Hausprojekt und feste Anlaufstelle der Identitären Bewegung. Dort fanden nach Behördenangaben unter anderem Vorträge, Stammtische und Veranstaltungen mit Akteuren der Identitären Bewegung und weiteren Vertretern der extremen Rechten statt. Martin Sellner bezeichnete das Projekt laut Verfassungsschutz als „patriotisches Mekka“.
Damit ist die Geschäftsanschrift des Instituts ein konkreter struktureller Verbindungspunkt zwischen Sellners Organisation und der deutschen Identitären Bewegung. Nicht geklärt ist bislang, wer Eigentümer des gesamten Gebäudes oder der konkret genutzten Einheit ist, ob das Institut dort eigene Arbeitsräume unterhält und welche Tätigkeiten tatsächlich vor Ort stattfinden.
Struktur an der Edisonstraße 2
Dargestellt werden ausschließlich Register- und Impressumsangaben sowie die Zuordnung des „Zentrum Chemnitz“ durch den sächsischen Verfassungsschutz.
Martin Sellner
Geschäftsführer
Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)
- Satzungssitz
- Magdeburg
- Geschäftsanschrift
- Edisonstraße 2, Chemnitz
Edisonstraße 2, 09116 Chemnitz
Kohorte UG (haftungsbeschränkt)
- früher
- Identitäre Bewegung BY UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsführer
- Daniel Sebbin
- Tätigkeit
- Betreiberin des „IB-Laden“
Okzident-Media UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsführer
- Daniel Sebbin
- Tätigkeit
- Medien- und Kommunikationsleistungen
- „Feldzug“
- Daniel Fiß als inhaltlich Verantwortlicher im Impressum
Schanze Eins UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- Tätigkeit
- Immobiliengesellschaft
- Komplementärin
- Okzident-Media UG (haftungsbeschränkt)
Verbindung zum „Zentrum Chemnitz“
- Einordnung
- vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz der Identitären Bewegung zugeordnet
Die Grafik zeigt keine Eigentums-, Wohn- oder Betreiberverhältnisse. Solche Kanten sind nicht belegt und werden deshalb nicht dargestellt.
Was ist belegt?
Belegt
- Die Institutsgesellschaft ist als UG beim Amtsgericht Stendal eingetragen.
- Ihr Satzungssitz ist Magdeburg.
- Ihre Geschäftsanschrift ist Edisonstraße 2 in Chemnitz.
- Martin Sellner ist alleiniger Geschäftsführer.
- Unter derselben Adresse sind Kohorte UG, Okzident-Media UG und Schanze Eins UG & Co. KG registriert.
- Die Kohorte UG firmierte früher als „Identitäre Bewegung BY UG“.
- Daniel Sebbin ist Geschäftsführer von Kohorte UG und Okzident-Media UG.
- Die Adresse beziehungsweise das dortige Objekt steht im Zusammenhang mit dem „Zentrum Chemnitz“ der Identitären Bewegung.
Plausible Einordnung
- Die gemeinsame Adresse spricht für eine organisatorische oder infrastrukturelle Anbindung des Instituts an bereits bestehende Strukturen der Identitären Bewegung.
- Die Adresse erscheint nicht als unabhängiger wissenschaftlicher Institutscampus.
Nicht belegt
- Wem das gesamte Gebäude oder die konkrete Einheit zivilrechtlich gehört.
- Welche Person dort privat wohnt.
- Ob das Institut eigene, dauerhaft besetzte Büroräume unterhält.
- Wie viele Beschäftigte tatsächlich in Chemnitz arbeiten.
- Ob die deutsche UG bereits Betreiberin sämtlicher IFR-Webseiten und internationaler Aktivitäten ist.
Eine gemeinsame Geschäftsanschrift belegt eine strukturelle Verbindung. Sie belegt nicht automatisch identische Eigentums-, Finanzierungs- oder Leitungsverhältnisse. Ebenso zu trennen sind der satzungsmäßige Sitz Magdeburg und die Geschäftsanschrift Chemnitz sowie die deutsche UG und die bislang im Webseiten-Impressum genannte Wiener Verantwortlichkeit.
Kurzfazit
Der Registerbefund zeigt: Das Institute for Remigration ist in Deutschland nicht länger nur ein Projekt, sondern eine eingetragene Gesellschaft mit Martin Sellner als alleinigem Geschäftsführer. Sitz und Geschäftsanschrift sind unterschiedlich; die Geschäftsanschrift liegt in Chemnitz.
Diese Anschrift ist zugleich Registeradresse mehrerer Gesellschaften aus dem Umfeld der Identitären Bewegung und steht im Zusammenhang mit dem vom sächsischen Verfassungsschutz beschriebenen „Zentrum Chemnitz“. Das belegt eine strukturelle Nähe – nicht mehr und nicht weniger. Eigentums-, Finanzierungs- und Nutzungsverhältnisse bleiben offen und werden von politfacts nicht behauptet.
Der „Remigrationscheck“
Vom Policy Paper zum politischen Druckmittel
Das Sachsen-Anhalt-Papier soll nach Darstellung seines Herausgebers nicht ausschließlich als theoretische Studie dienen. Das Institute for Remigration kündigte an, Parteien und Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt mit einem „Remigrationscheck“ zu konfrontieren und die Antworten anschließend zu bewerten.
Martin Sellner beschrieb das Institut öffentlich sinngemäß als politische „Rating-Agentur“: Es solle konkrete Vorschläge entwickeln und das Remigrationskonzept „in politische Programme gießen“.
Erklärte Ziele des „Remigrationschecks“
- politische Positionen vergleichbar machen
- Parteien und Kandidaten bewerten
- öffentlichen Druck erzeugen
- eigene Konzepte in politische Programme einbringen
✓ BELEGT
- Das IFR will Parteien und Politiker anhand seiner Remigrationsforderungen prüfen und bewerten.
- Sellner hat erklärt, dass das Institut Konzepte entwickeln und in politische Programme hineinwirken will.
NICHT BELEGT
- Dass die AfD Sachsen-Anhalt das Policy Paper bestellt hat.
- Dass Ulrich Siegmund oder die AfD an der Erstellung des Papers beteiligt waren.
- Dass das Dokument offiziell Bestandteil des AfD-Regierungsprogramms geworden ist.
- Dass die AfD den „Remigrationscheck“ beantwortet hat.
Quellenlage
Grundlage sind die Ankündigungen des IFR auf der eigenen Website sowie öffentliche Selbstaussagen Martin Sellners. Selbstaussagen werden hier als solche gekennzeichnet und nicht als unabhängig bestätigte Tatsachen behandelt.
Die Personen
Wer hinter dem Institut steht

Martin Sellner
Gründer und Medieninhaber des Institute for Remigration
Bildquelle: Redaktion politfacts
Martin Sellner ist österreichischer Aktivist der Identitären Bewegung beziehungsweise ihres politischen Umfelds und einer der bekanntesten Vertreter des europäischen Remigrationsdiskurses. 2026 gründete er das „Institute for Remigration“.

Philipp Huemer
Geschäftsführer / operative Leitung des Institute for Remigration
Bildquelle: Redaktion politfacts
Philipp Huemer gehört seit Jahren zum österreichischen identitären und neurechten Umfeld und übernimmt beim IFR nach eigenen Angaben beziehungsweise öffentlichen Darstellungen eine operative Leitungsfunktion.
Teil 03
Österreich: Vom Lesekreis ins Parlament
„Aktion 451“, Freiheitliche Jugend und personelle Überschneidungen bis in das Umfeld von FPÖ-Abgeordneten.
Österreich
„Aktion 451“, Freiheitliche Jugend und das Umfeld der FPÖ
In Österreich ist journalistisch und amtlich dokumentiert, wie identitäre Schulungs- und Nachwuchsstrukturen personell bis in das Umfeld von FPÖ-Abgeordneten reichen.
Am 25. August 2026 veröffentlichte DER STANDARD eine Recherche über Dokumente aus dem Umfeld der Freiheitlichen Jugend und der Identitären Bewegung. Der ORF berichtete einen Tag später über die daraus folgenden Vorwürfe. Beides ist von einem am 26. August 2026 erschienenen Kommentar derselben Zeitung zu unterscheiden.
politfacts trennt in diesem Kapitel konsequent zwischen investigativer Recherche, nachrichtlicher Zusammenfassung, amtlichem Befund, Kommentar, Vorwurf und Dementi.
Martin Sellner schuf beziehungsweise initiierte nach der Recherche ab 2023 die auf Studierende ausgerichtete „Aktion 451“. Zweck waren Lesekreise und Schulungen in rechter beziehungsweise rechtsextremer politischer Theorie.
DER STANDARD, 25.08.2026 (investigative Recherche)
Andreas Hinteregger war laut STANDARD gemeinsam mit Sellner maßgeblich am Aufbau beteiligt. Er arbeitete später im Umfeld des FPÖ-Jugendchefs und Nationalratsabgeordneten Maximilian Weinzierl.
DER STANDARD, 25.08.2026 (investigative Recherche)
Der österreichische Verfassungsschutz hatte bereits für 2023 Überschneidungen zwischen IBÖ-Aktivisten, Funktionären der Freiheitlichen Jugend, „Aktion 451“ und deutschnationalen Burschenschaften dokumentiert.
Österreichischer Verfassungsschutz- bzw. Rechtsextremismusbericht (amtlicher Bericht)
Nach der STANDARD-Recherche wurden in identitären Kommunikationskanälen Arbeitsstellen im Umfeld der FPÖ beworben. Mehrere Personen aus dem identitären Umfeld gelangten danach in Beschäftigungsverhältnisse bei FPÖ-Abgeordneten.
DER STANDARD, 25.08.2026 (investigative Recherche)
Der aktuelle Staatsschutz wertet die Beschäftigung früherer und aktiver Identitärer bei der FPÖ als Indiz für eine sinkende Hemmschwelle zur Zusammenarbeit.
Amtliche Einschätzung, referiert bei DER STANDARD und ORF
Behauptete Geldflüsse von der FPÖ-Jugend an „Aktion 451“ werden von der Freiheitlichen Jugend bestritten.
Stellungnahme der Freiheitlichen Jugend, referiert bei ORF, 26.08.2026
Die österreichische Bundesregierung hat eine Prüfung der Jugendförderung angekündigt.
ORF, 26.08.2026 (nachrichtliche Zusammenfassung)
Im dokumentierten Umfeld finden sich nach der Recherche rassistische Vermessungen sowie nationalsozialistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Aussagen. Es handelt sich um Rechercheergebnisse und Vorwürfe.
DER STANDARD, 25.08.2026 (investigative Recherche)
Diese Äußerungen sind nicht pauschal Martin Sellner, der gesamten „Aktion 451“ oder der FPÖ zuzurechnen. Ein unmittelbarer Beleg dafür, dass Sellner sie selbst getätigt hätte, liegt politfacts nicht vor.
Der STANDARD-Text vom 26.08.2026 („Arierknochenprüfung: Die Rechtsextremen sitzen bereits im Zentrum unserer Demokratie“) ist ein Kommentar. Er wird hier nicht als Beleg für Tatsachenbehauptungen verwendet, sondern nur als Ausdruck einer publizistischen Bewertung.
Einordnung
Was dieser Fall belegt – und was nicht
Belegt
- Sellners Rolle beim Aufbau von „Aktion 451“
- ideologische Schulungsangebote
- personelle Überschneidungen zwischen identitärem Umfeld und Parteijugend
- Beschäftigung von Personen aus dem identitären Umfeld bei FPÖ-Abgeordneten
- dokumentierte Kontakte zwischen Freiheitlicher Jugend und Identitären
Umstritten oder in Prüfung
- konkrete Geldflüsse zwischen FPÖ-Jugend und „Aktion 451“
- Herkunft eventuell verwendeter staatlicher Fördermittel
- individuelle Kenntnis einzelner FPÖ-Spitzenpolitiker
Nicht belegt
- eine vollständige organisatorische Verschmelzung der gesamten FPÖ mit der Identitären Bewegung
- eine Steuerung der FPÖ durch Sellner
- die Übernahme jeder im identitären Umfeld vertretenen Position durch die Partei
Teil 04
Deutschland: Wie Sellners Konzept die AfD erreicht
Potsdam, Tillschneider, Siegmund, Kotré, „Save Europe Act“, Generation Deutschland – und was daraus folgt.
Warum Österreich relevant ist
Zwei Parteien, ein politisches Umfeld
Warum Österreich für die AfD-Recherche relevant ist
- AfD und FPÖ bezeichnen und behandeln sich politisch als eng verbundene Parteien.
- Es bestehen regelmäßige Kontakte, Delegationsbesuche und gemeinsame Erklärungen.
- AfD-Vertreter holen bei FPÖ-Politikern Erfahrungen zu Regierungs-, Koalitions- und Ministeriumsarbeit ein.
Die österreichische Entwicklung ist kein Beweis für identische Strukturen in Deutschland. Sie ist aber ein relevantes Anschauungsbeispiel dafür, wie identitäre Konzepte, Nachwuchsstrukturen und Personal aus dem Vorfeld in eine parlamentarische Partei gelangen können.
Das Prüfraster dieses Teils
Für jeden Akteur prüft politfacts vier Fragen. Die Frage nach einer Mitautorenschaft am Policy Paper ist dafür nicht entscheidend und wird nur noch im Transparenzteil geführt.
- 1Welche konkrete Verbindung zu Sellner oder seinem Umfeld ist belegt?
- 2Welche seiner Begriffe oder Konzepte werden aufgegriffen?
- 3Gibt es eine personelle, organisatorische oder lediglich ideologische Verbindung?
- 4Gelangt das Konzept dadurch näher an parlamentarische oder staatliche Umsetzung?
Drei Remigrationslinien innerhalb der AfD
Ein Begriff, drei Bedeutungen
Bundeslinie
Weidel / Chrupalla / offizieller Bundesvorstand
- Fokus auf ausreisepflichtige Ausländer
- deutsche Staatsbürger ausdrücklich ausgenommen
- gut integrierte Migranten willkommen
- Herkunft und Religion sollen bei Deutschen keine unterschiedliche Rechtsstellung begründen
Assimilatorisch-nationalistische Linie in Sachsen-Anhalt
Tillschneider / Regierungsprogramm
- Integration wird stark kulturell verstanden
- Assimilation als Leitbild
- „deutsche Kultur“
- „kulturfremde Fachkräfte“
- zugleich Distanz zu Sellners Remigration deutscher Staatsbürger
Weitergehende Remigrationslinie
Sellner / Kotré / Teile des rechten Vorfelds und GD
- deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund als mögliche Zielgruppe
- „Assimilationsdruck“
- strukturelle Push-Faktoren
- demographische Zielvorstellungen
- millionenfache Remigration in öffentlichen Aussagen einzelner Akteure
Einordnung
Björn Höcke steht hier für den ideologischen Kontext dieser Linie, nicht für eine Beteiligung am Papier. Eine homogene „AfD-Linie“ existiert nicht – die Widersprüche innerhalb der Partei sind Teil dieser Recherche.
Update 11. September 2026
Zwischen offizieller Parteilinie, „millionenfacher Abschiebung“ und IFR-Konzept
Eine einfache Gegenüberstellung – hier das weitergehende IFR-Papier, dort eine auf ausreisepflichtige Ausländer beschränkte AfD – gibt die Quellenlage nicht zutreffend wieder. Dokumentiert sind vier Ebenen, die sich unterscheiden und teilweise widersprechen.
Wir trennen sie deshalb: die formale Programmatik der Bundespartei, öffentliche Aussagen führender Funktionäre, die unterschiedlich weit gefassten Aussagen Ulrich Siegmunds und schließlich das Policy Paper des Institute for Remigration.
Die formale Bundesparteiprogrammatik
In einem Schreiben vom Januar 2024 legte die AfD ihre eigene Definition fest: „Remigration umfasst alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat.“ Auch im Bundeswahlprogramm 2025 bezieht sich der Begriff nach der Dokumentation von CORRECTIV nicht auf Staatsbürger, sondern auf die Abschiebung von Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Diese offizielle Definition ist enger gefasst als das IFR-Papier. Sie belegt allerdings nicht, dass die Partei weitergehende Remigrationsmodelle ablehnt – festzuhalten ist lediglich: Die formale Bundesparteiprogrammatik formuliert Remigration enger als Teile der innerparteilichen Debatte.
Weitergehende Aussagen führender AfD-Politiker
Parallel dazu sind Aussagen dokumentiert, die deutlich über die formale Definition hinausgehen. Die folgenden Zitate sind mit Datum, Anlass und Quelle belegt.
„Dass wir eine millionenfache Abschiebung brauchen, das ist ja nun unumstritten.“
„Wir werden das Rad komplett zurückdrehen und wir werden diese Menschen dahin zurückführen, wo sie hergekommen sind.“
„Also es heißt ja aus der AfD mehrfach, wir müssten millionenfach abschieben. Und das kann ich unterschreiben.“
„Es reicht. Die einzige Antwort: millionenfache Remigration.“
„Illegale und kulturfremde Zuwanderer sofort millionenfach abschieben!“
Die Zitate von Kotré, Gottschalk, Moldenhauer und Weidel sind der öffentlich dokumentierten Zitatsammlung des von der Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichten AfD-Gutachtens entnommen, die jeweils Datum, Anlass und Originallink ausweist. Das Chrupalla-Zitat stammt aus der Pressemitteilung des Senders phoenix zum Interview.
Zentraler Befund
Die AfD verwendet den Begriff „Remigration“ nicht durchgehend einheitlich. Während offizielle Bundesdokumente ihn vor allem mit der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer verbinden, formulieren zahlreiche führende Funktionäre deutlich weiter und sprechen von „millionenfacher Abschiebung“ beziehungsweise „millionenfacher Remigration“. Eine in allen Parteiebenen konsistent verwendete Definition ist daher nicht erkennbar.
Das ist eine analytische Zusammenfassung der dokumentierten Aussagen. Sie besagt nicht, dass die Partei Martin Sellners Konzept übernommen hätte.
Ulrich Siegmund: die aktuelle Aussage
- „Wir sagen ganz deutlich: Wer legal in Deutschland lebt, hervorragend qualifiziert ist und Tag für Tag in unseren Krankenhäusern und Praxen wertvolle Arbeit leistet, hat hier eine Zukunft und absolut nichts zu befürchten.“
- „Unsere Position beim Thema Remigration ist eindeutig. Es geht um die Durchsetzung von Recht und Gesetz. Wer ausreisepflichtig ist, wer sich illegal in unserem Land aufhält oder Straftaten begeht, muss gehen – völlig unabhängig vom Beruf.“
Schriftliche Erklärung Ulrich Siegmunds, verbreitet über dpa, 11. September 2026
Der betroffene Personenkreis ist in dieser Darstellung auf Ausreisepflichtige, illegal Aufhältige und Straftäter begrenzt; legal aufhältige Fachkräfte nimmt Siegmund ausdrücklich aus.
