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    Demokratie & PolitikFaktencheck

    Die „Antifa“, die es so nicht gibt

    Antifaschismus ist eine Haltung. „Antifa“ ist ein Sammelbegriff. Linksextreme Gruppen und Gewalt sind trotzdem real.

    Autor:
    politfacts
    Stand:
    13. August 2026
    Lesedauer:
    ca. 14 Minuten
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    Geprüfte Behauptung

    „Die Antifa ist eine bundesweite Organisation.“

    Urteil: Falsch

    Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz kennen keinen einheitlichen Gesamtverband mit Führung, Mitgliedschaft und dauerhaft abgegrenzter Bundesstruktur. Reale lokale Gruppen und gewaltorientierte Netzwerke existieren trotzdem.

    Kurzurteil

    Die Behauptung, hinter „der Antifa“ stehe eine bundesweite Organisation mit Führung, Mitgliedschaft und einheitlicher Strategie, ist falsch. Nach übereinstimmender Darstellung der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es einen solchen Gesamtverband nicht.

    Richtig ist zugleich: Es existieren lokale Antifa-Gruppen, zeitweilige Bündnisse und überregionale Netzwerke. Ein Teil arbeitet friedlich, ein Teil vertritt linksextremistische Positionen, ein kleinerer Teil legitimiert oder verübt schwere Gewalt. Konkrete Zusammenschlüsse können deshalb beobachtet, strafrechtlich verfolgt oder – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – verboten werden.

    „Die Antifa“ ist keine einheitliche Organisation, sondern eine unscharfe Sammelbezeichnung. Unter diesem Etikett agieren sehr unterschiedliche Personen, Initiativen, Gruppen und Netzwerke – von demokratischem Engagement gegen Rechtsextremismus bis zu gewaltorientiertem Linksextremismus.

    Wer daraus einen zentral gesteuerten Verband konstruiert, verwechselt ein politisches Spektrum mit einem Vereinsregister. Ein Hauptquartier, einen Bundesvorstand und eine Mitgliedskarte bekommt die Erzählung dadurch trotzdem nicht.

    1. Was bedeutet Antifaschismus?

    Antifaschismus bezeichnet zunächst nichts anderes als die Gegnerschaft zu Faschismus. Der historische Faschismus entstand nach dem Ersten Weltkrieg in Italien: Mussolini gründete 1919 die Fasci italiani di combattimento und übernahm 1922 die Regierung.

    Die ersten italienischen Antifaschisten kamen aus sehr unterschiedlichen politischen Strömungen: Sozialisten, Kommunisten, Anarchisten, Republikaner und Liberale. Antifaschismus war deshalb von Beginn an keine einzelne Organisation, sondern eine Sammelbewegung mit einem gemeinsamen Gegner.

    Historisches antifaschistisches Handeln reichte von Aufklärung, Wahlbündnissen und Hilfe für Verfolgte bis zu Widerstand und – in Diktaturen – auch zum bewaffneten Kampf. Ein gemeinsamer Gegner bedeutete nie automatisch ein gemeinsames Gesellschaftsmodell.

    In Deutschland entstanden unterschiedliche Zusammenschlüsse: 1931 die Eiserne Front im Umfeld von SPD, Gewerkschaften, Arbeitersportverbänden und Reichsbanner, 1932 die Antifaschistische Aktion im Umfeld der KPD. Das heutige rot-schwarze Doppelfahnen-Symbol belegt keine seit 1932 fortbestehende Organisation: Das historische Zeichen wurde in den 1970er-Jahren wieder aufgegriffen und später verändert.

    Die DDR erhob Antifaschismus zur Staatsdoktrin und nutzte ihn zugleich zur Herrschaftslegitimation. Das zeigt, dass der Begriff politisch instrumentalisiert werden kann. Umgekehrt gilt: Das Grundgesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Totalitarismus zu verstehen. Demokratischer Schutz vor Faschismus und Rechtsextremismus ist deshalb keine linksextreme Spezialidee.

