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    Faktencheck · Sozialstaat erklärt

    Grundsicherung statt Bürgergeld: Empfänger, Kosten und politische Vorschläge

    Wer bezieht Leistungen, wie hoch sind sie, wo liegen die Probleme – und was fordern die Parteien?

    politfactsDatenstand: 15. September 2026Lesezeit ca. 26 MinutenFaktencheck

    Dieser Faktencheck erklärt das System der Grundsicherung, ordnet aktuelle Zahlen nach verschiedenen Gruppen ein und stellt den politischen Streit über die Reform sachlich gegenüber.

    Aktuelle Bezugsmonate: April bis August 2026. Historische Vergleiche jeweils mit ausgewiesenem Zeitraum und methodischem Hinweis.

    Seit dem 1. Juli 2026 heißt das System Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Grundsicherungsgeld. Der Begriff Bürgergeld bezeichnet in diesem Bericht die Rechtslage bis zum 30. Juni 2026 sowie historische Bezüge.

    Kurzantwort

    Mehr als fünf Millionen Leistungsberechtigte sind nicht gleichbedeutend mit mehr als fünf Millionen Arbeitslosen.

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 neue Grundsicherung beziehungsweise Grundsicherungsgeld – ist ein Sicherungs- und Vermittlungssystem. Es soll das Existenzminimum sichern und Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

    In der Gesamtzahl enthalten sind unter anderem Kinder, Erwerbstätige mit zu geringem Einkommen, Auszubildende, Pflegende, Menschen in Maßnahmen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

    Gleichzeitig bestehen reale Probleme: Der Langzeitleistungsbezug ist hoch, Übergänge in bedarfsdeckende Beschäftigung sind zu selten, und der Bundesrechnungshof kritisiert die Steuerung der Jobcenter sowie die Transparenz bei Eingliederungs- und Unterkunftskosten.

    Die politischen Parteien ziehen daraus unterschiedliche Konsequenzen. Union, FDP und AfD setzen stärker auf Vermittlungsvorrang, Mitwirkung und Sanktionen. SPD und Grüne wollen das System im Grundsatz erhalten und Qualifizierung sowie Unterstützung stärken. Die Linke fordert eine sanktionsfreie und deutlich höhere Mindestsicherung. Das BSW verbindet eine stärkere Arbeitslosenversicherung mit einer reformierten Grundsicherung.

    Die wichtigsten Zahlen

    2,785 Mio.

    Bedarfsgemeinschaften

    Bezug: August 2026

    5,075 Mio.

    Regelleistungsberechtigte

    Bezug: August 2026

    3,754 Mio.

    erwerbsfähige Leistungsberechtigte

    Bezug: August 2026

    1,321 Mio.

    nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, überwiegend Kinder unter 15 Jahren

    Bezug: August 2026

    46 % / 54 %

    der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren arbeitslos registriert beziehungsweise nicht arbeitslos

    Bezug: April 2026

    20 %

    der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren erwerbstätig

    Bezug: April 2026

    2,555 Mio.

    Langzeitleistungsbeziehende, rund zwei Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    Bezug: April 2026

    4,1 % – 15,9 %

    SGB-II-Quote zwischen Bayern und Bremen

    Bezug: Mai 2026

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht August 2026 und Grundsicherungsstatistik

    Damit sind mehrere Aussagen gleichzeitig richtig: Der Langzeitleistungsbezug ist hoch. Die Integration in Arbeit bleibt eine zentrale Aufgabe. Zugleich ist die Gleichsetzung von Leistungsbezug und Arbeitslosigkeit oder gar Arbeitsunwilligkeit statistisch falsch.

    Kapitel 1

    Worum geht es bei Bürgergeld und Grundsicherung?

    Das SGB II verbindet zwei Aufgaben:

    Existenzsicherung

    Menschen sollen ein menschenwürdiges Leben führen können, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

    Integration

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen unterstützt werden, ihren Lebensunterhalt möglichst dauerhaft aus eigener Erwerbsarbeit zu bestreiten.

    Daraus folgt ein Spannungsverhältnis: Der Staat muss eine Mindestabsicherung gewährleisten und zugleich Mitwirkung, Vermittlung und Eigeninitiative einfordern. Eine seriöse Bewertung muss beide Seiten berücksichtigen.

    Welche Leistungen umfasst das System?

    Die Leistungen nach dem SGB II bestehen insbesondere aus:

    • Regelbedarf für den Lebensunterhalt
    • Mehrbedarfen, etwa bei Alleinerziehung oder Schwangerschaft
    • angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Leistungen für Bildung und Teilhabe
    • Beratung, Vermittlung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung
    • Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen

    Der Regelbedarf umfasst nicht nur Lebensmittel. Er deckt unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie einen begrenzten soziokulturellen Bedarf.

    Wer ist grundsätzlich leistungsberechtigt?

    Erwerbsfähig ist nach dem SGB II grundsätzlich, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.

    Nicht erwerbsfähige Personen können Leistungen erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. In dieser Gruppe befinden sich überwiegend Kinder unter 15 Jahren.

    Abgrenzung

    Wichtig: Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung ist nicht mit der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII identisch. Auch Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe und Hilfen nach anderen Kapiteln des SGB XII gehören zu anderen Leistungssystemen.

    Kapitel 2

    Die wichtigsten Begriffe

    Die Begriffe der Grundsicherungsstatistik bezeichnen unterschiedliche Gruppen. Zum Aufklappen:

    Wichtig

    Die Begriffe sind nicht austauschbar. Besonders häufig werden „erwerbsfähig“, „arbeitslos“, „leistungsberechtigt“ und „arbeitsunwillig“ fälschlich gleichgesetzt.