Frühere Aussagen Siegmunds
„Remigration ist die Rückführung aller Illegalen, aller Straffälligen und die Neuordnung der Migration überhaupt in diesem Land.“
Ulrich Siegmund bei „NIUS Live“, 30. Juli 2026
Zur Remigration zählte er in derselben Sendung ausdrücklich auch das „Aufräumen der Verfehlungen der letzten Jahre“ und die Rückgewinnung ausgewanderter Deutscher. Der Begriff reicht damit über den Vollzug von Ausreisepflichten hinaus.
„Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei der späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen.“
Ulrich Siegmund im Podcast „2,1 Millionen“ von Mitteldeutscher Zeitung und Volksstimme, dokumentiert am 11. September 2026
Siegmund erklärte anschließend, er habe „nicht nur Waffen“ gemeint. Die Aussage zeigt, dass er „Remigration“ als eigenständige Offensive neben der Abschiebung beschreibt; eine Aussage über deutsche Staatsbürger enthält sie nicht.
Diese früheren Aussagen lassen den Kreis der Betroffenen und den Umfang der Maßnahmen weiter erscheinen als seine jüngste Definition. Siegmund formuliert seine aktuelle Position enger als in früheren Aussagen. Eine Erklärung, seine Position geändert zu haben, hat er nicht abgegeben; eine politische Bewertung als „gemäßigt“ leiten wir daraus nicht ab.
Nicht verifizierte Zitate
Zwei in der öffentlichen Debatte kursierende Siegmund-Zitate – „Remigration ist viel mehr als nur eine Abschiebung“ und „Remigration trifft alle Menschen, die keinen Beitrag leisten wollen“ – konnten wir im exakten Wortlaut bislang nicht an einer Originalquelle verifizieren. Wir führen sie deshalb nicht als Beleg.
Was das IFR-Paper zusätzlich vorsieht
- Gruppe AAusreisepflichtige und Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.
- Gruppe BLegal aufhältige Ausländer, die das Institut kulturell, wirtschaftlich oder wegen Straffälligkeit als „belastend“ einstuft.
- Gruppe CEingebürgerte und andere deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die das Institut als nicht ausreichend assimiliert beziehungsweise als Teil von „Parallelgesellschaften“ beschreibt.
Zusätzlich: „strukturelle Remigration“
- Veränderung staatlicher Rahmenbedingungen
- Reduzierung von Pull-Faktoren
- Schaffung struktureller Push-Faktoren
- Förderung freiwilliger Abwanderung
- vom Institut selbst mit „Self-Deportation“ in Verbindung gebracht
Policy Paper „Sachsen-Anhalt – Landesremigration“, Institute for Remigration
Die Ebenen im direkten Vergleich
| Ebene | Betroffene / Schwerpunkt |
|---|---|
| Offizielle AfD-Bundeslinie | vor allem ausreisepflichtige Ausländer |
| Aussagen einzelner AfD-Spitzenpolitiker | teilweise Forderungen nach „millionenfacher Abschiebung“ beziehungsweise „millionenfacher Remigration“ |
| Siegmund aktuell | Ausreisepflichtige, illegal Aufhältige, Straftäter |
| Siegmund früher | „Rückführung aller Illegalen, aller Straffälligen und die Neuordnung der Migration überhaupt“; „Remigrations- und Abschiebeoffensive“ |
| IFR-Paper | zusätzlich legal Aufhältige und bestimmte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund; strukturelle Push-Faktoren |
Die Aussagen auf den verschiedenen Ebenen sind nicht vollständig deckungsgleich. Aus weitergehenden Aussagen einzelner Funktionäre lässt sich nicht automatisch eine verbindliche Gesamtposition der AfD ableiten.
Was bedeutet „millionenfache Abschiebung“ überhaupt?
Die Zahl der tatsächlich vollziehbar Ausreisepflichtigen ist deutlich niedriger als die Zahl aller Menschen mit negativem Asylbescheid, mit Schutzstatus, mit Aufenthaltstitel oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Diese Gruppen haben unterschiedliche Rechtsstellungen und dürfen nicht zusammengezählt werden.
Nicht jede Person mit abgelehntem Asylantrag ist vollziehbar ausreisepflichtig – Duldungen, Rechtsmittel, Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen und Abschiebungsverbote wirken dem entgegen. Und nicht jede ausreisepflichtige Person kann unmittelbar abgeschoben werden.
Diese Fragen gehören zu jeder Millionenzahl:
- 1Welche Personengruppe ist konkret gemeint?
- 2Welcher Rechtsstatus liegt vor – Duldung, Schutzstatus, Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeit?
- 3Werden freiwillige Ausreisen mitgerechnet?
- 4Wäre die genannte Größenordnung rechtlich und praktisch überhaupt erreichbar?
politfacts setzt hier bewusst keine eigene Zahl ein. Amtliche Stichtagswerte des Ausländerzentralregisters ändern sich laufend; sobald wir sie mit Stichtag und Quelle belegen können, ergänzen wir sie an dieser Stelle.
Was weiterhin nicht belegt ist
- dass die AfD das konkrete IFR-Paper übernommen hat
- dass das IFR-Paper offizieller Bestandteil einer AfD-Regierungsstrategie ist
- dass Martin Sellners vollständiges Remigrationskonzept offizielle AfD-Programmatik ist
- dass die AfD deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund offiziell als generelle Abschiebezielgruppe definiert
Weitergehende Einzelaussagen ändern an dieser Abgrenzung nichts.
Sellners Aussagen nach der Wahl
„Das war ein Sieg der Partei und des patriotischen Vorfeldes.“
Martin Sellner auf X, nach den ersten Hochrechnungen am 6. September 2026, dokumentiert von CORRECTIV
Sellner erklärte später, das Ergebnis zeige, dass eine Distanzierung vom Begriff „Remigration“ nicht nötig sei.
Das belegt Sellners eigenen Anspruch auf politischen Einfluss. Es belegt nicht, dass die AfD diesen Einfluss bestätigt.
Belegstatus dieses Abschnitts
Definiert die AfD Remigration offiziell ausschließlich als Abschiebung Ausreisepflichtiger?
Offizielle Parteidokumente formulieren in diese Richtung. Führende Funktionäre haben jedoch wiederholt deutlich weitergehende Aussagen zur „millionenfachen Remigration“ beziehungsweise „millionenfachen Abschiebung“ gemacht.
Fordern führende AfD-Politiker „millionenfache Abschiebung“ beziehungsweise „millionenfache Remigration“?
Entsprechende Aussagen mehrerer Funktionäre sind mit Datum und Anlass dokumentiert.
Sind diese Aussagen identisch mit Sellners beziehungsweise dem IFR-Konzept?
Das IFR-Paper definiert zusätzliche Zielgruppen und strukturelle Instrumente, die über klassische Abschiebungspolitik hinausgehen.
Formuliert Siegmund Remigration aktuell enger als das IFR?
Seine jüngste öffentliche Definition fokussiert Ausreisepflichtige, illegal Aufhältige und Straftäter.
Hat Siegmund Remigration früher weiter gefasst?
Mehrere dokumentierte Aussagen gehen über den Vollzug von Ausreisepflichten hinaus.
Die Grenze zwischen offizieller AfD-Programmatik und weitergehenden Remigrationsvorstellungen verläuft nicht eindeutig. Die Bundespartei beschreibt Remigration formal vor allem als Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Gleichzeitig fordern führende AfD-Politiker seit Jahren eine „millionenfache Remigration“ oder „millionenfache Abschiebung“. Auch Ulrich Siegmund hat den Begriff in der Vergangenheit weiter gefasst als in seinen jüngsten Aussagen.
Das IFR-Paper geht dennoch einen Schritt weiter: Es macht nicht nur Ausreisepflichtige, sondern auch legal aufhältige Ausländer und bestimmte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund zum Gegenstand einer umfassenden remigrationspolitischen Strategie.
Innerparteiliche Position
Die Position Hans-Thomas Tillschneiders
Hans-Thomas Tillschneider ist stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt und einer der programmatisch prägenden Akteure des Landesverbandes. Seine Äußerungen zu Sellners Remigrationskonzept werden an mehreren Stellen dieser Recherche zitiert; politfacts fasst sie hier zusammen, statt sie mehrfach zu wiederholen.
Abgrenzung in der Sache
Massenhafte Maßnahmen gegen eingebürgerte deutsche Staatsbürger hat Tillschneider öffentlich als mit der Menschenwürde unvereinbar bezeichnet. Gegenüber CORRECTIV erklärte er sinngemäß, eine massenhafte Verbringung eingebürgerter deutscher Staatsbürger sei menschenwürdewidrig – und fügte hinzu: „Aber das fordern wir ja nicht.“
Persönliche Offenheit gegenüber Sellner
Gegenüber CORRECTIV erklärte er: „Ich habe mit Sellner keine Probleme. Auch wenn ich vielleicht nicht in allem mit ihm einer Meinung bin, schätze ich ihn als politischen Intellektuellen.“
Beteiligung am Policy Paper
Ob Tillschneider das Papier vor der Veröffentlichung kannte oder mit dem Institut darüber kommuniziert hat, ist nicht belegt. politfacts hat ihn dazu angefragt; eine Antwort liegt nicht vor.
Drei Ebenen, die nicht gleichgesetzt werden dürfen
- Das veröffentlichte IFR-Konzept
- Das Policy Paper des Institute for Remigration bezieht deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausdrücklich als Zielgruppe (Gruppe C) ein. Das ist der dokumentierte Inhalt des Dokuments.
- Tillschneiders eigene Position
- Tillschneider grenzt sich in der Sache von massenhaften Maßnahmen gegen eingebürgerte Deutsche ab („Aber das fordern wir ja nicht.“), distanziert sich zugleich aber nicht grundsätzlich von Martin Sellner.
- Die offizielle Position der AfD Sachsen-Anhalt
- Eine offizielle Bewertung des Policy Papers durch die AfD Sachsen-Anhalt liegt nicht vor. Aussagen einzelner Abgeordneter sind keine Beschlusslage der Partei oder der Fraktion.
politfacts rechnet Tillschneider ausdrücklich nicht die Positionen des Policy Papers zu. Keine dieser drei Ebenen darf ohne Beleg mit einer anderen gleichgesetzt werden.
Einordnung
Aus beiden Aussagen ergibt sich kein Widerspruch in der Person, sondern eine Spannung zwischen inhaltlicher Abgrenzung und persönlicher Offenheit gegenüber dem prägenden Kopf des Konzepts. politfacts hält diese Spannung fest, ohne über Motive zu spekulieren.
Die Chronologie
Von 2015 bis heute
Die Timeline enthält nur Ereignisse, die für die Einordnung des Papiers relevant sind. Jeder Eintrag ist gekennzeichnet – und Gegenpositionen stehen unmittelbar daneben.
Martin Sellner verbreitet nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts seit mindestens 2015 entsprechende Remigrationsvorstellungen.
Einordnung: Potsdam war nicht der Ursprung dieser Ideologie.
Siegmund, Potsdam und Sellner – der aktuelle Belegstand
- Ulrich Siegmund nahm am Potsdamer Treffen im November 2023 teil.
- Martin Sellner stellte dort sein Remigrationskonzept vor.
- Sellner behandelte in seinem Vortrag unter anderem sogenannte „nicht-assimilierte Staatsbürger“, gesellschaftlichen beziehungsweise politischen „Anpassungsdruck“ und den Einsatz „maßgeschneiderter Gesetze“.
- Siegmund sprach nach CORRECTIV-Recherchen dort über politische Maßnahmen für Sachsen-Anhalt.
- Nach CORRECTIV sollte Sachsen-Anhalt für bestimmte migrantische Gruppen unattraktiver werden.
- CORRECTIV stellt das aktuelle Policy Paper diesem Vortrag ausdrücklich gegenüber.
Aktuelle Parallele: Das IFR-Paper fordert nun ausdrücklich einen „strukturellen Pushfaktor“, der freiwillige Abwanderung begünstigen soll – die Begriffe „nicht-assimilierte Staatsbürger“, „Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderte Gesetze“ aus dem Potsdamer Vortrag finden dort ihre konzeptionelle Fortsetzung.
Wie die Potsdamer Aussage bewertet wird
- CORRECTIV-Recherche
- Siegmund habe in Potsdam davon gesprochen, Sachsen-Anhalt für bestimmte migrantische Gruppen unattraktiver zu machen.
- Darstellung Siegmunds
- Siegmund hat die Teilnahme eingeräumt, eine Zustimmung zu Sellners Konzept aber öffentlich zurückgewiesen und auf die Programmatik seiner Partei verwiesen.
- Belegstand politfacts
- Belegt sind Teilnahme und die Rekonstruktion durch CORRECTIV. Ein Wortprotokoll der Aussage liegt öffentlich nicht vor; eine Mitwirkung am IFR-Papier ist nicht belegt.
Die Parallele ist politisch und inhaltlich relevant, beweist aber keine gemeinsame Ausarbeitung des IFR-Papers. Dass Siegmund das Papier mitgeschrieben oder bestellt hätte, ist nicht belegt.
Was daraus folgt – und was nicht
BELEGT: Zwischen zentralen Gedanken aus Sellners Potsdamer Vortrag und dem später veröffentlichten IFR-Policy-Paper besteht eine deutliche inhaltliche Kontinuität.
NICHT BELEGT: Daraus allein folgt nicht, dass Ulrich Siegmund oder andere Teilnehmer des Potsdamer Treffens an der Erstellung des späteren Policy Papers beteiligt waren. Ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang ist keine Mitautorenschaft.
Die Verbindung zwischen Siegmunds Potsdamer Vortrag und seiner heutigen politischen Strategie ist nicht mehr lediglich eine journalistische Interpretation: Siegmund stellt diesen Zusammenhang inzwischen selbst her. Offen bleibt dagegen, welche konkreten Inhalte seines damaligen Vortrags er damit meint und in welchem Verhältnis diese zu Sellners Remigrationskonzept sowie zum heutigen IFR-Policy-Paper stehen.
Neu belegt
Siegmund verbindet Potsdam selbst mit seiner „Vision 2026“
Bislang beruhte die Verbindung zwischen Ulrich Siegmunds Auftritt beim Potsdamer Treffen im November 2023 und seiner heutigen politischen Strategie für Sachsen-Anhalt wesentlich auf journalistischer Rekonstruktion und dem Vergleich mit späteren Positionen.
Inzwischen stellt Siegmund diesen Zusammenhang selbst her. Gegenüber einer Demonstrantin sagte er nach der Dokumentation von CORRECTIV:
„Ich habe in Potsdam einen Vortrag gehalten über die Vision 2026. Das, was wir hier gerade in Sachsen-Anhalt erleben.“
Siegmund stellt damit selbst eine politische Kontinuität zwischen seinem Vortrag beim Potsdamer Treffen 2023 und seiner heutigen „Vision 2026“ für Sachsen-Anhalt her.
Was diese Aussage nicht leistet: Sie sagt nichts darüber aus, welche konkreten Inhalte sein damaliger Vortrag hatte, in welchem Verhältnis er zu Sellners dort vorgestelltem Remigrationskonzept stand und ob er mit dem später veröffentlichten IFR-Policy-Paper inhaltlich verbunden ist.
Was aus dem Zitat ausdrücklich nicht folgt
- dass Siegmund damit Sellners Darstellung des Potsdamer Treffens bestätigt,
- dass Siegmund Sellners Remigrationskonzept bestätigt,
- dass „Vision 2026“ mit Sellners Remigrationskonzept identisch ist,
- dass Siegmund am IFR-Policy-Paper mitgearbeitet hat,
- dass das IFR-Papier aus Siegmunds Potsdamer Vortrag entstanden ist,
- dass Siegmund das IFR-Papier bestellt oder vor der Veröffentlichung gekannt hat.
Für keinen dieser Punkte liegen belastbare Belege vor.
Vier Ebenen, die getrennt bleiben müssen
- Siegmunds Potsdamer Vortrag
- Eigener Vortrag mit politischen Vorstellungen für Sachsen-Anhalt. Ein Wortprotokoll liegt öffentlich nicht vor.
- Sellners Potsdamer Vortrag
- Vorstellung seines Remigrationskonzepts, einschließlich Überlegungen zu sogenannten „nicht-assimilierten Staatsbürgern“.
- Siegmunds „Vision 2026“
- Politische Kampagne zur Landtagswahl und zu einer möglichen Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt.
- Das IFR-Policy-Paper
- Im August 2026 veröffentlichtes Konzept des Institute for Remigration für eine „Landesremigration“ in Sachsen-Anhalt.
Keine dieser vier Ebenen darf ohne zusätzlichen Beleg mit einer anderen gleichgesetzt werden.
Zwei Entwicklungslinien
Martin Sellner
- 1Potsdam 2023: Vorstellung seines Remigrationskonzepts, einschließlich Überlegungen zu sogenannten „nicht-assimilierten Staatsbürgern“.
- 22024 bis 2026: weitere Veröffentlichungen und politische Konkretisierung des Remigrationsbegriffs.
- 32026: Gründung des Institute for Remigration und Veröffentlichung des auf Sachsen-Anhalt zugeschnittenen Policy Papers.
Ulrich Siegmund
- 1Potsdam 2023: eigener Vortrag mit politischen Vorstellungen für Sachsen-Anhalt.
- 22026: politische Kampagne „Vision 2026“.
- 32026: Siegmund stellt selbst eine Verbindung zwischen seinem Potsdamer Vortrag und der heutigen „Vision 2026“ her.
Verbindung zwischen beiden Linien
BELEGT: Es bestehen dokumentierte personelle, zeitliche und inhaltliche Berührungspunkte zwischen beiden Entwicklungslinien.
NICHT BELEGT: Eine gemeinsame Entwicklung des aktuellen IFR-Policy-Papers durch Sellner und Siegmund ist bislang nicht nachgewiesen.
November 2023 – Potsdamer Treffen
Sellner stellt sein Remigrationskonzept vor. Siegmund hält einen eigenen Vortrag über politische Vorstellungen für Sachsen-Anhalt.
2024–2026 – Weiterentwicklung der Remigrationsdebatte
Sellner entwickelt und verbreitet sein Konzept öffentlich weiter.
2026 – „Vision 2026“
Siegmund tritt mit einer auf die Landtagswahl und eine mögliche Regierungsübernahme ausgerichteten politischen Strategie an.