    Zeitleiste: Antifaschismus und der Begriff „Antifa“

    Wählen Sie eine Station aus, um eine kurze Erklärung mit Quelle zu sehen. Die Zeitleiste zeigt historische Bezugspunkte, keine durchgehende Organisationsgeschichte.

    1919

    Italienische Fasci

    Mussolini gründet die Fasci italiani di combattimento.

    Alle Stationen als Textfassung anzeigen

    2. Was meint „Antifa“ heute?

    Das Wort hat mindestens drei Bedeutungen, die im politischen Streit regelmäßig vermischt werden:

    1. Kurzform von „antifaschistisch“ als Haltung oder Selbstbeschreibung;
    2. Bezeichnung eines politischen Milieus, besonders autonomer, linksradikaler oder linksextremistischer Szenen;
    3. Namensbestandteil konkreter Gruppen oder Netzwerke.

    Im April 2024 erklärte die Bundesregierung zu „Antifa Süd“, ihr sei weiterhin keine einheitliche, bundesweit agierende, klar umgrenzte und dauerhaft verfestigte Antifa-Organisation bekannt. Gleichzeitig beschrieb sie „Antifa Süd“ als Zusammenschluss aus acht gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen. Das ist kein Widerspruch, sondern die notwendige Unterscheidung zwischen konkreten regionalen Strukturen und einem behaupteten Bundesverband. Im Mai 2025 bestätigte auch die nachfolgende Bundesregierung, dass „die Antifa“ keine einheitliche bundesweite Organisation und deshalb keine einheitlich auswertbare Kategorie für staatliche Zusammenarbeit oder Förderung sei.

    Dezentral organisiert bedeutet nicht unorganisiert – aber eben auch nicht zentral organisiert.

    Für die Rechtslage ist das entscheidend: Ein Vereinsverbot setzt einen konkret bestimmbaren Zusammenschluss voraus. Eine Haltung, ein frei verwendetes Symbol oder ein politisches Spektrum kann nicht wie ein Verein aufgelöst werden. Der Bundestag lehnte den AfD-Antrag zu „Antifa-Verboten“ im Januar 2026 mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Die juristische Kernfrage bleibt unabhängig vom Abstimmungsergebnis: Welche konkrete Vereinigung soll aufgrund welcher nachweisbaren Ziele und Tätigkeiten verboten werden?

    Begriffs-Navigator: Was ist mit „Antifa“ jeweils gemeint?

    Wählen Sie eine Bedeutung aus. Angezeigt werden Definition, Beispiel und die Aussage, die daraus zulässig folgt.

    Definition: Gegnerschaft zu Faschismus.

    Beispiel: Eine Kirchengemeinde, ein Sportverein oder eine Einzelperson bezeichnet sich als antifaschistisch.

    Zulässige Schlussfolgerung: Daraus folgt keine Organisationsmitgliedschaft.

    Alle drei Bedeutungen als Textfassung
    • Haltung: Gegnerschaft zu Faschismus. Eine Kirchengemeinde, ein Sportverein oder eine Einzelperson bezeichnet sich als antifaschistisch. Daraus folgt keine Organisationsmitgliedschaft.
    • Milieu: Lose oder vernetzte politische Szene. Autonome, linksradikale oder linksextremistische Zusammenhänge, die sich punktuell verabreden. Daraus folgt kein zentraler Bundesverband.
    • Konkrete Gruppe: Bestimmbarer Zusammenschluss mit tatsächlichen Strukturen. Eine benannte lokale Gruppe oder ein überregionales Netzwerk mit festen Akteuren. Dieser kann beobachtet, strafrechtlich verfolgt oder bei erfüllten Voraussetzungen verboten werden.

    3. Links, linksradikal und linksextrem

    Drei Begriffe, die im Alltag synonym benutzt werden, obwohl sie Unterschiedliches bezeichnen. Hinzu kommt die Frage der Gewaltorientierung, die quer zu allen dreien liegt.