    Kapitel 3

    Die aktuelle Größenordnung

    Deutschland im August 2026: Bestandszahlen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

    Kennzahlen Deutschland, August 2026

    KennzahlWert
    Bedarfsgemeinschaften2.785.000
    Regelleistungsberechtigte5.075.000
    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte3.754.000
    Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte1.321.000
    SGB-II-Quote7,8 %
    ELB-Quote6,9 %

    Die SGB-II-Quote bezieht die Leistungsberechtigten auf die Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze. Die ELB-Quote bezieht sich auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Datenstand August 2026

    Zusammensetzung der Regelleistungsberechtigten, August 2026

    Regelleistungsberechtigte nach Erwerbsfähigkeit, Angaben in Millionen Personen.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Datenstand August 2026 · Methodik: Bestandszahlen, teilweise hochgerechnet. Bezugsgruppe: Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II.

    97 Prozent der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren zuletzt jünger als 15 Jahre. Der Anteil der Kinder ist daher zentral für die Einordnung der Gesamtzahl.

    Entwicklung seit Mai 2025

    MonatBedarfsgemeinschaftenRegelleistungsberechtigteErwerbsfähigeNicht erwerbsfähige
    Mai 20252.900.0005.368.0003.932.0001.435.000
    August 20252.861.0005.278.0003.870.0001.408.000
    Dezember 20252.825.0005.186.0003.812.0001.374.000
    April 20262.833.0005.169.0003.822.0001.346.000
    Mai 20262.823.0005.146.0003.806.0001.340.000
    August 20262.785.0005.075.0003.754.0001.321.000

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Zeitreihe, Datenstand August 2026

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland

    Bestand in Millionen Personen, Mai 2025 bis August 2026.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Zeitreihe, Datenstand August 2026 · Methodik: Bestandszahlen zum jeweiligen Monat, teilweise hochgerechnet. Werte nicht mit der Arbeitslosenstatistik gleichzusetzen.

    Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im August 2026 um 116.000 beziehungsweise 3,0 Prozent unter dem Vorjahreswert. Die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lagen 87.000 beziehungsweise 6,2 Prozent unter dem Vorjahreswert.

    Methodik

    Methodischer Hinweis: Die aktuellen Werte werden teilweise hochgerechnet. Struktur- und Bewegungsdaten liegen wegen Wartezeiten später vor.

    Kohorte 1

    Alter

    Im April 2026 verteilten sich die 3,822 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten so:

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Alter, April 2026

    Angaben in Tausend Personen; Bezugsgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Strukturdaten mit Wartezeit; Anteile gerundet.

    Exakte Werte

    AltersgruppePersonenAnteil
    Unter 25 Jahre755.92319,8 %
    25 bis unter 55 Jahre2.343.08961,3 %
    55 Jahre und älter723.18018,9 %

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026

    Die größte Gruppe bilden Menschen zwischen 25 und unter 55 Jahren. Fast jeder fünfte erwerbsfähige Leistungsberechtigte war jünger als 25 Jahre. Für diese Gruppe sind Ausbildung, Berufsorientierung und der Übergang in Beschäftigung besonders wichtig. Bei älteren Leistungsberechtigten spielen dagegen gesundheitliche Einschränkungen, lange Erwerbsunterbrechungen und die geringere Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes eine größere Rolle.

    Das Eintrittsrisiko in Hilfebedürftigkeit war im Dezember 2025 bei 15- bis unter 25-Jährigen mit 4,4 Prozent deutlich höher als bei Menschen ab 55 Jahren mit 1,0 Prozent. Ältere Menschen beendeten Hilfebedürftigkeit zugleich langsamer; der Anteil mit mindestens vier Jahren Leistungsbezug lag bei ihnen bei 61 Prozent, bei Jüngeren bei 30 Prozent.

    Kohorte 2

    Geschlecht

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Geschlecht, April 2026

    Angaben in Personen; Bezugsgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Strukturdaten mit Wartezeit; Anteile gerundet.

    Die Gesamtverteilung ist nahezu ausgeglichen. Das sagt jedoch wenig über die Lebenslagen aus. Betreuung von Kindern, Teilzeit, Alleinerziehung und unterbrochene Erwerbsbiografien verteilen sich nicht gleich auf alle Gruppen.

    Der IAB-Kurzbericht zeigt, dass Integrationsquoten von Frauen und Männern unterschiedlich auf konjunkturelle Veränderungen reagieren. Die Rückgänge bei bedarfsdeckenden Beschäftigungsaufnahmen waren ab 2022 bei Männern stärker. Daraus folgt nicht, dass eine Gruppe grundsätzlich arbeitswilliger wäre; die Arbeitsmarktsegmente und Tätigkeiten unterscheiden sich.

    Kohorte 3

    Staatsangehörigkeit

    Im April 2026 hatten 1.762.450 der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht 46,1 Prozent dieser Gruppe. 53,9 Prozent waren Deutsche.

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit, April 2026

    Angaben in Millionen Personen; Bezugsgruppe: erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Staatsangehörigkeit ist ein Registermerkmal und beschreibt weder Aufenthaltsdauer noch Aufenthaltsstatus.

    Diese Zahl ist beschreibend, aber nicht selbsterklärend. Staatsangehörigkeit ist nicht dasselbe wie:

    • Geburtsland
    • Einwanderungsgeschichte
    • Aufenthaltsdauer
    • Aufenthaltsstatus
    • Fluchtgeschichte
    • Arbeitsmarktnähe
    • Ursache des Leistungsbezugs
    • Rechtmäßigkeit des Aufenthalts

    Die Statistik darf daher nicht als Beleg für eine pauschale Aussage über „Ausländer im Bürgergeld“ verwendet werden.

