Die „Antifa“, die es so nicht gibt
Antifaschismus ist eine Haltung. „Antifa“ ist ein Sammelbegriff. Linksextreme Gruppen und Gewalt sind trotzdem real.
- Autor:
- politfacts
- Stand:
- 13. August 2026
- Lesedauer:
- ca. 14 Minuten
Geprüfte Behauptung
„Die Antifa ist eine bundesweite Organisation.“
Urteil: Falsch
Bundesregierung und Bundesamt für Verfassungsschutz kennen keinen einheitlichen Gesamtverband mit Führung, Mitgliedschaft und dauerhaft abgegrenzter Bundesstruktur. Reale lokale Gruppen und gewaltorientierte Netzwerke existieren trotzdem.
Kurzurteil
Die Behauptung, hinter „der Antifa“ stehe eine bundesweite Organisation mit Führung, Mitgliedschaft und einheitlicher Strategie, ist falsch. Nach übereinstimmender Darstellung der Bundesregierung und des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es einen solchen Gesamtverband nicht.
Richtig ist zugleich: Es existieren lokale Antifa-Gruppen, zeitweilige Bündnisse und überregionale Netzwerke. Ein Teil arbeitet friedlich, ein Teil vertritt linksextremistische Positionen, ein kleinerer Teil legitimiert oder verübt schwere Gewalt. Konkrete Zusammenschlüsse können deshalb beobachtet, strafrechtlich verfolgt oder – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – verboten werden.
„Die Antifa“ ist keine einheitliche Organisation, sondern eine unscharfe Sammelbezeichnung. Unter diesem Etikett agieren sehr unterschiedliche Personen, Initiativen, Gruppen und Netzwerke – von demokratischem Engagement gegen Rechtsextremismus bis zu gewaltorientiertem Linksextremismus.
Wer daraus einen zentral gesteuerten Verband konstruiert, verwechselt ein politisches Spektrum mit einem Vereinsregister. Ein Hauptquartier, einen Bundesvorstand und eine Mitgliedskarte bekommt die Erzählung dadurch trotzdem nicht.
1. Was bedeutet Antifaschismus?
Antifaschismus bezeichnet zunächst nichts anderes als die Gegnerschaft zu Faschismus. Der historische Faschismus entstand nach dem Ersten Weltkrieg in Italien: Mussolini gründete 1919 die Fasci italiani di combattimento und übernahm 1922 die Regierung.
Die ersten italienischen Antifaschisten kamen aus sehr unterschiedlichen politischen Strömungen: Sozialisten, Kommunisten, Anarchisten, Republikaner und Liberale. Antifaschismus war deshalb von Beginn an keine einzelne Organisation, sondern eine Sammelbewegung mit einem gemeinsamen Gegner.
Historisches antifaschistisches Handeln reichte von Aufklärung, Wahlbündnissen und Hilfe für Verfolgte bis zu Widerstand und – in Diktaturen – auch zum bewaffneten Kampf. Ein gemeinsamer Gegner bedeutete nie automatisch ein gemeinsames Gesellschaftsmodell.
In Deutschland entstanden unterschiedliche Zusammenschlüsse: 1931 die Eiserne Front im Umfeld von SPD, Gewerkschaften, Arbeitersportverbänden und Reichsbanner, 1932 die Antifaschistische Aktion im Umfeld der KPD. Das heutige rot-schwarze Doppelfahnen-Symbol belegt keine seit 1932 fortbestehende Organisation: Das historische Zeichen wurde in den 1970er-Jahren wieder aufgegriffen und später verändert.
Die DDR erhob Antifaschismus zur Staatsdoktrin und nutzte ihn zugleich zur Herrschaftslegitimation. Das zeigt, dass der Begriff politisch instrumentalisiert werden kann. Umgekehrt gilt: Das Grundgesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Totalitarismus zu verstehen. Demokratischer Schutz vor Faschismus und Rechtsextremismus ist deshalb keine linksextreme Spezialidee.