2026 – Institute for Remigration
Das IFR veröffentlicht das Policy Paper „Sachsen-Anhalt Landesremigration“.
2026 – Siegmunds eigene Rückschau auf Potsdam
Siegmund erklärt, er habe bereits in Potsdam über die „Vision 2026“ gesprochen, und stellt damit selbst einen Zusammenhang zwischen seinem damaligen Vortrag und seiner heutigen politischen Strategie her.
Die zeitliche und politische Kontinuität ist dokumentiert. Eine gemeinsame Entstehung von Siegmunds „Vision 2026“ und dem späteren IFR-Policy-Paper ist daraus nicht nachgewiesen.
Worauf sich „Vision 2026“ bezieht
„Vision 2026“ ist die eigene Kampagnenbezeichnung Ulrich Siegmunds und der AfD Sachsen-Anhalt für den Landtagswahlkampf 2026. In der offiziellen Kommunikation wird Sachsen-Anhalt darin als möglicher Ausgangspunkt einer weitergehenden politischen Veränderung in Deutschland dargestellt.
Diese allgemeine politische Zielsetzung ist nicht automatisch dem Remigrationskonzept des IFR zuzurechnen. Sie dient hier ausschließlich dazu, nachvollziehbar zu machen, worauf sich Siegmund mit dem von ihm verwendeten Begriff „Vision 2026“ bezieht.
Die Vorgeschichte des Instituts
Von Kotré zu Sellner: Wie das Remigrationsinstitut entstand
Das „Institute for Remigration“ ist nicht aus dem Nichts entstanden. Seiner Gründung ging eine über Monate dokumentierte Debatte im rechten Vorfeld voraus, in der Remigration nicht mehr nur als Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer verstanden wurde. Eine zentrale Figur dieser Debatte ist die brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré.
politfacts unterscheidet in diesem Kapitel strikt zwischen drei Ebenen: belegten Tatsachen, konzeptionellen Parallelen und nicht belegten Zusammenhängen. Eine Mitautorenschaft, eine institutionelle Beteiligung oder eine organisatorische Verantwortung Kotrés für das Institut oder das Sachsen-Anhalt-Papier ist nach derzeitigem Stand nicht belegt.
14. Dezember 2024: Der Auftritt in Kloten bei Zürich
Am 14. Dezember 2024 trat Lena Kotré bei einer Veranstaltung der Schweizer rechtsextremen Gruppierung „Junge Tat“ in Kloten bei Zürich auf. CORRECTIV war bei dem Treffen anwesend und dokumentierte ihre Aussagen; rbb24 und t-online berichteten anschließend darüber.
- Kotré sprach über die Möglichkeit, Einbürgerungen rückgängig zu machen.
- Sie argumentierte, spätere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung beziehungsweise bestimmte Straftaten könnten darauf hindeuten, dass bei der Einbürgerung über die Verfassungstreue getäuscht worden sei.
- Sie bezeichnete „Remigration“ in diesem politischen Zusammenhang als entscheidenden Ansatz.
- CORRECTIV dokumentierte eine Passage, in der Kotré Remigration mit zukünftigen politischen Mehrheitsverhältnissen beziehungsweise Wahlentscheidungen verband.
- Sie stellte ein Konzept einer stärker privatisierten Abschiebungsstruktur vor und sprach dabei unter anderem über DNA-Untersuchungen beziehungsweise technische Methoden zur Bestimmung der Herkunft.
Die Aufzählung gibt die von CORRECTIV dokumentierten Aussagen sinngemäß wieder. Wo kein wörtliches Zitat vorliegt, handelt es sich um eine Paraphrase.
Wie die t-online-Schlagzeile einzuordnen ist
„AfD-Frau fordert DNA-Tests – und Ausbürgerung politischer Gegner“
BELEGT
- Kotré sprach über die Rücknahme von Einbürgerungen.
- Sie verband ihre Remigrationsvorstellungen auch mit politischen beziehungsweise wahlstrategischen Auswirkungen.
- Sie sprach über DNA- beziehungsweise Herkunftsanalysen im Zusammenhang mit Abschiebungen.
NICHT BELEGT
- Ein wörtliches Zitat Kotrés, politische Gegner sollten ausgebürgert werden, ist nicht belegt.
- Eine Forderung, Einbürgerungen allein wegen abweichender politischer Meinungen zurückzunehmen, ist in dieser Form nicht dokumentiert.
Die Überschrift ist eine journalistische Zuspitzung mehrerer dokumentierter Aussagen. politfacts formuliert deshalb präziser: Kotré sprach über Ausbürgerungen Eingebürgerter und stellte Remigration zugleich in einen Zusammenhang mit unerwünschten politischen Mehrheiten.
Rechtliche Einordnung: Was § 35 StAG tatsächlich erlaubt
§ 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erlaubt grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung – insbesondere dann, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder durch vorsätzlich falsche beziehungsweise vorsätzlich unvollständige Angaben erwirkt wurde.
Eine spätere Straftat oder eine später geäußerte politische beziehungsweise gesellschaftliche Haltung reicht für sich genommen jedoch nicht aus, um nachzuweisen, dass bereits bei der Einbürgerung getäuscht wurde.
Kotrés politische Interpretation geht damit über das hinaus, was aus § 35 StAG automatisch folgt. Für eine Rücknahme müsste im Einzelfall eine konkret rechtswidrige beziehungsweise erschlichene Einbürgerung nachgewiesen werden.
§ 35 Staatsangehörigkeitsgesetz (Primärquelle)Was DNA-Analysen leisten können – und was nicht
- DNA-Analysen können unter Umständen Hinweise auf eine biogeographische Abstammung liefern.
- Eine Staatsangehörigkeit können sie nicht zweifelsfrei feststellen.
- Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten sind rechtliche und politische Kategorien; sie lassen sich genetisch nicht eindeutig bestimmen.
Es entsteht daher kein belastbares Verfahren, mit dem sich per DNA zuverlässig bestimmen ließe, in welchen Staat eine Person abgeschoben werden müsste.
Zugleich kennt das deutsche Aufenthaltsrecht bereits Instrumente zur Herkunfts- und Identitätsklärung. § 49 AufenthG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem erkennungsdienstliche Maßnahmen und Sprachanalysen zur Bestimmung des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion.
§ 49 Aufenthaltsgesetz (Primärquelle)22. Januar 2026: Vetschau – und die Ankündigung des Instituts
Am 22. Januar 2026 traten Lena Kotré und Martin Sellner gemeinsam in Vetschau auf. CORRECTIV dokumentierte die Veranstaltung.
Kotré machte dort deutlich, dass sie Unterschiede zwischen dem offiziell vertretenen AfD-Remigrationskonzept und weitergehenden Vorstellungen aus dem politischen Vorfeld sieht. Zugleich erklärte sie sinngemäß, das AfD-Konzept sei noch nicht abgeschlossen und Teile des Vorfelds dächten weiter; langfristig könne man politisch näher zusammenkommen. Außerdem stellte sie die Frage, ob Deutschland dauerhaft rund 82 Millionen Einwohner benötige oder zunächst auch etwa 60 Millionen ausreichend seien.
Entscheidend für diese Recherche ist ein zweiter Umstand: Nach Sellners eigener Darstellung nutzte er genau diese Veranstaltung, um sein neues Projekt öffentlich anzukündigen – das „Institute for Remigration“, das er als professionelle NGO bezeichnete.
Korrekt ist deshalb allein die Formulierung: Das Institute for Remigration wurde von Sellner auf einer Veranstaltung öffentlich angekündigt, bei der er gemeinsam mit Lena Kotré auftrat. Eine Beteiligung Kotrés an der Gründung des Instituts ergibt sich daraus nicht.
Die belegbare Abfolge
14. Dezember 2024
Kotrés Auftritt in Kloten mit weitgehenden Remigrations- und Einbürgerungsvorstellungen.
2025
Weitere Kontakte und gemeinsame Veranstaltungen im internationalen Remigrationsmilieu, unter anderem beim Remigration Summit.
22. Januar 2026
Gemeinsamer Auftritt von Kotré und Sellner in Vetschau.
auf dieser Veranstaltung
Sellner kündigt öffentlich das „Institute for Remigration“ an und beschreibt es als professionelle NGO.
August 2026
Veröffentlichung des Policy Papers „Sachsen-Anhalt Landesremigration – Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt“.
Die Abfolge belegt eine zeitliche und politische Entwicklung. Sie belegt keine organisatorische Zusammenarbeit zwischen Kotré und dem Institut.
Der Vergleich mit dem Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sellners Remigrationskonzept in seinem Urteil vom 24. Juni 2025 (6 A 4.24) detailliert analysiert. Das Gericht stellte fest, dass das Konzept auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund erfasst, sofern diese nach Sellners Kriterien nicht ausreichend assimiliert seien. Es setzte sich dabei ausdrücklich mit der Vorstellung auseinander, den politischen beziehungsweise gesellschaftlichen Einfluss bestimmter eingebürgerter oder migrantisch geprägter Bevölkerungsgruppen zu reduzieren.
Nicht belegt
Eine direkte Übernahme von Sellners Argumentation durch Lena Kotré ist nicht nachgewiesen.
Konzeptionelle Parallele
Erkennbar ist jedoch eine konzeptionelle Nähe: Sowohl Sellners Konzept als auch Kotrés dokumentierte Aussagen beziehen Remigration nicht ausschließlich auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, sondern berühren auch den Status beziehungsweise den politischen Einfluss eingebürgerter Deutscher.
Primärquelle: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 2025, 6 A 4.24 – insbesondere die Ausführungen zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff, zu deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund sowie zu Wahlen und politischem Einfluss.
Was davon im Sachsen-Anhalt-Papier wiederkehrt
Das Policy Paper des Institute for Remigration greift diese Debatte auf – formuliert an der entscheidenden Stelle aber juristisch vorsichtiger. Seine Gruppe C, die „Parallelgesellschaften nichtassimilierter Staatsangehöriger“, umfasst ausdrücklich auch eingebürgerte und andere deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund.
Was das Papier ausdrücklich anerkennt
- Deutsche Staatsangehörige können mit dem Aufenthaltsrecht nicht zur Ausreise gezwungen werden.
- Art. 16 Abs. 1 GG begrenzt die Entziehung der Staatsangehörigkeit.
- Bereits erfolgte Einbürgerungen können nur innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft beziehungsweise zurückgenommen werden.
- Weitergehende Änderungen setzen bundesgesetzliche, gegebenenfalls verfassungsrechtliche Reformen voraus.
Wo die strategische Kontinuität sichtbar bleibt
- Eingebürgerte Deutsche werden als eigene remigrationspolitische Kategorie behandelt.
- Einbürgerung wird als „Statusschwelle“ verstanden.
- „Assimilation“ dient als zentrales politisches Kriterium.
- Aufenthaltsverfestigung soll möglichst verhindert werden.
- Für eingebürgerte Deutsche sind strukturelle und gesellschaftspolitische Maßnahmen vorgesehen.
Grundlage ist das Original-PDF des Policy Papers, Institute for Remigration, August 2026.
Der Befund
Die dokumentierten Vorgänge belegen keine Beteiligung Lena Kotrés an der Gründung des Institute for Remigration oder an der Erstellung des Sachsen-Anhalt-Papiers. Sie zeigen jedoch eine über längere Zeit dokumentierte politische Nähe zu Martin Sellner und zu weitergehenden Remigrationskonzepten. Besonders relevant ist, dass Sellner das Institute for Remigration im Januar 2026 auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit Kotré öffentlich ankündigte. Das später veröffentlichte Sachsen-Anhalt-Papier greift mehrere zentrale Elemente dieser Debatte auf, formuliert seine Vorschläge zur deutschen Staatsangehörigkeit allerdings deutlich stärker innerhalb der bestehenden verfassungs- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Grenzen.
Neuer Beleg
Siegmund unterstützt den Save Europe Act mit seiner Unterschrift
Am 29. August 2026 fand in Magdeburg der zweite Bundeskongress der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland statt. Ulrich Siegmund trat dort als Redner auf.
Ein von Martin Lejeune veröffentlichtes Video dokumentiert eine weitere Szene: Maximilian Märkl legt Siegmund eine Unterschriftenliste der Kampagne „Save Europe Act“ vor. politfacts hat das Video redaktionell gesichtet; ab Minute 2:50 ist dokumentiert, wie Siegmund sich in die Liste einträgt.
Wichtig für die Einordnung: Der Save Europe Act ist keine registrierte Europäische Bürgerinitiative. Die EU-Kommission hatte den Antrag auf Registrierung bereits am 22. Juli 2026 abgelehnt.
Primärquelle: Video ab Minute 2:50 (YouTube, ID YF9vhGKJB2I)Aufnahme vom 29. August 2026, Bundeskongress Generation Deutschland in Magdeburg. Der Link startet direkt an der belegten Stelle (Minute 2:50).
EU-Kommission · 22. Juli 2026
- Antrag
- Registrierung des „Save Europe Act“ als Europäische Bürgerinitiative, beantragt am 8. Juni 2026
- Entscheidung
- abgelehnt
- Begründung
- Die Kommission sah die Initiative als offenkundig unvereinbar mit den Werten der Union nach Art. 2 EUV und mit Rechten aus der EU-Grundrechtecharta.
- Kontaktpersonen der Organisatorengruppe
- Eva Vlaardingerbroek, Martin Sellner
- Quelle
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1922 (CELEX 32026D1922)
Die Ablehnung ist eine Verwaltungsentscheidung der Europäischen Kommission und kein Gerichtsurteil. Sie betrifft die Registrierung der Initiative, nicht die Person eines Unterzeichners.
✓ BELEGT
- Ulrich Siegmund hat die Unterschriftenliste des Save Europe Act unterzeichnet und damit die Kampagne öffentlich unterstützt – im Video ab Minute 2:50 dokumentiert.
- Martin Sellner gehört gemeinsam mit Eva Vlaardingerbroek zu den beiden im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1922 genannten Kontaktpersonen der Organisatorengruppe.
- Die EU-Kommission hatte den Antrag auf Registrierung als Europäische Bürgerinitiative bereits am 22. Juli 2026 abgelehnt.
- Maximilian Märkl ist Bundessprecher der Identitären Bewegung Deutschland und wird auf der offiziellen Website des Save Europe Act selbst als „Activist“ aufgeführt.
NICHT BELEGT
- Dass Siegmund jedes einzelne Element des Save Europe Act unterstützt.
- Dass er das vollständige Remigrationskonzept Martin Sellners übernimmt.
- Dass er das IFR-Policy-Paper vollständig unterstützt.
- Dass er die Positionen der Identitären Bewegung insgesamt übernimmt.
Was fordert der Save Europe Act?
Grundlage dieser Zusammenfassung ist ausschließlich der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1922 der Europäischen Kommission (CELEX 32026D1922). Wiedergegeben werden die Forderungen nach Darstellung der Organisatorengruppe, wie sie im Beschluss der Kommission zusammengefasst sind:
- ein vorübergehendes Moratorium für neue Einwanderungswege aus „nicht-westlichen Ländern“, unter anderem bei Studien- und Familiennachzugsvisa
- stärkeren Schutz der EU-Außengrenzen
- beschleunigte Rückführung illegal aufhältiger Migranten und abgelehnter Asylbewerber
- darüber hinaus eine „systematische und beschleunigte Remigration“ weiterer Kategorien „nicht-europäischer Migranten“, deren fortgesetzter Aufenthalt als erhebliche Belastung für Mitgliedstaaten bewertet wird
- Abbau migrationspolitischer Sozialleistungs-„Pull-Faktoren“
Diese Forderungen stammen von der Organisatorengruppe. Die Europäische Kommission hat sie weder formuliert noch gebilligt; sie gibt sie in ihrem Beschluss lediglich wieder.
Juristische Einordnung
Die EU-Kommission lehnte am 22. Juli 2026 die Registrierung der von Sellner und Vlaardingerbroek vertretenen Initiative als Europäische Bürgerinitiative ab.
Sie begründete dies damit, dass die Initiative Menschen spezifisch aufgrund „nicht-europäischer“ beziehungsweise „nicht-westlicher“ Herkunft ins Visier nehme und deshalb im Sinne der EBI-Verordnung offenkundig gegen die Werte der Union nach Art. 2 EUV und gegen Rechte der EU-Grundrechtecharta verstoße.
Es handelt sich um eine Verwaltungsentscheidung der Kommission, nicht um ein Gerichtsurteil. Über die Verfassungsmäßigkeit von Positionen einzelner Unterzeichner ist damit nichts entschieden.
Kontext
Maximilian Märkl und Generation Deutschland
- Maximilian Märkl ist Bundessprecher der Identitären Bewegung Deutschland.
- Anfang 2026 wurde bekannt, dass Märkl trotz des AfD-Unvereinbarkeitsbeschlusses seit mehreren Jahren AfD-Mitglied gewesen war.
- Nach Bekanntwerden kam er einem Parteiausschluss durch Austritt zuvor.
- Nach Erkenntnissen des Bayerischen Verfassungsschutzes war Märkl zuvor als offenbar stimmberechtigter Teilnehmer bei der Gründung von Generation Deutschland Bayern anwesend.
Öffentliches Gespräch in Schnellroda
Jean-Pascal Hohm, Bundesvorsitzender von Generation Deutschland, führte beim Sommerfest 2026 in Schnellroda ein öffentliches Gespräch mit Maximilian Märkl. Verbreitet wurde es aus dem Umfeld von Sezession und Martin Sellner unter dem Titel „Die Aufgaben verteilen!“.
Angekündigte Themen
- Partei und „vorpolitischer Raum“
- Politik und Aktivismus
- „Aufgabenverteilung“
- „Projekthygiene“
- der „gemeinsame Gegner“
Diese Themenangaben stammen aus der Eigenankündigung des veranstaltenden Umfelds. Sie sind Selbstdarstellung und keine neutrale journalistische Bewertung.
- CORRECTIV thematisierte die zunehmende Annäherung zwischen AfD beziehungsweise Generation Deutschland und der Identitären Bewegung bereits im Juli 2026.
- Tagesschau, NDR und WDR berichteten am 28. August 2026 über personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen Generation Deutschland und dem rechtsextremen Vorfeld.
Nicht belegt
Nicht belegt ist, dass Märkl beim Bundeskongress am 29. August 2026 offiziell als Vertreter der Identitären Bewegung eingeladen oder akkreditiert war. politfacts behauptet das deshalb nicht.