    Für die Arbeitsmarktseite ist zugleich relevant, dass im Juni 2026 6,02 Millionen Menschen ohne deutschen Pass sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ihre Zahl stieg gegenüber dem Vorjahr um 184.000, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Deutschen um 258.000 sank.

    Einordnung

    Einordnung: Beide Befunde können gleichzeitig stimmen: Menschen ohne deutschen Pass sind in der Grundsicherung überproportional vertreten und zugleich für die Beschäftigungsentwicklung wichtig. Eine sachliche Analyse muss beides zeigen.

    Kohorte 4

    Haushaltsformen

    Im April 2026 gab es 2,833 Millionen Bedarfsgemeinschaften.

    Bedarfsgemeinschaften nach Haushaltsform, April 2026

    Angaben in Bedarfsgemeinschaften; Anteile gerundet.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Rundungsdifferenzen möglich; sonstige Konstellationen rund 69.800 beziehungsweise etwa 2 Prozent.

    Hilfequoten nach Haushaltsform

    Anteil der Haushalte mit Leistungsbezug in Prozent.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Hilfequoten beziehen den Leistungsbezug auf alle Haushalte der jeweiligen Form.

    Die hohe Hilfequote Alleinerziehender zeigt, dass Kinderbetreuung, Arbeitszeit und Haushaltseinkommen für die Erklärung des Leistungsbezugs zentral sind. Eine reine Arbeitswilligkeits- oder Migrationsdebatte verfehlt diese Struktur.

    Kohorte 5

    Kinder

    In 897.000 Bedarfsgemeinschaften lebten im April 2026 insgesamt 1,723 Millionen Kinder unter 18 Jahren.

    Kinder in Bedarfsgemeinschaften, April 2026

    Angaben in Tausend Kindern. Die Altersgruppen sind kumuliert: „unter 6 Jahre“ enthält „unter 3 Jahre“.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Kumulierte Altersgruppen, daher nicht additiv.

    Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind überwiegend Kinder. Im August 2026 waren 1,321 Millionen Menschen in dieser Kategorie erfasst; 97 Prozent waren jünger als 15 Jahre.

    Das ist für die öffentliche Debatte entscheidend: Die Gesamtzahl der „Bürgergeldbeziehenden“ beschreibt nicht die Zahl arbeitsloser oder arbeitsfähiger Erwachsener.

    Kohorte 6

    Arbeitsmarktstatus

    Im April 2026 waren von 3,822 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten:

    Arbeitsvermittlungsstatus, April 2026

    ArbeitsvermittlungsstatusPersonenAnteil
    Arbeitslos1.769.37946 %
    Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder Integrationskurs446.32812 %
    Schule, Studium, ungeförderte Ausbildung420.81411 %
    Ungeförderte Erwerbstätigkeit379.18210 %
    Erziehung, Haushalt, Pflege252.8707 %
    Arbeitsunfähigkeit254.3297 %
    Sonderregelungen für Ältere35.7401 %
    Sonstiges oder unbekannt263.5517 %

    Anteile gerundet, Summe daher nicht exakt 100 Prozent.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026

    Die wichtigste Aussage lautet nicht nur „46 Prozent sind arbeitslos“, sondern auch: 54 Prozent sind es nicht.

    Nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte, April 2026

    Angaben in Tausend Personen; Bezugsgruppe: nicht arbeitslos registrierte ELB.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Statuszuordnung der Arbeitsvermittlung; Mehrfachlagen sind nicht abgebildet.

    Wichtig

    Die Kategorie „nicht arbeitslos“ ist keine Kategorie „arbeitsunwillig“. Sie enthält ganz unterschiedliche Lebenslagen und muss deshalb weiter aufgeschlüsselt werden.

    Kohorte 7

    Erwerbstätige Leistungsberechtigte

    Im April 2026 waren 768.898 erwerbsfähige Leistungsberechtigte erwerbstätig. Das entsprach 20 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

    Erwerbstätigkeit im Leistungsbezug

    Die Zahlen überschneiden sich teilweise, weil eine Person beispielsweise gleichzeitig abhängig beschäftigt und selbstständig sein kann. Die unterschiedlichen Berichtsmonate sind durch die Wartezeit der Beschäftigungsstatistik bedingt.

    ErwerbsformPersonen
    Erwerbstätige insgesamt (April 2026)768.898
    Abhängige Erwerbstätigkeit709.518
    Selbstständige Erwerbstätigkeit64.558
    Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Januar 2026)396.495
    davon Vollzeit, ohne Auszubildende67.507
    davon Teilzeit, ohne Auszubildende239.073
    Ausschließlich geringfügig beschäftigt (Januar 2026)257.046
    Auszubildende mit ergänzendem Leistungsbezug89.915

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik und Beschäftigungsstatistik, April 2026 bzw. Januar 2026

    Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte

    Angaben in Tausend Personen; Kategorien überschneiden sich teilweise.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik und Beschäftigungsstatistik · Methodik: Unterschiedliche Berichtsmonate (April 2026 bzw. Januar 2026) wegen der Wartezeit der Beschäftigungsstatistik; keine Summenbildung möglich.

    Einordnung

    Ein ergänzender Leistungsbezug sagt nicht, dass Arbeit „nicht lohnt“. Er bedeutet, dass das Einkommen einer Person oder eines Haushalts den Gesamtbedarf noch nicht deckt. Entscheidend sind Arbeitszeit, Lohn, Haushaltsgröße, Wohnkosten, Kinder und weitere anrechenbare Mittel.

    Kohorte 8

    Langzeitleistungsbezug

    Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Personen, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate auf Leistungen angewiesen waren.