    Arbeitsdefinitionen von links, linksradikal, linksextremistisch und gewaltorientiert
    BegriffArbeitsdefinitionVerhältnis zur Demokratie
    LinksPolitische Orientierung, die Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und den Abbau gesellschaftlicher Hierarchien stärker gewichtet.Demokratische linke Positionen akzeptieren Menschenrechte, freie Wahlen, Opposition, unabhängige Gerichte, Gewaltenteilung und friedliche Regierungswechsel. Sie sind nicht extremistisch.
    LinksradikalGrundlegende, systemverändernde Forderungen, etwa zu Eigentums-, Macht- oder Wirtschaftsverhältnissen. Der Begriff wird uneinheitlich verwendet.Radikale Forderungen können vollständig vom Grundgesetz gedeckt sein. Entscheidend sind Ziele und Mittel, nicht die politische Entfernung von einer vermeintlichen Mitte.
    LinksextremistischBestrebungen, die wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen oder außer Kraft setzen wollen.Gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaat gerichtet. Linksextremismus kann auch gewaltfrei auftreten.
    GewaltorientiertPersonen oder Gruppen, die politische Gewalt anwenden, vorbereiten, unterstützen oder als legitimes Mittel befürworten.Zusätzliche Kategorie: Nicht jeder Extremist ist gewaltorientiert und nicht jede politisch motivierte Straftat belegt eine geschlossene extremistische Ideologie.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt radikale politische Auffassungen ausdrücklich als legitimen Teil einer pluralistischen Gesellschaft. Zugleich werden der Extremismusbegriff und insbesondere mechanische Hufeisenmodelle wissenschaftlich kritisiert. politfacts verwendet „extremistisch“ deshalb als verfassungsbezogenen Arbeitsbegriff – nicht als Schimpfwort und nicht als bloße Position auf einer Links-rechts-Skala.

    Demokratie-Kompass: Kriterien statt Skala

    Wählen Sie ein Kriterium und eine Begriffsstufe. Das Element erklärt ausschließlich Begriffe und ordnet keine Personen, Parteien oder Gruppen ein.

    Kriterium
    Begriffsstufe

    Anerkennung von Menschenwürde und Grundrechten · links: Menschenwürde und Grundrechte werden anerkannt und als Maßstab politischer Ziele verstanden.

    Vollständige Tabelle aller Kriterien anzeigen

    Anerkennung von Menschenwürde und Grundrechten

    • links: Menschenwürde und Grundrechte werden anerkannt und als Maßstab politischer Ziele verstanden.
    • linksradikal: Weitreichende Kritik an bestehenden Verhältnissen ist möglich, ohne die Geltung der Grundrechte in Frage zu stellen.
    • linksextremistisch: Grundrechte werden ganz oder teilweise als bürgerliche Fassade abgelehnt oder für politische Gegner bestritten.
    • gewaltorientiert: Die körperliche Unversehrtheit politischer Gegner wird faktisch nicht anerkannt.

    Anerkennung freier Wahlen und Opposition

    • links: Freie Wahlen, Opposition und friedliche Regierungswechsel werden akzeptiert.
    • linksradikal: Parlamentarismus wird kritisiert; die Beteiligung an Wahlen und Protest bleibt aber innerhalb der Verfassung möglich.
    • linksextremistisch: Das demokratische Verfahren gilt als grundsätzlich untauglich und soll überwunden werden.
    • gewaltorientiert: Politische Ziele sollen unabhängig von Mehrheiten und Verfahren durchgesetzt werden.

    Anerkennung von Gewaltenteilung und Rechtsstaat

    • links: Unabhängige Gerichte und Gewaltenteilung werden als Schutz vor Machtmissbrauch anerkannt.
    • linksradikal: Kritik an Polizei, Justiz oder Eigentumsordnung ist zulässig, solange rechtsstaatliche Verfahren akzeptiert bleiben.
    • linksextremistisch: Der Rechtsstaat wird als Herrschaftsinstrument gedeutet, dessen Beseitigung angestrebt wird.
    • gewaltorientiert: Selbstjustiz ersetzt das staatliche Gewaltmonopol.