Generation Deutschland: ideologische Nähe, aber keine belegte Beteiligung
CORRECTIV befragte den Bundesvorsitzenden der Generation Deutschland, Jean-Pascal Hohm, beim Bundeskongress der Organisation in Magdeburg zum Sachsen-Anhalt-Policy-Paper. Hohm erklärte, das Dokument nicht zu kennen und es deshalb nicht kommentieren zu können.
Auch im dort behandelten Entwurf einer Europa-Resolution tauchte der Begriff „Remigration“ laut CORRECTIV nicht auf, obwohl eine restriktive Migrations- und Rückführungspolitik vertreten wurde. Gleichzeitig sprach der AfD-Europapolitiker René Aust auf dem Kongress von einer „europaweiten Remigration“.
- Die Aussagen zeigen, dass das politische Konzept „Remigration“ im weiteren AfD- und GD-Umfeld präsent ist.
- Sie liefern keinen Beleg für eine organisatorische oder redaktionelle Beteiligung der Generation Deutschland am konkreten IFR-Policy-Paper.
- Hohms Aussage, das Papier nicht zu kennen, gehört ausdrücklich zum dokumentierten Stand.
Aus allgemeinen personellen oder ideologischen Überschneidungen zwischen Generation Deutschland, der Identitären Bewegung und dem Institute for Remigration lässt sich keine Beteiligung der GD am Dokument ableiten. politfacts zieht diesen Schluss ausdrücklich nicht.
Teil 05
Das Policy Paper als Regierungsmodell
Wie das IFR-Papier Sellners Ideologie in Behörden, Förderprogramme, Schul-, Wohnungs-, Sozial- und Kulturpolitik übersetzt.
Das Policy Paper ist deshalb relevant, weil es Sellners Ideologie nicht nur beschreibt. Es übersetzt sie in Behördenstrukturen, Förderprogramme, Bildungs-, Wohnungs-, Sozial- und Kulturpolitik.
Das Dokument
Ein Regierungsmodell für Sachsen-Anhalt
Was vorliegt, ist kein Wahlprogramm und kein Parteibeschluss, sondern ein Policy Paper: ein 49-seitiges Strategiepapier des „Institute for Remigration“, das die politische Umsetzung von „Remigration“ auf der Ebene eines einzelnen Bundeslandes durchspielt.
Das IFR beschreibt das Papier selbst als Weiterentwicklung des eigenen Remigrationskonzepts, des Buchs von Martin Sellner und ausdrücklich der „programmatischen Ansätze des AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt“.
Damit ist eine Richtung benannt, aber keine Beauftragung: Dass die AfD Sachsen-Anhalt dieses Papier bestellt, mitgeschrieben oder vorab gekannt hätte, ist nicht belegt. Belegt ist, dass das IFR sich auf das Programm der Partei bezieht – nicht umgekehrt.
Titel
Sachsen-Anhalt – Landesremigration. Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt
Herausgeber
Institute for Remigration (IFR)
Umfang
Stand: August 2026 · 49 PDF-Seiten
Das Dokument erklärt, es wolle über ein Parteiprogramm hinausgehen und daraus ein „praktisch anwendbares Regierungsmodell“ entwickeln.
Das Originaldokument ist rechts oben auf dieser Seite verlinkt.
Neue Selbstauskunft
Wie das Policy Paper entstand – Huemers eigene Darstellung
Am 7. September 2026 erschien in der Sezession ein Gastbeitrag von Philipp Huemer mit dem Titel „Remigration – ein Plan für Sachsen-Anhalt“. Huemer ist Geschäftsführer des Instituts für Remigration.
Der Beitrag ist damit eine Primäräußerung aus dem Umfeld des Herausgebers – und keine unabhängige Bestätigung der darin enthaltenen Angaben. Journalistisch relevant ist er, weil ein Verantwortlicher des Instituts erstmals ausführlicher beschreibt, warum und mit welchem Ziel das Sachsen-Anhalt-Papier entstanden ist.
Quelleneinordnung
Die Sezession wird hier ausschließlich als Publikationsort einer Selbstaussage Huemers herangezogen. Sie ist in dieser Recherche keine unabhängige Quelle für die Richtigkeit seiner Angaben.
„unser vor wenigen Tagen veröffentlichtes Policy Paper“
„die vorhandenen Ansätze zu systematisieren und weiterzuentwickeln“
„Landesrecht, zusätzliche Infrastruktur oder eine vertiefte juristische Prüfung erfordern“
Alle Zitate aus: Philipp Huemer: „Remigration – ein Plan für Sachsen-Anhalt“, Sezession, 7. September 2026
Ein Institut, das die Forderung in Regierungspraxis übersetzen soll
Das IFR beschreibt sein Papier selbst als Vorbereitung auf mögliche Regierungspraxis. Philipp Huemer zufolge wurde das Institut gegründet, um die Frage zu beantworten, was „Remigration“ konkret bedeutet, wenn sie nicht mehr nur gefordert, sondern tatsächlich umgesetzt werden soll.
Als konkreten politischen Anlass für die Sachsen-Anhalt-Planungen nennt Huemer die Landtagswahl und die aus seiner Sicht realistische Möglichkeit einer AfD-Regierungsbeteiligung. Sachsen-Anhalt wurde damit nach seiner Darstellung zum konkreten Anwendungsfall.
- Belegt ist damit die strategische Zielrichtung des IFR, wie sie ein Verantwortlicher des Instituts selbst beschreibt.
- Nicht belegt ist, dass die AfD Sachsen-Anhalt das Papier bestellt oder gemeinsam mit dem IFR entwickelt hat.
Verhältnis zum AfD-Programm: „systematisieren und weiterentwickeln“
Huemer hält ausdrücklich fest, dass die AfD Sachsen-Anhalt bereits eine Reihe migrationspolitischer Vorschläge gemacht habe – darunter eine „Task Force Abschiebungen“ und eine „Stabsstelle Remigration“ samt Remigrationsbeauftragtem.
Das Ziel des eigenen Papers sei es nicht, dieses Programm lediglich um weitere Forderungen zu ergänzen, sondern die vorhandenen Ansätze zu systematisieren und weiterzuentwickeln.
Als Beispiel nennt er das vorgeschlagene „Landesamt für Remigration“: Während die AfD Sachsen-Anhalt eine Stabsstelle vorsehe, wolle das Institut zentrale Aufgaben dauerhaft in einer eigenen Landesbehörde bündeln.
Das Policy Paper versteht sich nach Huemers eigener Darstellung nicht lediglich als Zusammenfassung des AfD-Programms. Das IFR nimmt vorhandene Forderungen als Ausgangspunkt und entwickelt daraus teilweise weitergehende institutionelle und politische Vorschläge.
- Belegt: Huemer beschreibt ausdrücklich eine Systematisierung und Weiterentwicklung vorhandener AfD-Ansätze.
- Indiz: Das bestätigt die Funktion des Papers als extern entwickeltes Konzept für eine mögliche Regierungspraxis.
- Nicht belegt: eine Abstimmung dieser Weiterentwicklungen mit Ulrich Siegmund, der AfD-Fraktion oder anderen AfD-Funktionären.
Was „unser Policy Paper“ belegt – und was nicht
- Belegt: Huemer spricht von „unserem“ Policy Paper und erläutert dessen Konzept selbst.
- Indiz: Das spricht für eine relevante institutionelle und möglicherweise auch inhaltliche Beteiligung Huemers an der Entwicklung des Papers.
- Nicht belegt: eine konkrete Autorenschaft einzelner Kapitel oder Maßnahmen. politfacts schreibt deshalb nicht „Mitautor Philipp Huemer“.
Was bedeutet „juristisch geprüft“?
Öffentlich wurde das 100-Tage-Konzept als „juristisch und politikwissenschaftlich geprüft“ dargestellt. Huemer schreibt nun selbst, nach den sofort einleitbaren Maßnahmen folgten jene Projekte, die „Landesrecht, zusätzliche Infrastruktur oder eine vertiefte juristische Prüfung erfordern“.
Beide Aussagen sind nicht zwingend widersprüchlich. Sie werfen aber eine bislang unbeantwortete Frage auf: Was genau umfasste die vor der Veröffentlichung behauptete juristische Prüfung, wenn einzelne Projekte nach Huemers eigener Darstellung weiterhin eine „vertiefte juristische Prüfung“ benötigen?
Möglich ist, dass es eine erste rechtliche Prüfung oder Plausibilitätsbewertung gab, während einzelne Maßnahmen noch detaillierter geprüft werden müssen. Ob es so war, ist derzeit nicht dokumentiert.
Die Frage nach Umfang und Tiefe der bisherigen juristischen Prüfung gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil Martin Sellner selbst das dänische Quartiersmodell als Referenz für Sachsen-Anhalt bezeichnet. Zentrale herkunftsbezogene Elemente dieses Modells waren bereits Gegenstand des EuGH-Verfahrens C-417/23. Ein Bezug Huemers auf gerade dieses Vorhaben ergibt sich aus seinem Text nicht.
politfacts schreibt ausdrücklich nicht, Huemer habe eingeräumt, das Papier sei nicht juristisch geprüft worden. Die Behauptung einer Prüfung ist weder bestätigt noch widerlegt – offen ist ihr Umfang.
Rückblick: die in Potsdam beschriebene Expertenkommission
Rückblickend fällt eine Parallele auf: Erik Ahrens erklärte bereits 2025 in einer notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherung, beim Potsdamer Treffen sei die Idee einer Expertenkommission diskutiert worden, die juristische, logistische und ethische Fragen eines konkreten Remigrationsplans für eine mögliche spätere Regierungsübernahme vorbereiten sollte.
2026 entstand mit dem Institute for Remigration tatsächlich eine Organisation, die nach Huemers eigener Darstellung „Remigration“ in konkrete Regierungspraxis übersetzen will und hierfür ein Policy Paper für Sachsen-Anhalt vorlegte.
Die Darstellung von Erik Ahrens ist seit 2025 bekannt und ausdrücklich keine neue Erkenntnis aus dem September 2026. Zentrale Teile seiner Schilderung werden von anderen Teilnehmern bestritten.
Recherchepfad: Von Potsdam zum Institut?
Zeitliche Abfolge der bislang dokumentierten Schritte – keine belegte Kausalkette.
Potsdam 2023
Ahrens zufolge: Idee einer Expertenkommission für einen konkreten Remigrationsplan.
2025
Ahrens dokumentiert diese Darstellung in einer eidesstattlichen Versicherung vom 12. August 2025.
Mai 2026
Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung des Institute for Remigration (Gesellschaftsvertrag vom 20. Mai 2026).
2026
Das IFR entwickelt ein konkretes Policy Paper für mögliche Regierungspraxis in Sachsen-Anhalt.
September 2026
Huemer beschreibt das Ziel ausdrücklich als Übersetzung von „Remigration“ in Regierungspraxis.
Verbindung oder Parallelentwicklung?
Die Ähnlichkeit der beschriebenen Funktionen ist auffällig. Ein Beleg dafür, dass das IFR aus der in Potsdam diskutierten Expertenkommission hervorgegangen ist, liegt bislang jedoch nicht vor.
Ob zwischen der in Potsdam beschriebenen Idee einer Expertenkommission und dem später gegründeten Institute for Remigration eine organisatorische oder personelle Kontinuität besteht, ist bislang nicht belegt.
Führt eine organisatorische Linie von Potsdam zum IFR?
Der aktuelle Erkenntnisstand erlaubt es, diese Frage zu stellen. Er erlaubt noch nicht, sie mit Ja zu beantworten. Folgende Punkte sind ausdrücklich offen:
- 01Wer sollte der von Ahrens beschriebenen Expertenkommission angehören?
- 02Wurde diese Kommission tatsächlich gegründet?
- 03Wer initiierte sie?
- 04Existieren Dokumente, Nachrichten oder Veröffentlichungen dazu?
- 05Waren Martin Sellner, Philipp Huemer oder Erik Ahrens an weiteren Planungen beteiligt?
- 06Wann entstand erstmals die Idee zur Gründung des Institute for Remigration?
- 07Existierte vor der UG-Gründung bereits eine informelle Arbeitsgruppe?
- 08Wann begannen die Arbeiten am Sachsen-Anhalt-Policy-Paper?
- 09Wer war an der ersten Fassung beteiligt?
- 10Gibt es personelle Überschneidungen zwischen der in Potsdam diskutierten Expertenstruktur und dem späteren IFR?
- 11Wann entstand die erste dokumentierte Fassung des 100-Tage-Konzepts?
Wer soll „remigriert“ werden?
Nicht nur Menschen ohne Aufenthaltsrecht
Das Papier unterscheidet drei Zielgruppen. Entscheidend ist: Nur eine davon besteht aus Menschen ohne Aufenthaltsrecht.
Gruppe A
Ausreisepflichtige und Personen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht
Hierunter fallen insbesondere Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthalt, Asylbewerber im laufenden Verfahren und vollziehbar Ausreisepflichtige.
Einordnung
Viele Maßnahmen dieser Kategorie entsprechen grundsätzlich klassischer Rückführungs- und Ausländerpolitik und sind nicht allein deshalb verfassungswidrig.
Die rechtliche Bewertung hängt hier an der Ausgestaltung im Einzelfall, nicht am Begriff „Remigration“.
Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund bilden „einen zentralen Ansatzpunkt für Remigrationspolitik“.
„Self-Deportation“ durch staatlichen Druck
Wenn Abschiebung nicht möglich ist, soll „struktureller Push“ wirken
„Ziel der strukturellen Remigration ist [...] die Herstellung eines strukturellen Pushfaktors.“
Ergebnis könne eine „freiwillige Abwanderung“ durch die Beseitigung staatlich erzeugter „Bleibeanreize“ sein – im Dokument als „Self-Deportation“ bezeichnet.
Das Papier beschreibt damit eine Strategie, die nicht erst dort beginnt, wo eine Abschiebung rechtlich möglich ist. Staatlich beeinflussbare Lebensbedingungen sollen selbst Teil der Migrationssteuerung werden.
Genannte staatliche Hebel
- Sozialleistungen
- Unterbringung
- Wohnsitzsteuerung
- Arbeitsgelegenheiten
- Bildungsangebote
- Förderpolitik
- Einbürgerung
- Wohnungs- und Quartierspolitik
- Polizeipräsenz und Kontrollen
- Kultur- und Ordnungspolitik
Wichtige Einschränkung
Nicht jede einzelne dieser Maßnahmen ist für sich genommen rechtswidrig. Sozialleistungsrecht, Wohnsitzauflagen oder Polizeieinsatzkonzepte sind reguläre staatliche Instrumente.
Nach welchen Kriterien werden diese Instrumente eingesetzt – und werden Menschen wegen Herkunft, Abstammung, Religion oder Migrationshintergrund unterschiedlich behandelt?
Integration oder Assimilation?
Was bedeutet bei der AfD eigentlich „gut integriert“?
Offizielle Linie des Bundesvorstands
- Die AfD unterscheide nicht zwischen deutschen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund.
- Alle Deutschen gehörten unabhängig von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religion zum Staatsvolk.
- Gut integrierte Menschen mit Migrationshintergrund seien willkommen.
- Deutsche Staatsbürger seien kein Ziel von Abschiebungen.
„Gut integrierte Menschen sind herzlich willkommen.“
Er betonte, man wolle insbesondere Menschen mit deutschem Pass nicht abschieben.
Niemand in der AfD wolle gut integrierte Migranten abschieben, die sich mit Deutschland identifizierten, dessen Werte lebten und gesellschaftlich beitrügen.
Sinngemäße Wiedergabe seiner Aussage im Landtag.
Was heißt „integriert“?
Hans-Thomas Tillschneider ist einer der maßgeblichen Autoren des AfD-Regierungsprogramms Sachsen-Anhalt.
Historisch sagte er: „Integration heißt für mich Assimilation.“
Noch am 4. August 2026 definierte er einen assimilierten Bürger als jemanden, der sich so viel deutsche Kultur angeeignet habe, dass sein Bekenntnis zu Deutschland glaubhaft sei.
„Dauerhafter Aufenthalt verlangt Assimilation.“
„Leitkultur erzeugt damit Assimilationsdruck im öffentlichen Raum.“
Wichtige Differenzierung
Tillschneider ist nicht mit Sellner gleichzusetzen. Er hat Sellners umfassendes Modell teilweise ausdrücklich kritisiert.
Laut Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2024 warnte er intern sogar davor, konsequent gedachte Remigration könne in Bürgerkrieg oder „millionenhafte Deportation unter Verletzung von Menschenrechten“ führen. Er plädierte stattdessen dafür, zwischen „patriotisch“ und „unpatriotisch“ statt deutsch- und fremdstämmig zu unterscheiden.
Festzuhalten bleibt zugleich: Sein Integrationsverständnis ist ausdrücklich assimilatorisch.
Wie viel Kultur darf bleiben?
Wo endet Integration – und wo beginnt kulturelle Selbstaufgabe?
Das IFR fordert eine „patriotische Leitkultur“ und „Assimilationsdruck im öffentlichen Raum“. Das AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt lehnt gleichzeitig die Anwerbung „kulturfremder Fachkräfte“ ab.
Der Begriff „kulturfremd“ wird im Programm nicht mit überprüfbaren Kriterien definiert. Eine konkrete öffentliche Frage an Ulrich Siegmund hierzu vom 17. August 2026 ist bislang unbeantwortet.
Was bedeutet „assimiliert“ konkret? Kann ein vollständig assimilierter deutscher Staatsbürger …
- Muslim sein?
- regelmäßig eine Moschee besuchen?
- ein Kopftuch tragen?
- Ramadan feiern?
- Arabisch, Türkisch oder Persisch in der Familie sprechen?
- mehrere kulturelle Identitäten gleichzeitig leben?
- eine Moschee oder einen muslimischen Kulturverein unterstützen?
Das Grundgesetz beantwortet zumindest die rechtliche Seite eindeutig: Glauben, Religionsausübung und der Schutz vor Benachteiligung wegen Herkunft oder Religion unterliegen starken grundrechtlichen Garantien.
Das IFR-Papier erkennt Art. 4 GG selbst ausdrücklich an und verlangt bei Eingriffen eine gesetzliche Grundlage sowie religionsneutrale und verhältnismäßige Regeln. Es fordert also nicht die Abschaffung der Religionsfreiheit.
Welche praktische Bedeutung hat „Assimilationsdruck“, wenn zugleich die Religionsfreiheit vollständig bestehen soll?
Welche kulturellen Eigenschaften machen einen Menschen nach diesem Modell überhaupt „nichtassimiliert“?
Kultur als Auswahlkriterium
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt spricht ausdrücklich von der Beendigung „illegaler, kulturfremder und inländerfeindlicher Massenmigration“ und lehnt die Anwerbung „kulturfremder Fachkräfte“ zur Lösung des Arbeitskräftemangels ab.