    Im April 2026 waren 2.555.304 Menschen langzeitleistungsbeziehend. Bezogen auf 3.822.192 erwerbsfähige Leistungsberechtigte entspricht das rund 66,8 Prozent.

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, April 2026

    Angaben in Millionen Personen.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Definition: mindestens 21 von 24 Monaten Leistungsbezug.

    Ein langer Leistungsbezug ist ein ernstes arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Problem. Er ist jedoch kein automatischer Beweis für Arbeitsverweigerung. Dauer kann mit Alter, Gesundheit, Qualifikation, Betreuung, regionalem Arbeitsmarkt, fehlender Kinderbetreuung oder fehlenden passenden Arbeitsplätzen zusammenhängen.

    Beschäftigungs- und Nichtbeschäftigungsdauer

    Der Methodenbericht der BA zeigt:

    • Im Dezember 2023 waren rund 680.000 erwerbstätige Leistungsberechtigte beschäftigt.
    • 401.000 davon waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
    • 2,970 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte hatten kein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung.
    • Für 368.000 dieser Personen lag die letzte abhängige Beschäftigung weniger als ein Jahr zurück.
    • Die Kategorie „keine Angabe“ umfasst unter anderem Personen, die seit Beginn der verfügbaren Beschäftigungsaufzeichnungen noch nie beschäftigt waren.

    Grenzen der Statistik

    Die Dauerstatistik beschreibt Beobachtungen, nicht automatisch die Gründe. Sie kann nicht für jede Person erklären, warum eine Beschäftigung beendet wurde oder warum eine neue Beschäftigung nicht zustande kam.

    Kohorte 9

    Regionale Unterschiede zwischen den Ländern

    Die SGB-II-Quote im Mai 2026 reichte von 4,1 Prozent in Bayern bis 15,9 Prozent in Bremen.

    SGB-II-Quote nach Ländern, Mai 2026

    Anteil der Leistungsberechtigten an der Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze, in Prozent.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Länderwerte, Datenstand Mai 2026 · Methodik: Bezugsgröße: Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze; Werte gerundet.

    Einordnung

    Regionale Unterschiede hängen unter anderem mit Arbeitsmarktstruktur, Löhnen, Wohnkosten, Haushaltsformen, Altersstruktur und Bevölkerungsentwicklung zusammen. Aus einer hohen Quote lässt sich nicht allein auf eine bestimmte Ursache schließen.

    Kapitel 12

    Arbeitsmarkt und Übergänge in Beschäftigung

    Im Zeitraum Mai 2025 bis April 2026 wurden 1,373 Millionen Menschen erstmals oder erneut nach einer Unterbrechung in den Leistungsbezug aufgenommen.

    Im April 2026:

    • 72.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte begannen eine als Integration gezählte Erwerbstätigkeit.
    • Darunter begannen rund 66.000 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    • Die monatliche Integrationsquote lag bei 1,9 Prozent.
    • Im Januar 2026 bezogen 53 Prozent der Personen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatten, drei Monate später keine SGB-II-Leistungen mehr.

    Eine Integration ist nicht automatisch bedarfsdeckend. Die BA zählt zunächst die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer vollqualifizierenden Ausbildung oder einer selbstständigen Tätigkeit. Erst später kann geprüft werden, ob der Leistungsbezug tatsächlich beendet wurde.

    Konjunktur und Bürgergeldreform: Was der IAB-Kurzbericht 11/2026 zeigt

    Der IAB-Kurzbericht 11/2026 untersucht die Integrationsquoten von 25- bis 54-Jährigen ohne Personen aus der Ukraine und den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern.

    • Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in dieser Vergleichsgruppe sank von knapp 2,8 Millionen im Jahr 2015 auf 1,7 Millionen im Jahr 2025.
    • Der Anteil der Arbeitslosen an dieser Gruppe stieg von 49 auf 54 Prozent.
    • Die Integrationsquote lag zwischen 2015 und 2018 bei etwa 7,5 Prozent pro Quartal.
    • Sie sank während der Corona-Krise deutlich, erholte sich 2021 vorübergehend und ging ab 2022 erneut zurück.
    • Der Rückgang begann vor der Einführung des Bürgergeldes 2023.
    • Die Integrationsquoten in bedarfsdeckende und nachhaltige Beschäftigung gingen ebenfalls zurück, aber weniger stark als die Quote für jede Beschäftigungsaufnahme.
    • Die Befunde erlauben laut IAB nicht den Schluss, dass die Bürgergeldreform die Integrationsquote kausal verschlechtert oder verbessert hat.

    Rückgang der Integrationsquoten gegenüber 2019

    Durchschnitt 2023 und 2024 gegenüber 2019, Angaben als relative Veränderung in Prozent – nicht in Prozentpunkten.

    Quelle: IAB-Kurzbericht 11/2026 · Methodik: Relative Veränderung gegenüber 2019, Vergleichsgruppe 25 bis 54 Jahre ohne Ukraine und acht wichtigste nichteuropäische Asylherkunftsländer. Keine kausale Aussage zur Reform.

    Der IAB-Bericht beschreibt für 2023 und 2024 im Durchschnitt gegenüber 2019 einen Rückgang der Integrationsquote von etwa 20 Prozent bei allen Beschäftigungsaufnahmen, von etwa 17 Prozent bei nachhaltigen Integrationen und von etwa 10 Prozent bei bedarfsdeckenden Integrationen. Das sind relative Veränderungen gegenüber 2019, keine Prozentpunkte.