    Verhältnis zu politischer Gewalt

    • links: Politische Gewalt wird abgelehnt.
    • linksradikal: Konfrontative Protestformen sind möglich; sie können ordnungswidrig oder strafbar sein, sind aber nicht zwingend gewaltorientiert.
    • linksextremistisch: Gewalt wird teils abgelehnt, teils als Option diskutiert. Extremismus setzt Gewalt nicht voraus.
    • gewaltorientiert: Gewalt gegen Personen oder Sachen wird angewendet, vorbereitet, unterstützt oder ausdrücklich befürwortet.

    4. Antifaschistisch ist nicht automatisch linksextrem

    Vier Erscheinungsformen antifaschistischen Handelns und ihre Einordnung
    ErscheinungsformBeispieleEinordnung
    Demokratischer AntifaschismusErinnerungsarbeit, Recherche zu Neonazis, Unterstützung Bedrohter, Demonstrationen, politische Bildung, Wahlen und rechtsstaatliche VerfahrenLegitime demokratische Betätigung
    Radikaler AntifaschismusGrundlegende Kapitalismus- oder Staatskritik, Blockaden, ziviler Ungehorsam, konfrontative ProtestformenJe nach Ziel und Mittel legal, ordnungswidrig oder strafbar; nicht allein deshalb extremistisch
    Linksextremistischer AntifaschismusDer demokratische Staat wird selbst als „faschistisch“ oder zwangsläufige Vorstufe des Faschismus verstanden; Ziel ist seine ÜberwindungVerfassungsfeindliche Bestrebung
    Militanter beziehungsweise gewaltorientierter AntifaschismusAngriffe, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung oder SabotageStraftaten sind individuell und gegebenenfalls als Gruppenhandlungen zu verfolgen

    „Wer gegen Faschismus ist, gehört zur Antifa.“

    Falsch. Antifaschistische Überzeugungen reichen weit über autonome oder linke Szenen hinaus.

    „Wer sich Antifa nennt, verteidigt automatisch die Demokratie.“

    Ebenfalls falsch. Manche linksextremistische Gruppen begründen damit den Kampf gegen den demokratischen Staat oder politische Gewalt.

    Ein ernsthafter Faktencheck muss beides aushalten. Die Alternative wäre keine Analyse, sondern Fanarbeit.

    5. Aktuelle Zahlen – und ihre Grenzen

    Der Verfassungsschutzbericht 2025 nennt zwei Größen, die regelmäßig vermischt werden: ein geschätztes Personenpotenzial und die Zahl registrierter Straftaten. Beide sagen nichts über die Mitgliedschaft in einer Organisation „Antifa“ aus.

    Modul 1: Behördlich geschätztes Personenpotenzial

    Der Balken zeigt, welcher Anteil des geschätzten linksextremistischen Personenpotenzials behördlich als gewaltorientiert eingestuft wird. Es handelt sich um eine Schätzung, keine Mitgliederzahl einer Organisation „Antifa“.

    42.200geschätzte Personen insgesamt

    davon gewaltorientiert
    11.600
    nicht als gewaltorientiert eingestuft
    30.600

    Behördliche Schätzung des linksextremistischen Personenpotenzials, keine Mitgliederzahl einer Organisation „Antifa“.

    Modul 2: Registrierte linksextremistische Straftaten 2025

    Gewaltdelikte sind eine enthaltene Teilmenge aller registrierten Taten. Die Veränderungswerte beziehen sich auf das Jahr 2024.

    8.133Straftaten insgesamt

    davon Gewaltdelikte
    856
    übrige Delikte
    7.277
    Straftaten gegenüber 2024: +38,9 %Gewaltdelikte gegenüber 2024: +60,9 %

    Behördlich als linksextremistisch bewertete Taten; daraus folgt keine Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe.