Das ist relevant, weil hier nicht allein Rechtsstatus oder berufliche Qualifikation genannt werden, sondern kulturelle Zugehörigkeit ausdrücklich zum politischen Bewertungskriterium wird.
Dieselbe Logik – im Parteiprogramm und im IFR-Paper:
AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt
lehnt die Anwerbung „kulturfremder Fachkräfte“ ab – Kultur wird zum Kriterium noch vor Qualifikation.
IFR-Policy-Paper
Legal aufhältige Ausländer können wegen „kultureller Belastung“ zur Zielgruppe B gehören.
Was genau macht einen Menschen „kulturfremd“ – und kann sich ein Mensch durch Integration aus dieser Kategorie herausbewegen, oder handelt es sich um eine unveränderliche Zuschreibung aufgrund seiner Herkunft?
Diese Frage bleibt bewusst offen
Diese Frage wird hier ausdrücklich nicht beantwortet: Die AfD liefert bislang keine klare Definition des Begriffs „kulturfremd“. Eine Antwort steht weiter aus (Stand: 31. August 2026).
Siegmund zum Fachkräftemangel (Ende Juli 2026)
Ende Juli 2026 lehnte Ulrich Siegmund beim Wahlforum „RND vor Ort“ zusätzliche Zuwanderung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ausdrücklich ab. Auf die Frage, woher angesichts von rund 17.000 offenen Stellen die Arbeitskräfte kommen sollen, antwortete er:
„Ganz sicherlich nicht aus dem Ausland.“
Ulrich Siegmund, Wahlforum „RND vor Ort“, Ende Juli 2026 (nach dpa-Bericht)
Seine Alternativen: Familienpolitik, Technologie und Bürokratieabbau. Eine konkrete kurzfristige Lösung für die bestehenden offenen Stellen nannte er laut dpa nicht.
Das „Quartiersstabilisierungsgesetz“
Ein Belastungsindex für Wohnviertel
Das Papier schlägt vor, Wohnquartiere anhand eines Index zu bewerten und bei Überschreiten bestimmter Schwellen ein Maßnahmenpaket auszulösen.
Schritt 1 · Bewertung
Indikatoren des Belastungsindex
- Kriminalität
- Arbeitsmarktferne
- Bildungsdefizite
- Einkommen
- Sozialleistungsabhängigkeit
- illegale Beschäftigung
- „gesellschaftliche Desintegration“
Schritt 2 · Schwellenwert überschritten
Ausgelöste Maßnahmen
- dauerhaft erhöhte Polizeipräsenz
- Schwerpunktkommissariate
- Gewerbe-, Steuer- und Sozialleistungskontrollen
- Steuerung der Wohnungsvergabe
- Verhinderung bestimmter Bewohnerkonzentrationen
- bevorzugte Wohnungsvergabe an Erwerbstätige/Auszubildende
- Umbau, Verkauf oder Rückbau von Wohnanlagen
- Neuordnung staatlicher Förderung
Angabe des Herausgebers
Das IFR behauptet ausdrücklich, die Kriterien sollten herkunftsneutral sein. Diese Einschränkung gehört zur korrekten Wiedergabe des Papiers.
Das Instrument befindet sich zugleich innerhalb einer Strategie, deren Zielgruppen ausdrücklich Migranten und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund umfassen.
Entscheidend für die rechtliche Bewertung wäre, ob die formal herkunftsneutralen Kriterien tatsächlich unabhängig von Herkunft, Religion oder Migrationshintergrund angewandt würden.
Das konkrete Modell wurde bislang von keinem Gericht geprüft. politfacts bewertet es deshalb nicht abschließend.
Update 9. September 2026
Das dänische Vorbild – und sein Problem vor dem EuGH
Das vom IFR vorgeschlagene Quartierskonzept steht nicht ohne internationales Vorbild da. Martin Sellner benennt inzwischen selbst das umstrittene dänische sogenannte „Ghettogesetz“ als Referenz. Genau dieses Regelungsmodell war allerdings bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Primärquelle · eigene Aussage Martin Sellners
„Wir haben mit dem @remigrationinst ausgearbeitet, wie man das dänische ‚Ghettogesetz‘ auch auf Deutschland, in Sachsen-Anhalt, anwenden könnte.“
Die Aussage ist relevant, weil Sellner damit das dänische Modell selbst ausdrücklich als Referenz für die auf Sachsen-Anhalt bezogenen Überlegungen des Instituts bezeichnet.
Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Regelungen des dänischen Modells unverändert übernommen werden sollen. Welche Elemente konkret gemeint sind, geht aus der Aussage nicht hervor.
Ein eigener Originalbeitrag des Institute for Remigration, der diese Aussage bestätigt oder verbreitet, liegt politfacts bislang nicht belegbar vor. Sollte er dokumentiert werden, tragen wir ihn als weitere Primärquelle nach.
Worum es beim dänischen Modell geht
Das dänische Recht zum öffentlichen beziehungsweise gemeinnützigen Wohnungswesen sieht vor, bestimmte Wohngebiete anhand sozioökonomischer und demografischer Kriterien einzustufen – etwa Erwerbslosigkeit, Bildungsstand, Einkommen und Vorstrafen.
Rechtlich besonders bedeutsam war eine zusätzliche Kategorie: Gebiete, in denen der Anteil von „Einwanderern aus nicht westlichen Ländern und ihren Nachkommen“ in den vergangenen fünf Jahren 50 Prozent überschritten hat.
An entsprechende Einstufungen konnten besondere Entwicklungspläne anknüpfen. Sie konnten unter anderem die Verringerung des Anteils an Familienwohnungen des öffentlichen Wohnungswesens vorsehen – mit möglichen Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse.
politfacts stellt hier ausschließlich die Elemente dar, die für den Vergleich mit dem IFR-Konzept und für die unionsrechtliche Bewertung relevant sind. Eine vollständige Darstellung der dänischen Gesetzgebung ist damit nicht verbunden.
Faktenkasten
Was sagt der Europäische Gerichtshof?
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 18. Dezember 2025 – C-417/23, ECLI:EU:C:2025:1017
Der Gerichtshof beantwortete die Frage, ob die unterschiedliche Behandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern bestimmter dänischer Wohngebiete mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft (Richtlinie 2000/43/EG) vereinbar ist.
Der EuGH stellte fest, dass eine solche Regelung eine unmittelbare Diskriminierung darstellen kann, wenn sich erweist, dass sie auf der ethnischen Herkunft der Mehrheit der Bewohner dieser Gebiete beruht und diese Bewohner dadurch weniger günstig behandelt werden als die Bewohner vergleichbarer Gebiete unterhalb der 50-Prozent-Schwelle.
Eine dem Anschein nach neutral formulierte Regelung kann zudem eine mittelbare Diskriminierung darstellen, wenn sie Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen in besonderer Weise benachteiligt und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht wahrt.
Der EuGH hat weder das dänische Gesetz insgesamt für rechtswidrig erklärt noch den Ausgangsfall abschließend entschieden. Die endgültige Tatsachenbewertung obliegt dem zuständigen nationalen Gericht. Mit dem Papier des Institute for Remigration hat sich der Gerichtshof selbstverständlich nicht befasst.
Dänisches Modell und IFR-Vorschlag im Vergleich
Räumlicher Ansatz
Dänisches Modell
Klassifizierung bestimmter Wohngebiete anhand festgelegter Kriterien.
IFR / Sachsen-Anhalt
Quartiersbezogener Ansatz: Bewertung von Wohnquartieren über einen „Belastungsindex“.
Bevölkerungsstruktur relevant?
Dänisches Modell
Ja – unter anderem über den Anteil bestimmter Bevölkerungsgruppen.
IFR / Sachsen-Anhalt
Das Papier nennt als Indikatoren Kriminalität, Arbeitsmarktferne, Bildungsdefizite, Einkommen, Sozialleistungsabhängigkeit, illegale Beschäftigung und „gesellschaftliche Desintegration“. Als Maßnahme nennt es zudem die „Verhinderung bestimmter Bewohnerkonzentrationen“.
Herkunft als Kriterium?
Dänisches Modell
Die Kategorie „Einwanderer aus nicht westlichen Ländern und ihre Nachkommen“ war ausdrücklich Teil der Einstufung.
IFR / Sachsen-Anhalt
Das IFR erklärt die Kriterien ausdrücklich für herkunftsneutral. Ein Herkunftskriterium wird im Indexteil nicht genannt; das Instrument steht jedoch in einem Konzept, dessen Zielgruppen ausdrücklich Migranten und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund umfassen.
Staatliche Intervention
Dänisches Modell
Verpflichtung zu besonderen Entwicklungsplänen für eingestufte Gebiete.
IFR / Sachsen-Anhalt
Ein „Quartiersstabilisierungsgesetz“ mit Polizeipräsenz, Schwerpunktkommissariaten, Kontrollen, gesteuerter Wohnungsvergabe und Neuordnung der Förderung.
Auswirkungen auf Wohnraum
Dänisches Modell
Möglich waren erhebliche Eingriffe, etwa die Verringerung des Anteils an Familienwohnungen des öffentlichen Wohnungswesens mit Folgen für bestehende Mietverhältnisse.
IFR / Sachsen-Anhalt
Das Papier nennt Steuerung der Wohnungsvergabe, bevorzugte Vergabe an Erwerbstätige und Auszubildende sowie Umbau, Verkauf oder Rückbau von Wohnanlagen.
Rechtliche Bewertung
Dänisches Modell
Gegenstand des EuGH-Verfahrens C-417/23; abschließende Bewertung beim nationalen Gericht.
IFR / Sachsen-Anhalt
Eine gerichtliche Prüfung des IFR-Vorschlags ist nicht bekannt.
Die Tabelle vergleicht ausschließlich, was in den jeweiligen Originaltexten steht. Eine inhaltliche Gleichsetzung beider Modelle ist damit nicht verbunden.
Was das für die rechtliche Bewertung bedeutet
Sellners ausdrücklicher Verweis auf das dänische Modell ist für die rechtliche Bewertung relevant, weil damit erstmals ein konkretes ausländisches Referenzmodell benannt ist.
C-417/23 zeigt zugleich, dass gerade die Verknüpfung wohnungs- und quartierspolitischer Maßnahmen mit Kriterien, die unmittelbar oder mittelbar an die ethnische Herkunft anknüpfen, erhebliche unionsrechtliche Probleme verursachen kann.
Ob das konkrete IFR-Modell dieselben rechtlichen Probleme aufweist, muss anhand seiner konkreten Kriterien und Rechtsfolgen geprüft werden. Diese Prüfung hat bislang kein Gericht vorgenommen, und politfacts nimmt sie nicht vorweg.
Richtlinie 2000/43/EG
Einschlägiger Maßstab des EuGH in C-417/23; sie erfasst ausdrücklich auch den Zugang zu Wohnraum und wäre bei herkunftsbezogenen Wirkungen quartierspolitischer Regeln zu prüfen.
Art. 21 EU-Grundrechtecharta
Diskriminierungsverbot bei der Durchführung des Unionsrechts; im Verfahren C-417/23 als Bezugsnorm benannt.
Art. 3 Abs. 3 GG
Benachteiligungsverbot unter anderem wegen Abstammung, Heimat und Herkunft – der zentrale innerstaatliche Maßstab, falls quartiersbezogene Kriterien faktisch an Herkunft anknüpfen.
Art. 1 GG
Nur einschlägig, soweit Maßnahmen Menschen wegen ihrer Herkunft den gleichen Status absprechen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Maßstab bereits auf Sellners Remigrationskonzept angewandt; für den Quartiersteil ist er ohne konkrete Ausgestaltung nicht automatisch berührt.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§§ 19 ff. AGG)
Sachlich anwendbar auf zivilrechtliche Wohnraumgeschäfte; bei staatlicher Steuerung der Vergabe wären die Grenzen des Benachteiligungsverbots zu prüfen.
Art. 14 GG sowie mietrechtlicher Bestandsschutz
Relevant nur, soweit tatsächlich Umbau, Verkauf oder Rückbau von Wohnanlagen und damit Eingriffe in Eigentum oder bestehende Mietverhältnisse vorgesehen sind – das Papier nennt solche Maßnahmen ausdrücklich.
Nicht jede genannte Norm ist zwangsläufig verletzt. Aufgeführt sind nur Maßstäbe, die bei der konkreten Ausgestaltung tatsächlich einschlägig sein könnten.
Der Befund lautet nicht, dass das IFR-Konzept rechtswidrig wäre. Der Befund lautet: Sellner benennt selbst ein Vorbild, dessen herkunftsbezogene Kernelemente bereits vor Veröffentlichung des Policy Papers Gegenstand eines EuGH-Verfahrens waren. Damit stellt sich eine konkrete Frage an die behauptete juristische Prüfung – wurde diese Rechtsprechung berücksichtigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Kinder
Schule als Instrument der Rückkehrpolitik
Das IFR-Papier schlägt für ausreisepflichtige Kinder Unterricht vor, der nicht nur auf Bildung in Deutschland ausgerichtet ist, sondern die „Rückkehrfähigkeit“ erhalten soll.
- Herkunftssprache
- Geschichte des Herkunftslandes
- Geografie
- Kultur
- Rückkehrvorbereitung
- „Heimatlandkunde“
- Transit- bzw. Vorbereitungsklassen
Eine Diskrepanz im Dokument selbst
Im Fließtext richtet sich dieser Ansatz vor allem an Gruppe A.
Im 100-Tage-Programm werden die entsprechenden Pilotprojekte jedoch mit Zielgruppe A/B ausgewiesen.
Das Dokument lässt damit offen, wie weit der Ansatz auch auf Kinder aus Familien mit rechtmäßigem Aufenthalt ausgedehnt werden soll.
Rechtliche Einordnung
Eine Differenzierung von Kindern nach Aufenthaltsstatus kann in bestimmten Bereichen rechtlich möglich sein. Eine schulische Sonderbehandlung rechtmäßig hier lebender Kinder aufgrund einer politischen Kategorie wie „Belastung“ würde jedoch erhebliche gleichheits- und schulrechtliche Fragen aufwerfen.
Staatlich geförderte „patriotische“ Infrastruktur
Das Papier will mehr als Migrationspolitik
- Sachsen-Anhalt solle sich zum „Hafen für patriotische NGOs, rechte Kongresse, Medien, Bewegungen und Kulturinitiativen“ entwickeln.
- Der Aufbau einer entsprechenden zivilgesellschaftlichen Infrastruktur solle gezielt gefördert werden.
- Gleichzeitig heißt es, „linksradikalen und migrationspolitisch gegenläufigen Strukturen“ seien staatlich gestützte Ressourcen und institutionelle Rückzugsräume zu entziehen.
- An anderer Stelle wird eine langfristige „metapolitische Flankierung der Remigrationspolitik“ gefordert.
Einordnung
Das Konzept reicht damit über Ausländerrecht und Abschiebungen hinaus. Es beschreibt einen gesellschafts- und kulturpolitischen Umbau, bei dem der Staat gezielt ein politisch gewünschtes Vorfeld stärken soll.
Rechtliche Einordnung
Staatliche Förderprogramme dürfen inhaltliche Kriterien besitzen, und es besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Förderung. Eine Benachteiligung allein wegen legitimer politischer oder weltanschaulicher Positionen würde jedoch Fragen des Gleichheitssatzes, der Meinungsfreiheit und staatlicher Neutralität aufwerfen.
„Bevölkerungsaustausch“ und „Einheimische“
Welches Bevölkerungsbild steckt hinter dem Papier?
Das Dokument erklärt bereits im Titel die „Umkehr des Bevölkerungsaustauschs“ zum Ziel.
- Wachstum der „einheimischen Bevölkerung“
- Zuzug „einheimischer Familien“
- „einheimisches Bevölkerungswachstum“
- „demographische Regeneration“
Der Begriff „einheimisch“ wird im Papier nicht rechtlich definiert. Das ist relevant, weil das IFR seine eigene Mission außerhalb des Papers ausdrücklich als Erhalt „ethnokultureller Kontinuität“ bezeichnet.
Das IFR beschreibt sich außerdem als Lobby, die politische Akteure vernetzt und Remigrationspolitik operationalisieren will.
Einordnung
Die Erzählung vom „Bevölkerungsaustausch“ beziehungsweise „Großen Austausch“ wird in der Extremismusforschung und von der Bundeszentrale für politische Bildung als Narrativ der extremen Rechten eingeordnet.
Nicht jede Feststellung realer demografischer Veränderungen ist eine Verschwörungserzählung. Die verschwörungsideologische Komponente entsteht dort, wo demografischer Wandel als gezielte Ersetzung einer ethnisch definierten einheimischen Bevölkerung dargestellt wird.
Demografischer Realitätscheck
Wie hoch ist der Migrantenanteil in Sachsen-Anhalt tatsächlich?
Bevor die politische Chronologie beginnt, lohnt ein Blick auf den demografischen Kontext. Das Ziel dieses Kapitels ist nicht die Widerlegung, sondern die faktenbasierte Einordnung: Leserinnen und Leser können anhand der amtlichen Zahlen selbst prüfen, wie gut die Erzählung vom „Bevölkerungsaustausch“ zur Datenlage passt.
Ausländische Bevölkerung in Sachsen-Anhalt
Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2025
- Ausländische Staatsangehörige: rund 7,9 % (168.421)
- Deutsche Staatsangehörige: rund 92,1 % (Gesamt: 2.120.252)
Diese Zahl beschreibt den Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Gesamtbevölkerung. Sie ist nicht identisch mit dem Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerungsstand zum 31.12.2025
Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich
Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund und Bundesländern, 2025
- Sachsen-Anhalt: 249.000 von 2.082.000 Personen in Privathaushalten
- Deutschland gesamt: 25.765.000 von 82.739.000 Personen in Privathaushalten
Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt in Sachsen-Anhalt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Quelle: Destatis, Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund und Bundesländern, 2025
Einordnung
Das IFR-Papier spricht von einer „Umkehr des Bevölkerungsaustauschs“. Ein Blick auf die amtlichen Bevölkerungsdaten zeigt jedoch: Sachsen-Anhalt gehört weiterhin zu den Bundesländern mit einem vergleichsweise niedrigen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch der Anteil ausländischer Staatsangehöriger liegt deutlich unter dem westdeutschen Niveau und unter dem Bundesdurchschnitt.
Die amtlichen Zahlen machen deutlich, dass die Vorstellung eines bereits weit fortgeschrittenen „Bevölkerungsaustauschs“ in Sachsen-Anhalt einer besonders starken Begründung bedürfte.