    Keine kausale Aussage

    Das IAB referiert zugleich eine andere Schätzung, nach der die Reform die Integrationsquote arbeitsloser Leistungsberechtigter um etwa 6 Prozent reduziert haben könnte. Diese Schätzung hängt von einem Kontrollgruppenansatz und bestimmten Annahmen ab. Sie ist deshalb von der vorsichtigeren Gesamtbewertung des IAB zu unterscheiden.

    Kapitel 14

    Bedarf, Einkommen und Zahlungsanspruch

    Im April 2026 betrug das durchschnittliche Haushaltsbudget einer Bedarfsgemeinschaft 1.572 Euro. Es setzte sich zusammen aus 1.121 Euro staatlichen Leistungen der Grundsicherung und 451 Euro verfügbarem Einkommen.

    Durchschnittswerte je Bedarfsgemeinschaft, April 2026

    Gesamtbedarf ist der Bedarf vor Anrechnung von Einkommen. Der Zahlungsanspruch ist der Betrag, der nach Anrechnung verbleibt.

    BedarfsgemeinschaftGesamtbedarfUnterkunft/HeizungZahlungsanspruchVerfügbares EinkommenHaushaltsbudget
    Single990 €425 €894 €136 €1.030 €
    Alleinerziehende2.002 €698 €1.271 €815 €2.087 €
    Partner ohne Kinder1.526 €568 €1.161 €484 €1.645 €
    Partner mit drei oder mehr Kindern2.882 €947 €1.835 €1.235 €3.069 €

    Durchschnittswerte, keine individuellen Leistungsbescheide.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026

    Durchschnittliches Haushaltsbudget, April 2026

    Euro pro Monat je Bedarfsgemeinschaft, einschließlich verfügbarem Einkommen.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, April 2026 · Methodik: Durchschnittswerte; das Haushaltsbudget umfasst Leistungen und anrechenbares Einkommen mehrerer Personen.

    Die in politischen Debatten genannten hohen Familienbeträge sind daher nicht automatisch frei verfügbares Bürgergeld. Sie können Unterkunft und Heizung, Regelbedarfe mehrerer Personen, Mehrbedarfe und bereits vorhandenes Einkommen enthalten.

    Regelsätze und Existenzminimum

    Für eine alleinstehende erwachsene Person beträgt der Regelbedarf seit 2024 monatlich 563 Euro. Für Kinder und Jugendliche gelten je nach Alter niedrigere Regelbedarfe:

    Regelbedarfe nach Gruppe

    GruppeRegelbedarf pro Monat
    Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
    Volljährige Partner506 €
    18- bis 24-Jährige451 €
    14- bis 17-Jährige471 €
    6- bis 13-Jährige390 €
    0- bis 5-Jährige357 €

    Quelle: Sozialgesetzbuch II, Regelbedarfsstufen seit 2024

    Die Regelbedarfe werden pauschal ausgezahlt. Aus ihnen müssen auch unregelmäßige Ausgaben wie Kleidung oder Ersatzbeschaffungen finanziert werden. Unterkunft und Heizung sind davon getrennt.

    Kosten, Eingliederung und Verwaltung

    Der Bundesrechnungshof stellt klar, dass die Grundsicherung nicht nur aus Regelbedarfen besteht. Zum System gehören auch Unterkunft und Heizung, Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.

    Für 2023 weist der Bundesrechnungshof aus:

    • Das Gesamtbudget je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten lag bei 2.692 Euro.
    • Der Haushaltsansatz für Eingliederungsmittel sank von 6,6 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 5,1 Milliarden Euro im Jahr 2023.
    • Der Ansatz für Verwaltungsmittel stieg im gleichen Zeitraum von 3,3 auf 5,5 Milliarden Euro.
    • Jobcenter schichteten bis zu 1 Milliarde Euro aus Eingliederungsmitteln in Verwaltungskosten um.
    • Das BMAS verfügte nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs nicht über ausreichende Kennzahlen, um den ziel- und wirkungsorientierten Einsatz transparent darzustellen.

    Haushaltsansätze für Eingliederung und Verwaltung

    Angaben in Milliarden Euro, Haushaltsansätze 2005 und 2023.

    Quelle: Bundesrechnungshof: Bedarfsgerechte Veranschlagung und Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen · Methodik: Haushaltsansätze, keine vollständige Ausgabenrechnung des SGB II. Nominalwerte ohne Preisbereinigung.

    Die Werte sind Haushaltsansätze und keine vollständige Darstellung sämtlicher Ausgaben des SGB II. Sie zeigen jedoch, dass die Kostenstruktur komplex ist und nicht auf monatliche Regelbedarfe reduziert werden kann.

    Unterkunft und Heizung

    Der Bundesrechnungshof kritisierte unter anderem:

    • uneinheitliche Prüfungen der Angemessenheit von Unterkunftskosten
    • fehlende Nachweise in einzelnen geprüften Fällen
    • unzureichende Transparenz darüber, wie viele Bedarfsgemeinschaften in unangemessen teurem Wohnraum leben
    • mögliche Fehlanreize durch die Finanzierungs- und Aufsichtsstruktur
    • unterschiedliche Verfahren der Jobcenter nach der Karenzzeit

    Seit Einführung des Bürgergeldes galt beziehungsweise gilt für Unterkunftskosten eine Karenzzeit. In dieser Zeit werden tatsächliche Aufwendungen grundsätzlich berücksichtigt. Der Bundesrechnungshof fordert eine frühere Prüfung und bessere Transparenz.

    Diese Kritik richtet sich vor allem an Verwaltung, Steuerung und Kostenkontrolle. Sie ist nicht mit der Behauptung gleichzusetzen, Leistungsberechtigte erhielten generell unangemessene oder frei verfügbare Geldbeträge.