    Personenpotenzial, Tatmotivation und Organisationsmitgliedschaft sind unterschiedliche Kategorien. Die Zahlen dürfen nicht zur fiktiven Mitglieder- oder Tätigkeitsstatistik einer Gesamtorganisation „Antifa“ umgedeutet werden.

    Zahlen als Tabelle anzeigen
    Personenpotenzial und registrierte Straftaten laut Verfassungsschutzbericht 2025
    KennzahlWert
    Geschätztes linksextremistisches Personenpotenzial42.200
    davon gewaltorientiert11.600
    nicht als gewaltorientiert eingestuft30.600
    Linksextremistische Straftaten 20258.133
    davon Gewaltdelikte856
    übrige Delikte7.277
    Veränderung Straftaten gegenüber 2024+38,9 %
    Veränderung Gewaltdelikte gegenüber 2024+60,9 %

    PMK-links ist eine polizeiliche Kategorie für die zugeordnete Motivation einer Tat. Linksextremistische Straftaten sind eine Teilmenge, die zusätzlich als verfassungsfeindlich motiviert bewertet wird. Organisationszugehörigkeit ist wieder etwas anderes: Sie muss im Einzelfall nachgewiesen werden, meist strafrechtlich.

    Der Anstieg der Gewaltdelikte ist ernst zu nehmen. Politische Motive entschuldigen keine Straftat: Wer Menschen angreift oder Sachen zerstört, ist dafür strafrechtlich verantwortlich – unabhängig davon, gegen wen sich die Tat richtet.

    6. Der Gegenfall „Antifa Ost“

    Fallstudie

    • Der Bundesgerichtshof bestätigte 2025 die Verurteilung von Lina E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrerer gefährlicher Körperverletzungen.
    • Die Gruppe griff tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der rechten Szene an und verletzte Menschen teilweise schwer.
    • Die Bundesregierung bezeichnete „Antifa Ost“ 2026 als linksextremistisches Netzwerk, das Gewalt als legitimes politisches Mittel betrachtet.
    • Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk Personen im niedrigen zweistelligen Bereich zu und beschrieb es infolge von Festnahmen und Verurteilungen als weitgehend zerschlagen.
    • Die USA stuften das Netzwerk im November 2025 als Specially Designated Global Terrorist und Foreign Terrorist Organization ein.
    • Deutsche Gerichte stellten eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB fest. Eine deutsche Einstufung als terroristische Vereinigung folgt aus der US-Entscheidung nicht automatisch.

    Konkrete gewaltorientierte Antifa-Netzwerke können real und organisiert sein. Ihre Mitglieder können individuell und als Vereinigung verfolgt werden. Die Existenz eines konkreten Netzwerks beweist jedoch keinen bundesweiten Gesamtverband.

    Ein Rockerclub beweist schließlich auch nicht die Existenz des Dachverbandes „die Motorradfahrer“. Die Rechtsordnung verfolgt bestimmbare Täter und Zusammenschlüsse, keine grammatischen Sammelbegriffe.

    7. Die häufigsten Mythen

    Jede Karte zeigt zuerst Behauptung und Bewertung. Begründung und Quellen erscheinen nach dem Aufklappen.

    8 von 8 Behauptungen sichtbar.

    • „Die Antifa ist eine bundesweite Organisation.“FalschBegründung und Quellen anzeigen

      Kein einheitlicher Verband mit Führung, Mitgliedschaft und dauerhaft abgegrenzter Bundesstruktur bekannt.

    • „Antifa-Gruppen gibt es überhaupt nicht.“FalschBegründung und Quellen anzeigen

      Es gibt reale lokale Gruppen, Bündnisse und Netzwerke.

    • „Alle Antifaschisten sind Linksextremisten.“FalschBegründung und Quellen anzeigen

      Demokratischer Einsatz gegen Faschismus und Rechtsextremismus ist verfassungskonform.

    • „Antifa ist friedlich.“Pauschal falschBegründung und Quellen anzeigen

      Viele Aktivitäten sind friedlich; gewaltorientierte Gruppen und schwere Straftaten sind aber dokumentiert.