Begriffsklärung: Ausländer, Migranten, Migrationshintergrund
- Ausländische Bevölkerung
- Menschen ohne deutschen Pass – unabhängig davon, wie lange sie in Deutschland leben.
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Personen mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte – einschließlich eingebürgerter und hier geborener Personen.
- Warum die Werte auseinanderliegen
- Weil der Migrationshintergrund auch Deutsche mit Einwanderungsgeschichte erfasst, liegt sein Anteil regelmäßig über dem Anteil ausländischer Staatsangehöriger.
Neue externe Berichterstattung
Was andere Medien berichten
CORRECTIV
29. August 2026
„AfD Sachsen-Anhalt: Das Spiel mit dem rechtsextremen Vorfeld“
Unabhängige journalistische Sekundärquelle
- CORRECTIV berichtet ausdrücklich über das Policy Paper „Sachsen-Anhalt Landesremigration – Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt“ und gibt an, über das Dokument zu verfügen.
- Damit existiert neben der Auswertung von politfacts eine weitere unabhängige journalistische Quelle, die zentrale Inhalte des Dokuments untersucht hat.
- CORRECTIV hebt hervor, dass sich das Konzept nicht ausschließlich mit ausländischen Staatsangehörigen oder Ausreisepflichtigen befasst, sondern auch „Staatsbürger mit Migrationshintergrund“ beziehungsweise eingebürgerte Deutsche einbezieht.
- CORRECTIV stellt das Papier Sellners Vortrag beim Potsdamer Treffen im November 2023 gegenüber.
- CORRECTIV fragte Ulrich Siegmund und die AfD zu dem Papier und zu Sellners Konzept an; bis zur Veröffentlichung lag laut Artikel keine Antwort vor.
- Hans-Thomas Tillschneider beantwortete den Fragenkatalog nach eigener Darstellung aus Zeitgründen nicht vollständig. Auf Nachfrage erklärte er, eine massenhafte Verbringung eingebürgerter deutscher Staatsbürger sei menschenwürdewidrig – „Aber das fordern wir ja nicht.“ – und er habe „mit Sellner keine Probleme“.
Die Recherchen von CORRECTIV und politfacts sind unabhängig voneinander entstanden. CORRECTIV hat die politfacts-Recherche weder bestätigt noch übernommen; umgekehrt gilt dasselbe. politfacts hält die Spannung zu Tillschneiders Position fest (siehe eigenes Kapitel), ohne über Motive zu spekulieren.
CORRECTIV
31. August 2026
Bericht vom Bundeskongress der Generation Deutschland in Magdeburg
Unabhängige journalistische Sekundärquelle
- CORRECTIV befragte den Bundesvorsitzenden der Generation Deutschland, Jean-Pascal Hohm, zum Sachsen-Anhalt-Policy-Paper. Hohm erklärte, das Dokument nicht zu kennen und es deshalb nicht kommentieren zu können.
- Im dort behandelten Entwurf einer Europa-Resolution tauchte der Begriff „Remigration“ laut CORRECTIV nicht auf, obwohl eine restriktive Migrations- und Rückführungspolitik vertreten wurde.
- Der AfD-Europapolitiker René Aust sprach auf dem Kongress von einer „europaweiten Remigration“.
Diese Befunde zeigen, dass der Begriff Remigration im AfD- und GD-Umfeld präsent ist. Sie belegen keine organisatorische oder redaktionelle Beteiligung der Generation Deutschland am konkreten IFR-Policy-Paper.
taz
26. August 2026
„Institut for Remigration: Eine Werbeagentur für Rassismus“
Journalistische Sekundärquelle über das Institut
- Martin Sellner als Gründer des Instituts.
- Philipp Huemer als Geschäftsführer.
- Huemer war früher Leiter der Identitären Bewegung Wien und später bei AUF1 tätig.
Die wertende Überschrift ist eine Bewertung der taz. politfacts übernimmt sie nicht als eigene Tatsachenbehauptung.
Deutschland-Kurier
27. August 2026
Gastbeitrag Philipp Huemer: „Vom Schlagwort zur Regierungspraxis: Der Plan für ein Remigrationsmusterland Sachsen-Anhalt“
Keine unabhängige Bestätigung, sondern Selbstdarstellung in einem politisch nahestehenden Medium
- Huemer bezeichnet das Dokument als „unser neues Policy Paper“.
- Er erklärt, ein standardisierter „Remigrations-Check“ sei an alle 15 zur Landtagswahl zugelassenen Parteien verschickt worden.
Diese Angaben sind Selbstaussagen eines Verantwortlichen des Instituts. Sie belegen, was das Institut über sich selbst sagt – nicht, dass die Darstellung unabhängig bestätigt wäre.
Unzensuriert
31. August 2026
Ausführliche Vorstellung des Policy Papers und des 100-Tage-Programms
Verbreitung im politisch nahestehenden Medienumfeld
- Der Beitrag referiert die Forderungen des Papiers – 100-Tage-Programm, „Landesamt für Remigration“, Quartierspolitik – weitgehend aus der Perspektive des Instituts.
- Er ordnet das Papier ausdrücklich in den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt ein.
Der Beitrag belegt die Verbreitung des Papiers, nicht die Richtigkeit seiner politischen oder juristischen Aussagen.
FREILICH Magazin
31. August 2026
Bericht über das Sachsen-Anhalt-Papier des Instituts für Remigration
Verbreitung im politisch nahestehenden Medienumfeld
- Auch hier werden die zentralen Instrumente des Papiers ausführlich und weitgehend unkommentiert wiedergegeben.
- Kritische Einordnung der verfassungsrechtlichen Fragen findet nicht statt.
Verbreitung ist keine unabhängige Bestätigung. politfacts wertet solche Beiträge als Reichweitenindikator.
Wie politfacts diese Quellen behandelt
politfacts unterscheidet ausdrücklich zwischen unabhängiger Berichterstattung und Selbstdarstellung. Beides steht hier nebeneinander, weil beides für die Bewertung des Papiers relevant ist.
Vom Paper zur politischen Kampagne
- Das Policy Paper wird nicht nur berichtet, sondern innerhalb eines abgegrenzten Medienumfelds aktiv weiterverbreitet.
- Unabhängige Berichterstattung (CORRECTIV, taz) ordnet ein und fragt nach; Deutschland-Kurier, Unzensuriert und FREILICH transportieren die Perspektive des Instituts.
- Damit entsteht Reichweite für ein Konzept, dessen zentrale Instrumente juristisch bislang ungeprüft sind.
Die Verbreitung sagt nichts darüber aus, ob die AfD Sachsen-Anhalt die Inhalte übernimmt. Dafür liegt kein Beleg vor.
Live-Begleitung des Wahlabends angekündigt
PRIMÄRQUELLE / SELBSTDARSTELLUNGAm 2. September 2026 kündigte Martin Sellner an, die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September gemeinsam mit Friedrich Langberg live auf X und Rumble zu begleiten und die Wahlergebnisse zu analysieren. Die Ankündigung folgt auf die Veröffentlichung des IFR-Policy-Papers und des daraus entwickelten „Remigrationschecks“. Sie dokumentiert die fortgesetzte kommunikative Begleitung des Sachsen-Anhalt-Wahlkampfs durch Sellner. Eine organisatorische Zusammenarbeit mit der AfD lässt sich daraus nicht ableiten.
Friedrich Langberg tritt seit längerem gemeinsam mit Martin Sellner in dessen Medienformaten auf. Eine institutionelle Funktion Langbergs beim Institute for Remigration ist bislang nicht belegt.
Stand der Recherche: 2. September 2026.
Teil 06
Rechts- und Verfassungscheck
Was rechtlich zulässig, was anwendungsabhängig und was voraussichtlich grundrechtswidrig wäre.
Was das für deutsche Staatsbürger bedeuten könnte
Staatsbürger – und trotzdem Zielgruppe
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Juni 2025 im COMPACT-Verfahren (6 A 4.24) Sellners älteres Remigrationskonzept ausführlich untersucht. Das Gericht hob das Verbot des Magazins auf, äußerte sich in derselben Entscheidung aber ausdrücklich zu diesem Konzept.
Zentraler Befund: Das Grundgesetz kennt keine Deutschen erster und zweiter Klasse. Das Gericht bewertete Sellners Konzept – jedenfalls soweit es zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet – als Missachtung des egalitären Verständnisses der Staatsangehörigkeit und insoweit als menschenwürdewidrig.
Art. 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 3 Abs. 3 GG
Keine Benachteiligung wegen Abstammung, Herkunft, Sprache, Glauben oder religiöser Anschauung.
Art. 4 GG
Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Art. 16 GG
Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Präzise Einordnung
„Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses neue IFR-Papier für verfassungswidrig erklärt.“ – Das Gericht hat dieses Dokument nicht geprüft.
Das Gericht hat verfassungsrechtliche Grenzen für jenes ältere Sellner-Konzept gezogen, aus dem das IFR-Papier ausdrücklich hervorgegangen ist – und zwar dort, wo deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund gegenüber anderen Deutschen abgewertet und zur Ausreise gedrängt werden sollen.
Fünf Stufen der rechtlichen Bewertung
politfacts behauptet nicht, sämtliche im Papier beschriebenen Maßnahmen seien rechtswidrig. Die Bewertung unterscheidet fünf Stufen.
- 01
Politisch bzw. ideologisch problematisch
Rechtlich möglich, aber nach demokratietheoretischen Maßstäben umstritten.
- 02
Rechtlich zulässig
Im Rahmen geltenden Rechts umsetzbar, etwa organisatorische Entscheidungen der Landesverwaltung.
- 03
Abhängig von der konkreten Anwendung
Die Rechtmäßigkeit hängt von Ausgestaltung, Begründung und Einzelfall ab.
- 04
Voraussichtlich gleichheits- oder grundrechtswidrig
Maßnahmen, die an Herkunft oder Abstammung anknüpfen, verstoßen absehbar gegen Art. 3 GG.
- 05
Nur durch Bundesrecht oder Verfassungsänderung umsetzbar
Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht liegen nicht in der Kompetenz eines Landes.
Offene Frage
Wer hat das Papier eigentlich geprüft?
Das Policy Paper beziehungsweise sein Umfeld bezeichnet das Konzept als „juristisch und politikwissenschaftlich geprüft“. Der Deutschland-Kurier greift diese Darstellung auf.
Das Policy Paper selbst benennt jedoch keine externen Gutachter, keine beteiligten wissenschaftlichen Institute und kein veröffentlichtes Gutachten. Der Deutschland-Kurier ist für politfacts ausschließlich ein Beleg dafür, dass diese Behauptung öffentlich verbreitet wurde – nicht dafür, dass eine Prüfung tatsächlich stattgefunden hat oder unabhängig war.
- 01Wer hat das Policy Paper beziehungsweise das 100-Tage-Programm juristisch geprüft?
- 02Wer hat die politikwissenschaftliche Prüfung vorgenommen?
- 03Handelte es sich um externe oder um interne Prüfer?
- 04Welche Qualifikationen hatten die Prüfenden?
- 05Welche konkrete Fassung des Policy Papers wurde geprüft?
- 06Welche Prüfmaßstäbe wurden angelegt?
- 07Gibt es ein Gutachten, eine schriftliche Stellungnahme oder ein anderes dokumentiertes Prüfergebnis?
- 08Wurden verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf deutsche Staatsbürger ausdrücklich geprüft?
- 09Umfasste die Prüfung insbesondere Gruppe C, „strukturelle Remigration“, „Self-Deportation“, Assimilationsdruck, Quartiersstabilisierung und die schulische „Rückkehrfähigkeit“?
- 10Welche rechtlichen Risiken wurden dabei festgestellt?
- 11Wurde das EuGH-Urteil C-417/23 zum vom IFR als Vorbild genannten dänischen Quartiersmodell berücksichtigt?
- 12Welche Projekte sind es, die nach Huemers Darstellung noch eine „vertiefte juristische Prüfung“ erfordern?
Geprüft – aber wie weit?
Die Behauptung einer juristischen und politikwissenschaftlichen Prüfung ist dokumentiert. Eine nachvollziehbare externe Validierung dieser Behauptung liegt bislang jedoch nicht vor.
Solange weder Prüfer noch Gutachten oder Prüfmethodik offengelegt werden, lässt sich die Qualität und Unabhängigkeit dieser Prüfung nicht beurteilen.
Die Berufung auf das dänische Modell wirft zusätzliche Fragen zu dieser behaupteten „juristischen Prüfung“ auf. Bereits seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Dezember 2025 (C-417/23) war öffentlich bekannt, dass zentrale herkunftsbezogene Elemente des dänischen Modells erheblichen unionsrechtlichen Bedenken begegnen können. Das Sachsen-Anhalt-Policy-Paper wurde erst danach veröffentlicht. Ob und wie diese Entscheidung bei der behaupteten juristischen Prüfung berücksichtigt wurde, ist bislang nicht dokumentiert.
Neu hinzu kommt: IFR-Geschäftsführer Philipp Huemer schreibt am 7. September 2026 selbst, ein Teil der vorgesehenen Projekte erfordere „Landesrecht, zusätzliche Infrastruktur oder eine vertiefte juristische Prüfung“. Damit bleibt nicht nur die Identität der bisherigen Prüfer ungeklärt. Offen ist nun auch, welchen Umfang und welche Tiefe die behauptete bisherige Prüfung überhaupt hatte.
politfacts behauptet ausdrücklich nicht, dass keine Prüfung stattgefunden habe, und liest Huemers Formulierung nicht als Eingeständnis einer fehlenden Prüfung. Belegt ist allein, dass eine Prüfung behauptet, aber nicht offengelegt wird.
Diese Punkte sind ausdrücklich offene Fragen und keine Feststellungen.
Teil 07
Was belegt ist – und was offen bleibt
Die Belegmatrix von der Ideologie bis zu offenen Struktur- und Finanzfragen, das Recherchearchiv, die ausstehenden Stellungnahmen und das Fazit.
Was ist belegt?
Die Belegmatrix A–F
Belegt
- Sellners Remigrationskonzept geht über den Vollzug bestehender Ausreisepflichten hinaus und bezieht Assimilation, Staatsbürgerschaft und Demografie ein.
- Das Bundesverwaltungsgericht ordnete sein früher dargestelltes Konzept als mit einem ethnisch definierten Volksverständnis verbunden ein.
Indiz
- Zentrale Kategorien seines Modells finden sich im Policy Paper für Sachsen-Anhalt wieder.
Offen
- Wie weit einzelne Formulierungen des Papiers auf Sellner persönlich zurückgehen, ist offen.
Die Frage, wer das Papier verfasst oder beauftragt hat, wird ausschließlich unter F als Transparenzpunkt geführt. Für die Bewertung des ideologischen und politischen Transfers ist sie nicht entscheidend.
Alle Einzelbefunde
Die Befunde im Detail
Alle Befunde dieser Recherche stehen hier gebündelt – getrennt nach Belegstatus. Das ersetzt die früheren Einzelzusammenfassungen in den Kapiteln.
✓ BELEGT
- Das IFR-Paper nimmt das AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt als Grundlage.
- Das Paper bezieht legal aufhältige Ausländer (Gruppe B) und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund (Gruppe C) ein.
- Es fordert „strukturellen Push“, „Assimilationsdruck“ und nennt freiwillige Abwanderung als mögliches Ergebnis.
- Es will patriotische beziehungsweise rechte Infrastruktur politisch fördern.
- Ulrich Siegmund war 2023 in Potsdam.
- Lena Kotré steht in dokumentiertem politischem Austausch mit Martin Sellner über Remigration.
- Sellner kündigte das „Institute for Remigration“ nach eigener Darstellung am 22. Januar 2026 auf einer Veranstaltung an, bei der er gemeinsam mit Lena Kotré auftrat.
- Generation Deutschland fordert aktuell millionenfache Remigration.
- Unzensuriert und das FREILICH Magazin haben das Policy Paper am 31. August 2026 ausführlich aufgegriffen.
- Martin Sellner gründete das IFR.
- Philipp Huemer übernimmt eine operative Leitungsfunktion.
- Das IFR versteht sich selbst als Lobby- und Kampagnenorganisation.
- Das IFR veröffentlicht Policy Paper.
- Das Sachsen-Anhalt-Paper nennt deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Gruppe C.
- Das Paper fordert „strukturelle Remigration“, „Assimilationsdruck“ und einen „strukturellen Pushfaktor“.
- Sellner will mit einem „Remigrationscheck“ Parteien und Politiker bewerten.
- Das IFR will eigene Konzepte in politische Programme hineintragen.
- Sellner und Siegmund waren beim Potsdamer Treffen.
- Das BVerwG untersuchte Sellners früheres Remigrationskonzept.
- Das IFR weist in seinem öffentlich zugänglichen Impressum weiterhin keine eigenständige Rechtsform aus; parallel besteht seit dem 31. August 2026 eine deutsche UG.
- Sellner ist Medieninhaber und Verantwortlicher.
- Die IFR-Adresse entspricht der Adresse mehrerer Sellner-Strukturen.
- Ulrich Siegmund hat am 29. August 2026 die Unterschriftenliste des Save Europe Act unterzeichnet.
- Maximilian Märkl ist Bundessprecher der Identitären Bewegung Deutschland und auf der Website des Save Europe Act als „Activist“ gelistet.
- Die EU-Kommission nennt Sellner und Vlaardingerbroek als Kontaktpersonen des Save Europe Act und verweigerte am 22. Juli 2026 die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative.
- Der BayVGH hat am 16. Juni 2026 (10 ZB 24.2079) den Maßstab des BVerwG zu Sellners Konzept bestätigt.
- Philipp Huemer bezeichnet das Papier öffentlich als „unser neues Policy Paper“ und den Versand eines „Remigrations-Checks“ an alle 15 zugelassenen Parteien.
- CORRECTIV verfügt nach eigenen Angaben ebenfalls über das Dokument und hat zentrale Inhalte untersucht – unabhängig von der Recherche von politfacts.
- Das Papier befasst sich ausdrücklich auch mit deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund.
- Zwischen Teilen des aktuellen Konzepts und den Remigrationsvorstellungen, die Sellner beim Potsdamer Treffen im November 2023 darstellte, bestehen erkennbare inhaltliche Kontinuitäten.
- Das Papier wird von seinem Umfeld als „juristisch und politikwissenschaftlich geprüft“ bezeichnet; der Deutschland-Kurier greift diese Darstellung auf.
- Hans-Thomas Tillschneider hat sich gegenüber CORRECTIV sowohl zum Umgang mit eingebürgerten Deutschen als auch zu Martin Sellner geäußert.
- GD-Bundesvorsitzender Jean-Pascal Hohm erklärte gegenüber CORRECTIV, das konkrete Policy Paper nicht zu kennen.