    Kapitel 16

    Pflichten, Vermittlung und Sanktionen

    Leistungsberechtigte müssen:

    • ihre Hilfebedürftigkeit im zumutbaren Umfang verringern
    • mit dem Jobcenter zusammenarbeiten
    • zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen nicht ohne wichtigen Grund verweigern
    • vereinbarte Termine wahrnehmen
    • Änderungen bei Einkommen, Vermögen und persönlichen Verhältnissen mitteilen
    • im gesetzlichen Rahmen erreichbar sein

    Das aktuelle Recht sieht Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, besondere Folgen bei wiederholten Meldeversäumnissen und einen Leistungsentzug des Regelbedarfs bei der willentlichen Verweigerung einer unmittelbar möglichen, zumutbaren Arbeit vor.

    Sanktionen betreffen konkrete, festgestellte Pflichtverletzungen. Sie sind kein Beleg dafür, dass alle Leistungsbeziehenden arbeitsunwillig sind. Vor einer Minderung müssen wichtige Gründe, Verhältnismäßigkeit, Härtefälle und Schutzvorschriften berücksichtigt werden.

    Historische Werte 2019 – keine aktuelle Sanktionsquote

    Die BA-Sanktionsstatistik aus dem Jahr 2019 zeigt zudem, dass Meldeversäumnisse mit 78 Prozent der häufigste Sanktionsgrund waren. Die damalige Sanktionsquote lag im Dezember 2019 bei 2,7 Prozent; die jährliche Sanktionsverlaufsquote bei 8,3 Prozent. Diese historischen Werte dürfen nicht als aktuelle Sanktionsquote ausgegeben werden.

    Kapitel 19

    Die Parteien und ihre Vorschläge

    Die folgende Übersicht vergleicht die Bundestagswahlprogramme 2025. Sie beschreibt politische Ziele und geplante Änderungen, nicht automatisch geltendes Recht. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das System neue Grundsicherung. Ein Teil der im Wahlkampf diskutierten Verschärfungen ist damit bereits umgesetzt; andere Forderungen gehen darüber hinaus oder verfolgen eine entgegengesetzte Richtung.

    Für einen fairen Vergleich werden vier Fragen getrennt betrachtet:

    Leistungsniveau

    Soll die Leistung sinken, steigen oder stärker an einem Bedarf beziehungsweise an der Armutsgefährdungsgrenze ausgerichtet werden?

    Zugang und Wohnkosten

    Wer soll anspruchsberechtigt sein, wie werden Vermögen und Unterkunft berücksichtigt?

    Pflichten und Sanktionen

    Wie stark sollen Mitwirkung, Arbeitsaufnahme und Leistungsminderungen ausfallen?

    Vermittlung

    Soll die schnelle Arbeitsaufnahme Vorrang haben oder zunächst Qualifizierung und Stabilisierung?

    Vergleich auf einen Blick: Bundestagswahlprogramme 2025

    Die Spalten beschreiben Forderungen der Programme, nicht geltendes Recht.

    ParteiGrundideeVorgeschlagene ÄnderungenPolitische Zielrichtung
    CDU/CSUBürgergeld abschaffen und durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzenVermittlungsvorrang; strengere Mitwirkung und Sanktionen; Vermögensprüfung ab dem ersten Tag; Karenzzeit beim Vermögen abschaffen; Hinzuverdienstregeln ändern; bei grundsätzlicher Arbeitsverweigerung vollständiger Leistungsentzug; neu ankommende Ukrainer*innen sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhaltenMehr Druck zur Arbeitsaufnahme, engere Bedürftigkeitsprüfung und niedrigere Zugangsschwellen für Leistungsminderungen
    SPDBürgergeld als steuerfinanzierte Grundsicherung beibehalten und weiterentwickelnkeine Abschaffung; Mitwirkung bleibt Voraussetzung; Jobcenter personell und finanziell stärken; Qualifizierung und Weiterbildung ausbauen; Kinderarmut und ergänzende Hilfen bekämpfen; faire, nachvollziehbare Berechnung der RegelsätzeSchwerpunkt auf Unterstützung, Qualifizierung und Absicherung; Sanktionen bleiben als Teil des Systems bestehen
    Bündnis 90/Die GrünenBürgergeld als Weiterentwicklung von Hartz IV erhaltenFokus auf Existenzsicherung, bezahlbares Wohnen und gute Arbeitsmarktintegration; keine weitere Verschärfung von Sanktionen; stärkere Unterstützung statt Druck; Kinder und ihr Existenzminimum gesondert absichernHöheres Gewicht für soziale Absicherung, Wohnkosten und Qualifizierung; weniger Verschärfungsdruck
    Die LinkeBürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauenkeine Sanktionen; Orientierung an der Armutsgefährdungsgrenze, im Programm rund 1.400 Euro einschließlich Wohnkosten; tatsächliche Wohnkosten und Kinderbedarfe stärker berücksichtigen; Kindergeld nicht auf die Leistung anrechnen; höhere RegelsätzeDeutliche Ausweitung von Leistungsanspruch und Leistungsniveau; Finanzierung über stärkere Umverteilung
    AfDGrundsicherung stärker auf Arbeitsaufnahme und nationale Priorität ausrichtenstrengere Mitwirkung, Zumutbarkeit und Sanktionen; Vermittlungsvorrang; stärkere Kontrollen gegen Leistungsmissbrauch; restriktivere Regeln für den Zugang ausländischer Staatsangehöriger und für GeflüchteteMehr Druck und stärkere Zugangsbeschränkungen; die Wirkung hängt stark von konkreter Gesetzgebung und rechtlicher Zulässigkeit ab
    FDPBürgergeld, Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Leistungen zusammenführeneinheitliche Leistung an einer Stelle, Elemente einer negativen Einkommensteuer; Regelsatz neu berechnen beziehungsweise absenken; strengere Zumutbarkeit, längere Pendelstrecken und Umzüge; Arbeitsgelegenheiten für Personen, die Arbeit dauerhaft verweigern; pauschalierte WohnkostenSystemumbau mit stärkerer Arbeits- und Eigenleistungsorientierung; mehr Pauschalierung bei Wohnkosten
    BSWBürgergeld durch eine faire Grundsicherung und eine stärkere Arbeitslosenversicherung ersetzenfür langjährig Versicherte bis zu 60 Prozent des letzten Nettogehalts; Kinderbetreuung und Pflege als Versicherungszeiten anerkennen; Mitwirkung bei Qualifizierung; Konsequenzen bei unbegründeter Ablehnung; Jobcenter besser ausstatten; mehr Kontrollen gegen SchwarzarbeitStärkere Absicherung über die Arbeitslosenversicherung, zugleich Pflichten bei Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration

    Die Tabelle beschreibt die programmatischen Zielrichtungen. Sie bewertet nicht, ob die Vorschläge finanzierbar, verfassungsfest oder arbeitsmarktpolitisch wirksam wären. Viele Programme nennen dafür keine belastbare Kostenrechnung, keine genaue Gesetzesform und keine verlässliche Wirkungsprognose.

    Quelle: Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 der genannten Parteien

    Die Unterschiede im Detail

    Jede Karte trennt drei Ebenen: Forderung des Wahlprogramms, geltendes Recht zum Datenstand und belegte beziehungsweise politisch behauptete Wirkung.

    Die politischen Streitfragen

    • Leistungsniveau

      höher

      Die Linke

      neu berechnen

      Union, FDP

    • Pflichten und Sanktionen

      sanktionsfrei

      Die Linke

      strenger

      Union, FDP, AfD

    • Vermittlung

      Qualifizierung zuerst

      SPD, Grüne

      Vermittlungsvorrang

      Union, FDP, AfD

    • Wohnkosten

      tatsächliche Kosten stärker berücksichtigen

      Die Linke, Grüne

      pauschalierte Wohnkosten

      FDP

    • Systemarchitektur

      Grundsicherung im Zentrum

      Union, SPD, Grüne, Linke, AfD, FDP

      stärkere Arbeitslosenversicherung

      BSW

    Die Übersicht zeigt keine Rangfolge und keine Bewertung. Sie ordnet lediglich, an welchen Stellschrauben die Programme unterschiedliche Prioritäten setzen. Zuordnungen entstammen den oben zitierten Wahlprogrammpunkten; Parteien können in weiteren Punkten abweichen.

    Was davon ist bereits geltendes Recht?

    Die seit Juli 2026 geltende Grundsicherung hat bereits Elemente aufgenommen, die besonders von Union und SPD in der Reformdebatte vertreten wurden: stärkere Vermittlungsorientierung, verschärfte Mitwirkung, neue Folgen bei wiederholten Meldeversäumnissen, eine engere Prüfung von Unterkunftskosten und strengere Regeln bei vorsätzlicher Arbeitsverweigerung. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Wahlprogrammforderungen umgesetzt sind.

    Nicht automatisch geltendes Recht sind insbesondere:

    • eine vollständige Abschaffung des Systems zugunsten eines völlig neuen Modells
    • ein genereller Anspruch auf höhere oder niedrigere Regelsätze
    • eine sanktionsfreie Mindestsicherung
    • eine negative Einkommensteuer oder die vollständige Zusammenlegung mit dem Wohngeld
    • besondere Leistungsausschlüsse allein aufgrund der Staatsangehörigkeit
    • eine pauschale Absenkung oder vollständige Streichung von Leistungen ohne Einzelfallprüfung

    Was ein Faktencheck zu Parteiforderungen leisten kann

    EbenePrüffrage
    BeobachtungWas steht tatsächlich im Wahlprogramm?
    RechtslageWas gilt nach dem Gesetz zum Datenstand?
    WirkungWelche Folgen wären plausibel, und welche sind empirisch belegt?

    Quelle: Redaktionelle Prüflogik politfacts

    Aus einem Wahlprogramm folgt noch keine Wirkung. Ob strengere Sanktionen mehr Beschäftigung schaffen, hängt zum Beispiel von Arbeitsmarkt, Gesundheit, Betreuung, Qualifikation, regionalen Stellenangeboten und der Umsetzung durch Jobcenter ab. Ebenso folgt aus einem höheren Leistungsniveau nicht automatisch eine geringere Arbeitsaufnahme. Solche Wirkungsbehauptungen benötigen empirische Evaluationen und dürfen nicht allein aus politischen Zielbeschreibungen abgeleitet werden.

    Kapitel 20 und 21

    Was die Daten belegen – und was nicht

    Beide Seiten gehören zusammen: belegte Befunde und häufige Fehlschlüsse.

    Die Daten belegen

    • Es gibt einen großen und verfestigten Leistungsbezug.
    • Ein erheblicher Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist arbeitslos.
    • Fast die Hälfte ist nicht als arbeitslos registriert.
    • Ein erheblicher Teil arbeitet, absolviert eine Ausbildung oder nimmt an Maßnahmen teil.
    • Kinder bilden einen großen Teil der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
    • Alleinerziehende haben eine besonders hohe Hilfequote.
    • Ältere Leistungsberechtigte verbleiben häufiger lange im Leistungsbezug.
    • Die Integrationsquoten sind seit der Corona-Krise rückläufig.
    • Die Arbeitsmarktlage beeinflusst die Übergänge in Beschäftigung.
    • Pflichten und Sanktionen bestehen weiterhin.
    • Jobcenter haben nachweisbare Steuerungs- und Transparenzprobleme.
    • Die Hilfequoten unterscheiden sich regional erheblich.