Zeitleiste: Antifaschismus und der Begriff „Antifa“
Wählen Sie eine Station aus, um eine kurze Erklärung mit Quelle zu sehen. Die Zeitleiste zeigt historische Bezugspunkte, keine durchgehende Organisationsgeschichte.
Alle Stationen als Textfassung anzeigen
1919 – Italienische Fasci
Mussolini gründet die Fasci italiani di combattimento.
Quellen: [18] Bundeszentrale für politische Bildung: Faschismus – Begriff und Geschichte, [10] Bundeszentrale für politische Bildung: Nigel Copsey, Von Rom nach Charlottesville
1922 – Machtübernahme Mussolinis
Beginn des Aufbaus der faschistischen Diktatur in Italien.
Quellen: [18] Bundeszentrale für politische Bildung: Faschismus – Begriff und Geschichte
1931 – Eiserne Front
Bündnis unter anderem aus SPD, freien Gewerkschaften, Arbeitersport und Reichsbanner.
Quellen: [12] Deutsches Historisches Museum: Die Eiserne Front
1932 – Antifaschistische Aktion
Kurzlebige, von der damaligen KPD-Strategie geprägte Mobilisierung.
Quellen: [13] Deutsches Historisches Museum: Antifaschistische Aktion, 1932
1970er – Symbol wird wieder aufgegriffen
Kommunistische und später autonome Gruppen verändern und verbreiten das historische Motiv.
Quellen: [5] Bundesamt für Verfassungsschutz: Die „Antifa“ – Antifaschistischer Kampf im Linksextremismus
2024 – Bundesregierung zu „Antifa Süd“
Kein bundesweiter Gesamtverband bekannt; zugleich konkreter Zusammenschluss aus acht gewaltorientierten Gruppen.
Quellen: [2] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11154 vom 22. April 2024
2025 – Erneute Bestätigung
Auch die nachfolgende Bundesregierung kennt keine einheitliche bundesweite Organisation „Antifa“.
Quellen: [1] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/237 vom 21. Mai 2025
2026 – „Antifa Ost“
Bundesregierung beschreibt ein konkretes linksextremistisches Netzwerk, nicht eine bundesweite Gesamtorganisation.
Quellen: [8] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4968 vom 20. März 2026
2. Was meint „Antifa“ heute?
Das Wort hat mindestens drei Bedeutungen, die im politischen Streit regelmäßig vermischt werden:
- Kurzform von „antifaschistisch“ als Haltung oder Selbstbeschreibung;
- Bezeichnung eines politischen Milieus, besonders autonomer, linksradikaler oder linksextremistischer Szenen;
- Namensbestandteil konkreter Gruppen oder Netzwerke.
Im April 2024 erklärte die Bundesregierung zu „Antifa Süd“, ihr sei weiterhin keine einheitliche, bundesweit agierende, klar umgrenzte und dauerhaft verfestigte Antifa-Organisation bekannt. Gleichzeitig beschrieb sie „Antifa Süd“ als Zusammenschluss aus acht gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen. Das ist kein Widerspruch, sondern die notwendige Unterscheidung zwischen konkreten regionalen Strukturen und einem behaupteten Bundesverband. Im Mai 2025 bestätigte auch die nachfolgende Bundesregierung, dass „die Antifa“ keine einheitliche bundesweite Organisation und deshalb keine einheitlich auswertbare Kategorie für staatliche Zusammenarbeit oder Förderung sei.
Dezentral organisiert bedeutet nicht unorganisiert – aber eben auch nicht zentral organisiert.