- Ulrich Siegmund erklärt selbst, er habe beim Potsdamer Treffen einen Vortrag über die „Vision 2026“ gehalten – also über das, was in Sachsen-Anhalt gerade geschehe.
- „Vision 2026“ ist die eigene Kampagnenbezeichnung Siegmunds und der AfD Sachsen-Anhalt für den Landtagswahlkampf 2026.
- Seit dem 31. August 2026 ist die „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“ beim Amtsgericht Stendal unter HRB 38068 eingetragen.
- Martin Sellner ist als Geschäftsführer dieser Gesellschaft eingetragen.
- Gesellschaftsrechtlicher Sitz der UG ist Magdeburg; als Geschäftsanschrift ist Edisonstraße 2 in Chemnitz eingetragen.
- Der Gesellschaftsvertrag der UG datiert vom 20. Mai 2026 – die Gesellschaft war also bereits vor Veröffentlichung des Policy Papers vorbereitet.
- Unter der Geschäftsanschrift Edisonstraße 2 in Chemnitz sind beziehungsweise waren weitere Gesellschaften registriert, darunter die Kohorte UG (zuvor „Identitäre Bewegung BY UG“) und die Okzident-Media UG.
- Das IFR wirbt auf seiner Website öffentlich um private finanzielle Unterstützung und spricht dabei ausdrücklich größere Geldgeber an.
- Für größere Geldgeber sagt das IFR auf seiner Website „absolute anonymity and discretion“ zu (Originalwortlaut, Abruf 9. September 2026).
- Das IFR bietet Kryptowährungen (unter anderem Bitcoin und Bitcoin Lightning) als Unterstützungsmöglichkeit an.
- Martin Sellner bezeichnet das dänische sogenannte „Ghettogesetz“ ausdrücklich als Referenz für Überlegungen des IFR zur Anwendung in Sachsen-Anhalt.
- Der Europäische Gerichtshof hat sich in der Rechtssache C-417/23 (Urteil vom 18. Dezember 2025) mit herkunftsbezogenen Elementen des dänischen Modells befasst.
- Der EuGH hat dabei unionsrechtliche Maßstäbe zum Verbot unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft aufgestellt.
- Philipp Huemer bezeichnet das Dokument in seinem Sezession-Beitrag vom 7. September 2026 als „unser vor wenigen Tagen veröffentlichtes Policy Paper“.
- Huemer beschreibt das Institut als Struktur, die die politische Forderung nach „Remigration“ in konkrete Regierungspraxis übersetzen soll, und nennt die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als Anlass konkreter Planungen.
- Huemer beschreibt das Sachsen-Anhalt-Paper als Systematisierung und Weiterentwicklung vorhandener Ansätze der AfD Sachsen-Anhalt; als Beispiel nennt er ein „Landesamt für Remigration“ statt der von der AfD geforderten Stabsstelle.
- Huemer schreibt, ein Teil der vorgesehenen Projekte erfordere „Landesrecht, zusätzliche Infrastruktur oder eine vertiefte juristische Prüfung“.
- Erik Ahrens hatte bereits 2025 eidesstattlich erklärt, beim Potsdamer Treffen sei die Vorbereitung eines konkreten Remigrationsplans durch eine Expertenstruktur thematisiert worden.
◐ INDIZ
- Die E+M People Act Platform FlexCo könnte operative Funktionen für Sellners Projekte übernehmen.
- Geschäftszweck, Adresse und Zeitpunkt der Gründung passen zu mehreren IFR-Aktivitäten.
- Mehrere Forderungen des IFR-Papers weisen deutliche konzeptionelle Parallelen zu Sellners früherem Remigrationsmodell und zu bekannten Äußerungen Siegmunds auf.
- Die dokumentierten Kontakte zwischen Generation Deutschland und der Identitären Bewegung deuten auf eine zunehmende organisatorische Annäherung hin.
- Das Papier ist erkennbar auf eine mögliche politische Umsetzung in Sachsen-Anhalt zugeschnitten.
- Sellners Kommunikation adressiert die AfD Sachsen-Anhalt und Ulrich Siegmund unmittelbar.
- Huemers Formulierung „unser neues Policy Paper“ spricht für eine stärkere institutionelle und möglicherweise inhaltliche Beteiligung.
- Die inhaltlichen Parallelen zu Sellners Potsdamer Vortrag sprechen für eine konzeptionelle Kontinuität seiner Remigrationsstrategie.
- Siegmunds eigene Rückschau auf Potsdam spricht für eine politische Kontinuität zwischen seinem damaligen Vortrag und seiner heutigen Kampagne „Vision 2026“ – ohne dass daraus ein inhaltlicher Bezug zum IFR-Papier folgt.
- Sellners Aussage spricht dafür, dass das dänische Modell bei der Entwicklung des quartierspolitischen Teils des IFR-Konzepts eine konkrete konzeptionelle Referenz darstellte.
- Huemers Aussagen verstärken die Einordnung des IFR-Papers als gezielt entwickeltes Konzept für eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
- Zwischen der von Ahrens für Potsdam beschriebenen Idee einer Expertenkommission und der späteren Funktion des IFR besteht eine auffällige funktionale Parallele – ein Beleg für eine Kontinuität ist das nicht.
- Huemers Formulierung „unser Policy Paper“ spricht für eine institutionelle und möglicherweise inhaltliche Beteiligung an der Entwicklung des Papers.
? NICHT BELEGT / OFFEN
Welche konkreten Inhalte hatte Ulrich Siegmunds Vortrag in Potsdam?
OFFENEin Wortprotokoll oder eine vollständige Aufzeichnung liegt öffentlich nicht vor.
Ist „Vision 2026“ inhaltlich mit Sellners Remigrationskonzept verbunden?
NICHT BELEGTSiegmund stellt eine politische Kontinuität zu seinem eigenen Vortrag her, nicht zu Sellners Konzept.
Bezieht sich Siegmunds Aussage auf Sellners Vortrag oder auf seinen eigenen?
OFFENDie Aussage nennt ausdrücklich seinen eigenen Vortrag; ein Bezug auf Sellners Beitrag ist daraus nicht ableitbar.
Möchte das IFR das dänische Modell vollständig übernehmen?
NICHT BELEGTSellner benennt das Modell als Referenz. Welche Regelungen übernommen werden sollen, geht daraus nicht hervor.
Sind das dänische Modell und der IFR-Vorschlag rechtlich oder inhaltlich identisch?
NICHT BELEGTDie Originaltexte unterscheiden sich; das IFR erklärt seine Kriterien ausdrücklich für herkunftsneutral.
Verstößt das IFR-Konzept gegen Unionsrecht?
NICHT BELEGTKein Gericht hat den IFR-Vorschlag geprüft. C-417/23 betrifft die dänische Regelung, nicht das Papier.
Hat die behauptete juristische Prüfung das Urteil C-417/23 unberücksichtigt gelassen?
NICHT BELEGTOb und wie die Entscheidung berücksichtigt wurde, ist nicht dokumentiert. Ein Versäumnis ist damit nicht belegt.
- Ob die AfD Sachsen-Anhalt das IFR-Paper bestellt hat.
- Ob Ulrich Siegmund, Martin Reichardt, Hans-Thomas Tillschneider, Lena Kotré oder Björn Höcke an der Ausarbeitung beteiligt waren.
- Ob Generation Deutschland an dem Paper beteiligt war.
- Ob das Paper unmittelbar aus der in Potsdam diskutierten Expertenkommission hervorgegangen ist.
- Ob das im Januar 2026 angekündigte juristische Papier identisch mit dem August-Paper ist.
Ist belegt, dass die UG das Sachsen-Anhalt-Paper herausgegeben oder finanziert hat?
NICHT BELEGTDer Gesellschaftsvertrag existierte bereits, die Registereintragung erfolgte jedoch erst am 31. August 2026. Das Paper selbst weist keinen individuellen Autor und keinen eindeutig benannten gesellschaftsrechtlichen Herausgeber aus.
Bestehen Verbindungen zur Kohorte UG beziehungsweise zu Okzident Media?
OFFENINDIZ / KONTEXT: Mehrere Gesellschaften nutzen dieselbe Geschäftsanschrift in Chemnitz. Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung oder operative Zusammenarbeit mit dem Institut ist daraus allein nicht ableitbar.
Wie hängen die deutsche UG und Sellners österreichische Strukturen zusammen?
OFFENÖffentlich ist nicht dokumentiert, ob zwischen der UG, MSellner Medien e.U. und der E+M People Act Platform FlexCo vertragliche, finanzielle oder operative Beziehungen bestehen.
- Warum als gesellschaftsrechtlicher Sitz Magdeburg gewählt wurde.
- Ob die E+M FlexCo Rechtsträger des IFR ist.
- Ob MSellner Medien e.U. Dienstleistungen für das IFR abrechnet.
- Wie viele Mitarbeiter das IFR tatsächlich beschäftigt.
- Wie hoch Budget und Einnahmen sind.
- Wer das Sachsen-Anhalt-Paper persönlich verfasst hat.
- Ob die AfD Sachsen-Anhalt das Paper in Auftrag gegeben hat.
- Ob Ulrich Siegmund an seiner Erstellung beteiligt war.
- Ob die AfD den „Remigrationscheck“ beantwortet hat.
- Ob Forderungen aus dem IFR-Paper nachträglich offiziell in das AfD-Programm übernommen werden.
- Wer die behauptete juristische Prüfung des Policy Papers vorgenommen hat.
- Wer die behauptete politikwissenschaftliche Prüfung vorgenommen hat.
- Ob es dazu ein Gutachten oder eine schriftliche Stellungnahme gibt.
- Ob eine unabhängige externe Begutachtung stattgefunden hat.
- Welche konkrete Fassung des Papiers geprüft wurde.
- Ob AfD-Funktionäre vor der Veröffentlichung Einblick in das Dokument hatten.
- Welche Teile des Policy Papers Philipp Huemer selbst verfasst hat.
- Ob Erik Ahrens in irgendeiner Form an dem Sachsen-Anhalt-Papier mitgewirkt hat.
- Ob Maximilian Märkl beim Bundeskongress am 29. August 2026 offiziell als Vertreter der Identitären Bewegung eingeladen war.
Hat sich die AfD Sachsen-Anhalt zum IFR-Paper geäußert?
OFFENAfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund und Hans-Thomas Tillschneider wurden angefragt. Antworten stehen bislang aus.
Hat sich die AfD-Bundespartei zum IFR und dessen Remigrationskonzept positioniert?
OFFENDie Pressestelle des AfD-Bundesverbands wurde um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Ist eine Beauftragung oder Mitwirkung der AfD am Policy Paper belegt?
NICHT BELEGTBislang gibt es keinen belastbaren Beleg dafür, dass der AfD-Bundesverband, die AfD Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund oder Hans-Thomas Tillschneider das Policy Paper beauftragt oder mitverfasst haben.
Wirbt das IFR um größere private Geldgeber?
BELEGTJa. Auf der offiziellen Website werden größere finanzielle Unterstützer angesprochen und ihnen „absolute anonymity and discretion“ zugesagt (Primärquelle, Abruf 9. September 2026).
Ist belegt, dass das IFR bereits anonyme Großspender besitzt?
NICHT BELEGTDie Website dokumentiert die angebotene Finanzierungsform, nicht die Existenz konkreter Großspender.
Erhält das IFR staatliche Finanzierung?
SELBSTAUSKUNFTDas Institut erklärt, keine staatlichen Mittel zu erhalten. Eine unabhängige Bestätigung liegt bislang nicht vor.
Wer finanziert das IFR?
OFFENÖffentlich liegen bislang keine vollständigen Angaben zu Geldgebern, Spendenvolumen oder Einnahmestrukturen vor.
Ist eine Finanzierung durch die AfD oder ihr Umfeld belegt?
NICHT BELEGTFür eine Finanzierung durch die AfD, einzelne AfD-Politiker oder die im Bericht genannten Unternehmen und Organisationen gibt es bislang keinen belastbaren Beleg.
Hat Philipp Huemer Teile des Policy Papers selbst geschrieben?
NICHT BELEGTHuemer spricht von „unserem“ Policy Paper und erläutert dessen Konzept. Welche Textanteile von ihm stammen, ist nicht dokumentiert.
Ist belegt, dass überhaupt keine juristische Prüfung stattgefunden hat?
NICHT BELEGTHuemers Hinweis auf Projekte, die eine „vertiefte juristische Prüfung“ erfordern, widerlegt die behauptete Prüfung nicht. Offen ist deren Umfang.
Wurde die in Potsdam diskutierte Expertenkommission tatsächlich gegründet?
OFFENDazu liegen bislang keine Dokumente oder Veröffentlichungen vor.
Ging das Institute for Remigration aus dieser Kommission hervor?
NICHT BELEGTFür eine personelle oder organisatorische Kontinuität zwischen beiden Strukturen gibt es bislang keinen Beleg. Die funktionale Ähnlichkeit ist ein Indiz, kein Nachweis.
Forschungsstand zu weiteren Personen
Für die folgenden Personen und Organisationen ist zum Recherchezeitpunkt keine direkte Beteiligung an der Erstellung des konkreten Policy Papers belastbar nachgewiesen. Genannt werden sie ausschließlich als politischer Kontext.
Ulrich SiegmundNICHT BELEGT
Teilnahme am Potsdamer Treffen 2023 und Unterzeichnung des „Save Europe Act“ sind belegt. Eine Beteiligung an der Erstellung des Papiers ist es nicht.
Martin ReichardtNICHT BELEGT
Keine belastbaren Hinweise auf eine Mitwirkung am Dokument.
Hans-Thomas TillschneiderNICHT BELEGT
Belegt sind ausschließlich seine Äußerungen gegenüber CORRECTIV, nicht eine Mitwirkung am Papier.
Lena KotréNICHT BELEGT
Dokumentierte gemeinsame Auftritte und politische Überschneidungen mit Martin Sellner sind Kontext der Vorgeschichte – kein Beleg für eine Beteiligung am Sachsen-Anhalt-Papier.
Björn HöckeNICHT BELEGT
Steht im Bericht für den ideologischen Kontext einer Remigrationslinie, nicht für eine Beteiligung am Dokument.
Jean-Pascal Hohm / Generation DeutschlandNICHT BELEGT
Hohm erklärte gegenüber CORRECTIV, das Papier nicht zu kennen. Eine Beteiligung der Organisation ist nicht belegt.
Erik AhrensNICHT BELEGT
Dargestellt werden nur durch konkrete Quellen belegte Verbindungen. Aus allgemeinen Verbindungen zu Sellner oder zum politischen Umfeld leitet politfacts keine Mitautorenschaft am Sachsen-Anhalt-Papier ab.
„Nicht belegt“ bedeutet nicht „widerlegt“. Es bedeutet, dass politfacts zum Recherchezeitpunkt keine belastbare Quelle für eine Beteiligung vorliegt.
„Offen“ heißt: Für diese Punkte liegt politfacts kein Nachweis vor. Das ist weder eine Bestätigung noch eine Widerlegung – es ist der Grund, warum wir sie nicht behaupten.
Organisation, Finanzierung und offene Strukturfragen des IFRDetailrecherche zu Rechtsform, Adresse, Finanzierung, Unternehmensstruktur und Netzwerk – aufklappbar.
Rechtsform, Adresse und Finanzierung
Das Impressum und die neue deutsche Gesellschaft
Das offizielle IFR-Impressum nennt bis heute keine konkrete juristische Rechtsform und keine Registernummer. Seit dem 31. August 2026 existiert jedoch eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit dem Namen „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“.
Keine dieser Rechtsformen wird genannt
- GmbH
- FlexCo
- Verein
- Einzelunternehmen
Keine dieser Registernummern wird genannt
- Firmenbuchnummer
- Vereinsregisternummer
- Handelsregisternummer
Stattdessen wird Martin Sellner persönlich als Medieninhaber und inhaltlich Verantwortlicher genannt. Auch die Datenschutzerklärung weist ihn persönlich als Verantwortlichen aus.
Einordnung
Damit bleibt öffentlich offen, ob und in welchem Umfang die neu eingetragene deutsche UG Vertragspartner, Arbeitgeber oder wirtschaftlicher Rechtsträger der bisherigen Institutsaktivitäten ist. Das Web-Angebot des Instituts verweist weiterhin auf österreichische Impressumsangaben beziehungsweise auf Martin Sellner persönlich.
Korrekt ist deshalb die Formulierung: Im öffentlich zugänglichen Impressum wird keine eigenständige Rechtsform ausgewiesen – seit dem 31. August 2026 besteht daneben eine deutsche UG. Dass beide Strukturen rechtlich identisch sind, ist damit nicht belegt.
Die Adresse des „Instituts“
Paulinengasse 18/5/17, 1180 Wien
- Die Paulinengasse 18–20 wird vom Österreichischen Siedlungswerk als Wohnhausanlage mit 124 Wohneinheiten beschrieben.
- Unter exakt derselben Adresse sind mehrere wirtschaftliche beziehungsweise organisatorische Strukturen Martin Sellners registriert.
Einordnung
Ein separates Institutsgebäude oder eine öffentlich dokumentierte größere Forschungs- beziehungsweise Büroinfrastruktur ist unter der angegebenen Adresse nicht nachweisbar.
Nicht belegt ist, dass sich das Institut in einer Privatwohnung Martin Sellners befindet. politfacts stellt das deshalb nicht als Tatsache dar.
Quelle: IFR-Impressum; Österreichisches Siedlungswerk zur Wohnhausanlage Paulinengasse 18–20; österreichisches Firmenbuch.
Wie finanziert sich das Institute for Remigration?
Das IFR erklärt, keine staatlichen Mittel zu erhalten und auf private Unterstützer angewiesen zu sein.
Das Institute for Remigration erklärt, ohne staatliche Finanzierung zu arbeiten, und wirbt um private Unterstützung. Für größere Geldgeber verspricht das Institut auf seiner Website nach eigener Darstellung „absolute anonymity and discretion“. Daneben werden auch Kryptowährungen als Zahlungsweg angeboten.
Wer das Institut tatsächlich finanziert, welche Beträge bislang geflossen sind und welchem Rechtsträger diese Einnahmen zugeordnet werden, lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Informationen derzeit nicht vollständig nachvollziehen.
Werbung um größere private Geldgeber
„We operate without state funding. For high-level donors, we guarantee absolute anonymity and discretion.“
Das Institut wirbt damit ausdrücklich um größere private Geldgeber und stellt ihnen nach eigener Darstellung Vertraulichkeit beziehungsweise Anonymität in Aussicht.