    Die Daten belegen nicht

    • dass alle Leistungsbeziehenden arbeitsunwillig sind
    • dass Bürgergeld grundsätzlich bedingungslos ausgezahlt wird
    • dass „nicht arbeitslos“ mit „arbeitsunwillig“ gleichzusetzen ist
    • dass Staatsangehörigkeit den Leistungsgrund erklärt
    • dass jede hohe Haushaltssumme frei verfügbares Einkommen darstellt
    • dass die Bürgergeldreform allein für die Entwicklung der Integrationen verantwortlich ist
    • dass jede offene Stelle mit jeder leistungsberechtigten Person besetzt werden kann
    • dass hohe regionale Hilfequoten nur auf individuelles Verhalten zurückgehen

    Fazit

    Ein System mit vielen Gruppen – und einer gemischten Bilanz

    Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung ist ein komplexes Sicherungs- und Vermittlungssystem. Es umfasst arbeitslose Erwachsene, Erwerbstätige mit ergänzendem Bedarf, Auszubildende, Alleinerziehende, Kinder, Menschen in Maßnahmen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

    Die sachliche Bilanz ist gemischt:

    • Der Langzeitleistungsbezug ist hoch.
    • Die Integration in Arbeit bleibt eine zentrale Aufgabe.
    • Die Arbeitsmarktdynamik ist schwach.
    • Nicht jeder Leistungsbezug ist durch Arbeitslosigkeit erklärbar.
    • Nicht jeder nicht arbeitslose Leistungsbeziehende ist arbeitsunwillig.
    • Jobcenter haben Verbesserungsbedarf bei Vermittlung, Steuerung und Kostenkontrolle.
    • Regionale und soziale Lebenslagen beeinflussen die Zahlen erheblich.

    Ein verständlicher Faktencheck muss deshalb nicht das System politisch verteidigen oder verurteilen. Er muss zeigen, wie das System funktioniert, welche Gruppen darin vorkommen, wie hoch die Leistungen tatsächlich sind, wo Probleme liegen und an welcher Stelle die Daten keine eindeutige Schlussfolgerung erlauben.

    Transparenz

    Methodik und Quellen

    Alle Zahlen stammen aus amtlichen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Die folgenden Hinweise erklären ihre Grenzen.

    • Bezugsgruppen

      Absolute Zahlen müssen immer mit ihrer Bezugsgruppe genannt werden. Die Zahl der Regelleistungsberechtigten umfasst auch nicht erwerbsfähige Personen. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfasst nicht automatisch nur Arbeitslose.

    • Zeitverzug

      Aktuelle Bestandszahlen werden teilweise hochgerechnet. Struktur- und Bewegungsdaten liegen wegen Wartezeiten später vor. Daher dürfen April-, Mai- und Augustwerte nicht ohne Hinweis vermischt werden.

    • Register- und Befragungsdaten

      Die verwendeten Werte stammen aus amtlichen Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit sowie aus wissenschaftlichen Auswertungen. Registerdaten beschreiben erfasste Verwaltungsvorgänge, nicht die Selbstauskunft der Betroffenen.

    • Staatsangehörigkeit

      Staatsangehörigkeit ist kein Ersatz für Einwanderungsgeschichte, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer oder Fluchthintergrund. Die BA-Statistik zu ausländischen Staatsangehörigen muss entsprechend vorsichtig interpretiert werden.

    • Kausalität

      Zeitliche Veränderungen beweisen keine Ursache. Dass eine Entwicklung nach einer Reform eintritt, bedeutet nicht automatisch, dass die Reform sie verursacht hat. Für kausale Aussagen sind Vergleichsgruppen, Modellannahmen und längere Zeitreihen erforderlich.

    • Durchschnittswerte und Rundungen

      Durchschnittliche Haushaltsbudgets bilden keine individuellen Leistungsbescheide ab. Haushaltsgröße, Wohnort, Miete, Einkommen, Kinder, Mehrbedarfe und Anrechnungen verändern den tatsächlichen Anspruch. Anteile sind gerundet, Summen können daher von 100 Prozent abweichen.

    Quellen

    Verwendet wurden die im Projekt Bürgergeld abgelegten amtlichen und wissenschaftlichen Quellen:

    • Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, August 2026.
    • Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsstatistik, Zeitreihe und Länderwerte, Datenstand August 2026.
    • Bundesagentur für Arbeit: Methodenbericht „Warum sind nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos?“, 2024.
    • Bundesagentur für Arbeit: Methodenbericht „Dauer der Beschäftigung und Nichtbeschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“, 2025.
    • Bundesagentur für Arbeit: „Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“.
    • IAB: Kurzbericht 11/2026 „Integrationsquoten in der Grundsicherung“.
    • Sozialgesetzbuch II und XII, aktueller Rechtsstand.
    • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3541.
    • Bundesrat, Drucksache 764/25.
    • Bundesrechnungshof: „Bedarfsgerechte Veranschlagung und Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“.
    • Bundesrechnungshof: „Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung durch die Jobcenter“.
    • Statistisches Bundesamt: Qualitätsberichte zu Sozialhilfe, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe sowie Eingliederungshilfe.

    Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025

    Die Parteipositionen wurden als Wahlprogrammforderungen dokumentiert. Formulierungen wie „soll“, „will“ oder „fordert“ sind daher nicht mit geltendem Recht oder einer gesicherten Wirkungsprognose gleichzusetzen.