    • „Antifa ist eine Terrororganisation.“Für Deutschland als Gesamtbehauptung falschBegründung und Quellen anzeigen

      Es gibt keine deutsche Gesamtorganisation dieses Namens. Die US-Einstufung betrifft „Antifa Ost“.

    • „Der Staat finanziert die Antifa.“IrreführendBegründung und Quellen anzeigen

      Gefördert werden konkrete Vereine und Projekte; jeder Förderfall muss separat geprüft werden. Daraus folgt weder die Finanzierung eines Gesamtverbands noch automatisch extremistischer Gewalt.

    • „Jede PMK-links-Straftat ist eine Antifa-Tat.“FalschBegründung und Quellen anzeigen

      PMK-links beschreibt eine zugeordnete Tatmotivation, keine Mitgliedschaft.

    • „Linksradikal und linksextrem bedeuten dasselbe.“Falsch beziehungsweise begrifflich unsauberBegründung und Quellen anzeigen

      Radikale Systemkritik kann demokratisch geschützt sein; Extremismus zielt auf die Beseitigung zentraler Verfassungsprinzipien.

    8. Warum der Mythos politisch funktioniert

    • Aus Vielfalt wird ein Akteur

      Der bestimmte Artikel und Singular verwandeln ein heterogenes Milieu sprachlich in eine handelnde Person.

    • Die Ausnahme färbt auf alle ab

      Die Gewalttat einer konkreten Gruppe wird zum vermeintlichen Beweis für sämtliches antifaschistisches Engagement.

    • Der Begriff bleibt unscharf

      Je nach Bedarf kann „Antifa“ militante Gruppen, Demonstrierende, Journalisten, Gewerkschaften, Kirchen oder demokratische Initiativen meinen.

    • Kritik an Rechtsextremismus wird selbst zum Extremismus erklärt

      Dadurch wird nicht mehr über die rechtsextreme Aussage, sondern über angeblich verdächtige Motive ihrer Kritiker gesprochen.

    • Gewalt dient als rhetorischer Universalschlüssel

      Dokumentierte linksextreme Gewalt wird benutzt, um jede begriffliche und rechtliche Unterscheidung für überflüssig zu erklären.

    Die Ironie liegt auf der Hand: Ausgerechnet ein häufig dezentrales, autoritätskritisches Milieu wird zur straff geführten Schattenorganisation umgeschrieben. Der Mythos ist hervorragend organisiert – sein angeblicher Gegenstand deutlich weniger.

    Fazit

    „Die Antifa“ als einheitliche bundesweite Organisation ist ein politischer Mythos. Antifaschismus ist historisch eine vielfältige Gegenbewegung zu faschistischen Ideologien und Herrschaftsformen. „Antifa“ bezeichnet heute je nach Kontext eine Haltung, ein Milieu, ein Symbol oder konkrete Gruppen und Netzwerke.

    Der demokratische Maßstab ist nicht das Etikett, sondern das Handeln: Wer Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat gegen Faschismus verteidigt, handelt demokratisch. Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, handelt extremistisch. Wer Menschen angreift, Brände legt oder Infrastruktur sabotiert, begeht Straftaten und muss dafür verfolgt werden – unabhängig von der behaupteten politischen Moral.

    Man kann linksextreme Gewalt konsequent verurteilen, ohne eine Fantasieorganisation zu erfinden. Tatsächlich ist das die einzige Position, die zugleich rechtsstaatlich und faktenbasiert ist.

    Methodik und Grenzen

    Der Bericht trennt historische Forschung, behördliche Arbeitsbegriffe, strafrechtliche Feststellungen und politische Bewertung. Behördenangaben zu Personenpotenzialen sind Schätzungen und keine Mitgliederzählungen. Die PMK-Statistik erfasst polizeilich zugeordnete Tatmotivationen; sie ist keine Statistik über Organisationsmitgliedschaften. „Extremismus“ wird als verfassungsbezogener Behörden- und Arbeitsbegriff verwendet, dessen wissenschaftliche Modellierung umstritten ist. Die Einordnung einzelner Personen oder Gruppen erfordert konkrete Belege zu Zielen, Strukturen und Handlungen. Ein Name, ein Logo, schwarze Kleidung oder die Teilnahme an einer Demonstration reichen dafür nicht aus.