Wichtige Präzisierung
Daraus folgt nicht, dass bereits anonyme Großspender existieren. Ob solche Großspender bereits existieren, welche Beträge geflossen sind und wer das Institut tatsächlich finanziert, ist öffentlich derzeit nicht nachvollziehbar.
Genutzte beziehungsweise beworbene Wege
- private Spenden
- externe Fundraising-Plattformen (darunter GiveSendGo)
- Kryptowährungen (unter anderem Bitcoin und Bitcoin Lightning)
- Zahlungsdienstleister
- zumindest zeitweise ein irisches Bankkonto
Auf der IFR-Seite war als Empfänger dieses Kontos zeitweise Martin Sellner persönlich angegeben und nicht eine erkennbare IFR-Gesellschaft. Die aktuelle Website erklärt inzwischen: „Unfortunately, we currently do not have a bank account.“
Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft des Instituts. Korrekt ist deshalb die Formulierung: Das Institut gibt auf seiner Website an, derzeit über kein Bankkonto zu verfügen – nicht: „Das IFR hat definitiv kein Bankkonto.“
Einordnung nach Belegstatus
BELEGT
- Das IFR wirbt öffentlich um private finanzielle Unterstützung.
- Für größere Geldgeber wird „absolute anonymity and discretion“ zugesagt.
- Kryptowährungen werden als Unterstützungsmöglichkeit angeboten.
SELBSTAUSKUNFT
- Das IFR erklärt, keine staatliche Finanzierung zu erhalten.
- Das IFR erklärt, derzeit kein Bankkonto zu besitzen.
OFFEN
- Wer das Institut tatsächlich finanziert.
- Welche größeren Zuwendungen bereits eingegangen sind.
- Welche Beträge geflossen sind.
- Welchem Rechtsträger einzelne Einnahmen zugeordnet werden.
- Wie die neue deutsche IFR-UG mit den bisherigen österreichischen Zahlungs- und Webstrukturen organisatorisch verbunden ist.
NICHT BELEGT
- Finanzierung durch die AfD
- Finanzierung durch Ulrich Siegmund
- Finanzierung durch Hans-Thomas Tillschneider
- Finanzierung durch die Identitäre Bewegung
- Finanzierung durch Kohorte UG
- Finanzierung durch Okzident Media
- Finanzierung durch Unternehmen an der Edisonstraße 2
- Finanzierung durch andere konkret benannte Organisationen oder Personen
Mit der Eintragung der deutschen IFR-UG ist die gesellschaftsrechtliche Struktur in Deutschland inzwischen klarer. Die öffentlich sichtbaren Finanzierungswege und Webangaben sind jedoch offenbar noch nicht vollständig auf diese neue Struktur umgestellt. Seit Ende August existiert eine deutsche IFR-UG. Teile der Website verweisen jedoch weiterhin auf Martin Sellner persönlich beziehungsweise eine österreichische Adresse. Öffentlich ist damit bislang nicht eindeutig nachvollziehbar, welchem Rechtsträger einzelne Zahlungen, Spenden oder sonstige finanzielle Unterstützungen zugeordnet werden.
Einordnung
Aus dieser öffentlich sichtbaren Diskrepanz lässt sich allein kein Rechtsverstoß ableiten – weder gegen Handels-, Steuer- oder Spendenrecht noch gegen Geldwäsche- oder Datenschutzvorschriften.
Die Datenschutzerklärung aus der Zeit vor der UG-Eintragung
Die Datenschutzerklärung des Instituts (Stand: 29. Mai 2026) stammt noch aus der Zeit vor der Handelsregistereintragung der deutschen IFR-UG. Sie nennt Martin Sellner persönlich als Verantwortlichen mit einer Wiener Adresse, erwähnt Spenden und finanzielle Unterstützung als Datenverarbeitungskontext und erklärt, dass Unterstützer-Namen ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Ob und wann die Website auf die neue Gesellschaft umgestellt wird, ist derzeit offen.
Ob diese Datenschutzerklärung rechtlich hinreichend ist, wurde von politfacts nicht juristisch geprüft. Wir behaupten daher nicht, dass sie rechtswidrig oder unzureichend sei.
Wichtige Präzisierung
Martin Sellner berichtet seit Jahren über zahlreiche Kontokündigungen beziehungsweise verweigerte Geschäftsbeziehungen durch Banken und Zahlungsdienstleister.
Es geht nach öffentlich bekannten Berichten um den Zugang zu Bank- und Zahlungsdienstleistungen („Debanking“) – nicht um eine belegte mangelnde Bonität.
Nicht belegt ist, dass das zuletzt verwendete IFR-Konto von der Bank gekündigt wurde.
Das IFR erklärt, keine staatliche Finanzierung zu erhalten. Eine unabhängige Überprüfung dieser Aussage ist auf Grundlage der öffentlich verfügbaren Unterlagen derzeit nicht möglich (Selbstauskunft).
Quellen: offizielle Website des Institute for Remigration einschließlich Support-/Finanzierungsbereich, Impressum und Datenschutzerklärung (remigration-institute.com), Abruf: 9. September 2026; Handelsregister Amtsgericht Stendal, HRB 38068.
Was öffentlich sichtbar ist – und was nicht
Öffentlich sichtbar
- Policy Paper
- politische Analysen
- Veranstaltungen
- Lobbying
- Kampagnen
- politische Vernetzung
- Fundraising
- Geschäftsführung / operative Leitung
Bislang nicht öffentlich ausgewiesen
- wissenschaftliches Mitarbeiterverzeichnis
- Forschungsabteilungen
- wissenschaftlicher Beirat
- institutionelles Forschungsbudget
- Jahresbericht
- transparente Gesamtfinanzierung
- akademische Qualifikationen eines Forschungsteams
- Peer-Review-Verfahren
Das 49-seitige Policy Paper „Landesremigration Sachsen-Anhalt“ weist keinen namentlichen Autor aus; als Herausgeber erscheint lediglich das „Institut für Remigration“.
Zentraler Befund: Das IFR veröffentlicht reale Analysen und Policy Paper. Öffentlich ausgewiesen sind jedoch vor allem Lobby-, Kampagnen-, Vernetzungs- und Publikationsaktivitäten. Ein Forschungsteam, ein wissenschaftlicher Beirat, ein institutionelles Forschungsbudget und eine transparente Gesamtfinanzierung sind öffentlich nicht dokumentiert. Die Bezeichnung „Institut“ sagt daher nichts über wissenschaftliche Standards aus.
Organisationsstruktur
Sellners Unternehmens- und Organisationsstruktur
Das organisatorische Umfeld des Institute for Remigration
Was rechtlich belegt ist – und welche Verbindung bislang offenbleibt
Martin Sellner
Zentrale Person
──── Gründer, Medieninhaber, inhaltlich Verantwortlicher
──── 100 % Inhaber / Einzelunternehmer
──── 100 % Gesellschafter und Geschäftsführer
──── Geschäftsführer
──── operative Leitung des IFR
FlexCo ↔ Institute for Remigration: Möglicher operativer Zusammenhang – bislang nicht belegt
Institute for Remigration
Verbindung zu Martin Sellner: Gründer, Medieninhaber, inhaltlich Verantwortlicher
- Typ
- politisches Projekt / Organisation
- Rechtsträger
- Im Impressum weiterhin keine eigenständige Rechtsform ausgewiesen; seit 31.08.2026 besteht daneben die deutsche „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“
- Rolle Sellners
- Gründer, Medieninhaber, inhaltlich Verantwortlicher
- Adresse
- Paulinengasse 18/5/17, Wien
- Status
- BELEGT (öffentlich zugängliches Impressum, Selbstdarstellung)
- durchgezogen: belegte Verbindung
- gestrichelt: Indiz oder möglicher Zusammenhang
- grau / Fragezeichen: offene Frage
Warum die Verbindung auffällt
- identische Adresse
- identischer zentraler Akteur Martin Sellner
- Gründung der FlexCo im Sommer 2026
- Geschäftszweck passt teilweise zu IFR-Aktivitäten
- zeitliche Nähe zum operativen Ausbau des IFR
Diese Indizien beweisen nicht, dass die FlexCo Rechtsträger oder Betreiber des IFR ist.
Chronologie der Organisationsstruktur
Januar/Februar 2026
Sellner versucht nach Medienberichten, für das damals noch nicht eingetragene Institut ein Geschäftskonto in Deutschland zu erhalten.
9. Februar 2026
Die Sparkasse Chemnitz lehnt die Kontoeröffnung ab.
Frühjahr 2026
Das IFR wird öffentlich aufgebaut.
Mai/Juni 2026
Öffentlicher Start des Institute for Remigration.
20. Mai 2026
Abschluss des Gesellschaftsvertrags der späteren „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“. Die gesellschaftsrechtliche Vorbereitung beginnt damit spätestens im Mai 2026.
Juni 2026
Das IFR tritt beim Remigration Summit international auf.
Sommer 2026
Gründung der E+M People Act Platform FlexCo unter Sellners Wiener Adresse.
13. August 2026
Gewerbeberechtigungen der FlexCo für Medien-, IT-, Werbe-, Event- und Handelsaktivitäten.
25./26. August 2026
Veröffentlichung des Sachsen-Anhalt-Policy-Papers (im Dokument angegebener Stand: 25. August 2026) und Ankündigung des „Remigrationschecks“.
31. August 2026
Eintragung der „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)“ beim Amtsgericht Stendal (HRB 38068). Sitz: Magdeburg. Geschäftsanschrift: Edisonstraße 2, Chemnitz.
2. September 2026
Sellner kündigt an, den Wahlabend in Sachsen-Anhalt live zu begleiten.
Eine zeitliche Abfolge belegt keine Kausalität. Die Chronologie zeigt, wann welche Struktur öffentlich dokumentiert wurde – nicht, dass eine Struktur wegen einer anderen entstanden ist.
Netzwerk
Netzwerk zwischen IFR, Identitärer Bewegung und AfD-Akteuren
Martin Sellner
- Identitäre Bewegung Österreich
- Institute for Remigration
Philipp Huemer
- ehemaliger Leiter der IB Wien
- Heimatkurier / neurechtes Medienumfeld
- AUF1
- Institute for Remigration
Remigration Summit
- Teilnehmer aus dem europäischen rechten bzw. rechtsextremen Umfeld
- auch AfD-Funktionäre
Organisationelle Zugehörigkeit
Eine formale Funktion oder Mitgliedschaft in einer Organisation.
Teilnahme an Veranstaltungen
Ein dokumentierter Auftritt begründet keine organisatorische Zugehörigkeit.
Politische Nähe
Inhaltliche Übereinstimmung ist weder Mitgliedschaft noch Zusammenarbeit.
politfacts unterscheidet diese drei Ebenen strikt. Wo nur eine gemeinsame Veranstaltung dokumentiert ist, wird daraus keine organisatorische Verbindung abgeleitet.
IFR ↔ AfD-Bundestagsabgeordneter Steffen Kotré
Nach Recherchen der taz gab es dokumentierte Kontakte zwischen dem Umfeld des Institute for Remigration und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré. Belegt sind Kontakte – nicht, dass Kotré an dem Sachsen-Anhalt-Papier mitgewirkt hätte oder eine Funktion im IFR ausübt.
Offene Fragen und ausstehende Stellungnahmen
Diese Fragen sind zum Redaktionsschluss unbeantwortet
Diese Recherche dokumentiert, was derzeit belegt ist – und benennt ebenso klar, was offen bleibt. Mehrere dieser Fragen kann nur die AfD Sachsen-Anhalt selbst beantworten; einige betreffen zugleich die Position der AfD auf Bundesebene.
politfacts hat deshalb einen Fragenkatalog an die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, an Ulrich Siegmund und an Hans-Thomas Tillschneider gerichtet. Zusätzlich haben wir die Pressestelle des AfD-Bundesverbands angeschrieben, weil das Policy Paper zwar auf Sachsen-Anhalt zugeschnitten ist, zugleich aber grundlegende Fragen zur offiziellen Remigrationspolitik der AfD auf Bundesebene berührt. Bis zum Redaktionsschluss lag politfacts keine Antwort auf die gestellten Fragen vor. Den Stand aller Anfragen dokumentieren wir hier transparent und tragen jede Antwort mit Datum nach.
Auch CORRECTIV hat nach dem dokumentierten Stand Fragen an Ulrich Siegmund beziehungsweise die AfD Sachsen-Anhalt zum Policy Paper gerichtet und bis zur Veröffentlichung keine Antwort erhalten. Hans-Thomas Tillschneider beantwortete den dortigen Fragenkatalog nach eigener Darstellung aus Zeitgründen nicht vollständig, äußerte sich aber auf Nachfrage.
Redaktionelle Anfragen von politfacts
politfacts hat die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund sowie Hans-Thomas Tillschneider um Stellungnahme beziehungsweise um die Beantwortung eines Fragenkatalogs gebeten. Zusätzlich haben wir die Pressestelle des AfD-Bundesverbands angeschrieben, weil das Policy Paper grundlegende Fragen zur offiziellen Remigrationspolitik der AfD auf Bundesebene berührt. Antworten liegen bislang nicht vor.
AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
Fragenkatalog zum IFR-Policy-Paper und zu möglichen Umsetzungsplänen
Ulrich Siegmund
Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat – Fragen zu Gruppe C, „strukturellem Push“ und zum Save Europe Act
Dr. Hans-Thomas Tillschneider
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Fragen zur Bewertung von Sellners Konzept und zur programmatischen Linie
AfD-Bundesverband / Pressestelle des AfD-Bundesvorstands
Stellungnahme zum IFR, zum Remigrationskonzept und zur Abgrenzung von Sellners Positionen
Die Adressaten haben jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme. Antworten veröffentlichen wir im Wortlaut oder sinngemäß und kennzeichnen sie mit Datum. Eine ausbleibende Antwort werten wir ausdrücklich nicht als Zustimmung zu den Positionen des Institute for Remigration; sie wird lediglich als Teil der transparenten Dokumentation unserer Recherche vermerkt.
Kontaktdaten: Landtag Sachsen-Anhalt und AfD-Bundesverband, Abruf am 1. September 2026
Welche Fragen haben wir gestellt?
Der vollständige Fragenkatalog (53 Fragen)
politfacts wird Antworten und neue Belege transparent nachtragen.
Finanzierung des Instituts
Offene Recherchefragen – politfacts wird Antworten und neue Belege transparent nachtragen.
- Welcher Rechtsträger nimmt aktuell Spenden beziehungsweise finanzielle Unterstützung entgegen?
- Werden Kryptozahlungen durch Martin Sellner persönlich, eine österreichische Unternehmensstruktur oder die neue deutsche IFR-UG vereinnahmt?
- Welche Einnahmen hat das Institut seit seiner Gründung erzielt?
- Gibt es einzelne größere Geldgeber?
- Welche Transparenzregeln gelten intern für solche Zuwendungen?
- Welche organisatorische und finanzielle Beziehung besteht zwischen der deutschen IFR-UG und Sellners österreichischen Strukturen?
Journalistische Absicherung
Eine ausbleibende Antwort werten wir ausdrücklich nicht als Zustimmung zu den Positionen des Institute for Remigration. Sie wird lediglich als Teil der transparenten Dokumentation unserer Recherche vermerkt. Eingehende Stellungnahmen werden auch nach Veröffentlichung in die Recherche aufgenommen.
Amtliche Unterlagen: Informationszugang
Soweit es um vorhandene amtliche Unterlagen, Gutachten oder Verwaltungsvorgänge geht, greifen die Informationsfreiheits- beziehungsweise Informationszugangsgesetze. Portale wie FragDenStaat dokumentieren solche Anfragen öffentlich.
fragdenstaat.deRedaktionelle Einschränkung
Eine Fraktion oder ein einzelner Abgeordneter ist nicht automatisch für parlamentarische oder parteipolitische Vorgänge auskunftspflichtig. Informationszugangsrechte ersetzen keine politische Stellungnahme.
Der Landtag veröffentlicht beispielsweise bestimmte Ausarbeitungen seines Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufgrund des Informationszugangsgesetzes; das zeigt, dass Informationszugangsrechte im parlamentarischen Umfeld je nach Art des Vorgangs greifen können.
Hinweise an die Redaktion
Sie verfügen über Dokumente, Antworten oder andere überprüfbare Hinweise zu dieser Recherche? politfacts prüft neue Informationen und ergänzt diesen Bericht, wenn sie sich verifizieren lassen.
Hinweis an die RedaktionBitte möglichst vollständige Dokumente statt einzelner Screenshots. Personenbezogene Daten Dritter können vor einer Veröffentlichung geschwärzt werden.
Transparenzhinweis
Diese Recherche ist nicht abgeschlossen.
politfacts dokumentiert den Stand vom 1. September 2026. Neue belastbare Erkenntnisse, Antworten der genannten Personen und relevante amtliche Dokumente werden geprüft und mit transparentem Änderungsvermerk ergänzt.
Fazit
Sellners Erfolg besteht nicht in einem Parteiamt – sondern in der politischen Wirkung seiner Ideen
Martin Sellner verfügt weder in der FPÖ noch in der AfD über ein bekanntes Parteiamt. Sein politischer Einfluss lässt sich deshalb nicht an formalen Funktionen messen. Er zeigt sich dort, wo seine Begriffe übernommen, seine Konzepte diskutiert, seine Kampagnen unterstützt und Personen aus seinem politischen Umfeld in Parteistrukturen eingebunden werden.
In Österreich dokumentieren Medien und Staatsschutz einen Weg von identitärer Nachwuchsschulung über die Freiheitliche Jugend bis in das Umfeld von FPÖ-Abgeordneten und des Parlaments. In Deutschland sind gemeinsame Auftritte, politische Kontakte, programmatische Parallelen und die Unterstützung einzelner Kampagnen Sellners durch AfD-Akteure belegt.
Das Policy Paper für Sachsen-Anhalt bildet eine weitere Stufe dieses Transfers. Es macht aus Sellners ethnokulturell geprägtem Remigrationskonzept ein detailliertes Modell für Behörden, Schulen, Wohnquartiere, Förderpolitik und gesellschaftliche Institutionen.
Nicht belegt ist, dass Sellner die FPÖ oder die AfD als Gesamtparteien steuert oder dass sämtliche Mitglieder seine Vorstellungen teilen. Ebenso wenig ist belegt, dass die AfD Sachsen-Anhalt das konkrete Papier beauftragt hat. Für die entscheidende Erkenntnis ist das jedoch nicht ausschlaggebend: Vorstellungen, die vor wenigen Jahren vor allem im identitären Vorfeld vertreten wurden, besitzen heute nachweisbare Zugänge zu parlamentarischen Parteien und möglichen Regierungskonzepten.