    Quellenverzeichnis

    1. [1] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/237 vom 21. Mai 2025

      https://dserver.bundestag.de/btd/21/002/2100237.pdf

    2. [2] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11154 vom 22. April 2024

      https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011154.pdf

    3. [3] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13565 vom 29. Oktober 2024

      https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013565.pdf

    4. [4] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Einzelfragen zum Linksextremismus und Vereinsrecht, 3. Juli 2026

      https://www.bundestag.de/resource/blob/1195286/WD-1-016-26-WD-3-066-26.pdf

    5. [5] Bundesamt für Verfassungsschutz: Die „Antifa“ – Antifaschistischer Kampf im Linksextremismus

      https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremismus.html

    6. [6] Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2025 – Fakten und Tendenzen

      https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2026-06-30-verfassungsschutzbericht-2025-kurz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    7. [7] Bundesregierung: Verfassungsschutzbericht 2025, 30. Juni 2026

      https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfassungsschutzbericht-2025-2445498

    8. [8] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4968 vom 20. März 2026

      https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104968.pdf

    9. [9] Bundesgerichtshof: Verurteilung von Lina E. rechtskräftig, 19. März 2025

      https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025055.html

    10. [10] Bundeszentrale für politische Bildung: Nigel Copsey, Von Rom nach Charlottesville

      https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/257668/von-rom-nach-charlottesville/

    11. [11] Kasper Braskén: Making Anti-Fascism Transnational, Contemporary European History 25/2016

      https://www.cambridge.org/core/journals/contemporary-european-history/article/making-antifascism-transnational-the-origins-of-communist-and-socialist-articulations-of-resistance-in-europe-19231924/B2A05C6190FFE23C7D3CA06A99D08FF3

    12. [12] Deutsches Historisches Museum: Die Eiserne Front

      https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/eisernefront

    13. [13] Deutsches Historisches Museum: Antifaschistische Aktion, 1932

      https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/antifaschistische-aktion-1932

    14. [14] Bundeszentrale für politische Bildung: Abgrenzung von Extremismus, Radikalismus und Radikalisierung

      https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/reflect-your-past/313920/abgrenzung-von-extremismus-radikalismus-und-radikalisierung/

    15. [15] Bundeszentrale für politische Bildung: Kritische Anmerkungen zur Verwendung des Extremismuskonzepts

      https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/200099/kritische-anmerkungen-zur-verwendung-des-extremismuskonzepts-in-den-sozialwissenschaften/

    16. [16] Bundesverfassungsgericht: § 130 Absatz 4 StGB und das Grundgesetz als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus, 2009

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/bvg09-129.html

    17. [17] Bundeszentrale für politische Bildung: Geschichte der Erinnerungskultur in DDR und Bundesrepublik

      https://www.bpb.de/themen/erinnerung/geschichte-und-erinnerung/39814/geschichte-der-erinnerungskultur-in-der-ddr-und-brd/

    18. [18] Bundeszentrale für politische Bildung: Faschismus – Begriff und Geschichte

      https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500776/faschismus/

    19. [19] Deutscher Bundestag: Beratung des AfD-Antrags zu „Antifa-Verboten“

      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-antifa-verbote-1114076

    20. [20] Deutscher Bundestag, Drucksache 19/24505 von 2020 – historische ausführliche Antwort

      https://dserver.bundestag.de/btd/19/245/1924505.pdf

    21. [21] Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1056 von 2018 – Projektförderungen und konkrete Gruppen

      https://dserver.bundestag.de/btd/19/010/1901056.pdf

    Weiterführende Artikel

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