Für die Rechtslage ist das entscheidend: Ein Vereinsverbot setzt einen konkret bestimmbaren Zusammenschluss voraus. Eine Haltung, ein frei verwendetes Symbol oder ein politisches Spektrum kann nicht wie ein Verein aufgelöst werden. Der Bundestag lehnte den AfD-Antrag zu „Antifa-Verboten“ im Januar 2026 mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Die juristische Kernfrage bleibt unabhängig vom Abstimmungsergebnis: Welche konkrete Vereinigung soll aufgrund welcher nachweisbaren Ziele und Tätigkeiten verboten werden?
Begriffs-Navigator: Was ist mit „Antifa“ jeweils gemeint?
Wählen Sie eine Bedeutung aus. Angezeigt werden Definition, Beispiel und die Aussage, die daraus zulässig folgt.
Definition: Gegnerschaft zu Faschismus.
Beispiel: Eine Kirchengemeinde, ein Sportverein oder eine Einzelperson bezeichnet sich als antifaschistisch.
Zulässige Schlussfolgerung: Daraus folgt keine Organisationsmitgliedschaft.
Alle drei Bedeutungen als Textfassung
- Haltung: Gegnerschaft zu Faschismus. Eine Kirchengemeinde, ein Sportverein oder eine Einzelperson bezeichnet sich als antifaschistisch. Daraus folgt keine Organisationsmitgliedschaft.
- Milieu: Lose oder vernetzte politische Szene. Autonome, linksradikale oder linksextremistische Zusammenhänge, die sich punktuell verabreden. Daraus folgt kein zentraler Bundesverband.
- Konkrete Gruppe: Bestimmbarer Zusammenschluss mit tatsächlichen Strukturen. Eine benannte lokale Gruppe oder ein überregionales Netzwerk mit festen Akteuren. Dieser kann beobachtet, strafrechtlich verfolgt oder bei erfüllten Voraussetzungen verboten werden.
3. Links, linksradikal und linksextrem
Drei Begriffe, die im Alltag synonym benutzt werden, obwohl sie Unterschiedliches bezeichnen. Hinzu kommt die Frage der Gewaltorientierung, die quer zu allen dreien liegt.
| Begriff | Arbeitsdefinition | Verhältnis zur Demokratie |
|---|---|---|
| Links | Politische Orientierung, die Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und den Abbau gesellschaftlicher Hierarchien stärker gewichtet. | Demokratische linke Positionen akzeptieren Menschenrechte, freie Wahlen, Opposition, unabhängige Gerichte, Gewaltenteilung und friedliche Regierungswechsel. Sie sind nicht extremistisch. |
| Linksradikal | Grundlegende, systemverändernde Forderungen, etwa zu Eigentums-, Macht- oder Wirtschaftsverhältnissen. Der Begriff wird uneinheitlich verwendet. | Radikale Forderungen können vollständig vom Grundgesetz gedeckt sein. Entscheidend sind Ziele und Mittel, nicht die politische Entfernung von einer vermeintlichen Mitte. |
| Linksextremistisch | Bestrebungen, die wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen oder außer Kraft setzen wollen. | Gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaat gerichtet. Linksextremismus kann auch gewaltfrei auftreten. |
| Gewaltorientiert | Personen oder Gruppen, die politische Gewalt anwenden, vorbereiten, unterstützen oder als legitimes Mittel befürworten. | Zusätzliche Kategorie: Nicht jeder Extremist ist gewaltorientiert und nicht jede politisch motivierte Straftat belegt eine geschlossene extremistische Ideologie. |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt radikale politische Auffassungen ausdrücklich als legitimen Teil einer pluralistischen Gesellschaft. Zugleich werden der Extremismusbegriff und insbesondere mechanische Hufeisenmodelle wissenschaftlich kritisiert. politfacts verwendet „extremistisch“ deshalb als verfassungsbezogenen Arbeitsbegriff – nicht als Schimpfwort und nicht als bloße Position auf einer Links-rechts-Skala.
Demokratie-Kompass: Kriterien statt Skala
Wählen Sie ein Kriterium und eine Begriffsstufe. Das Element erklärt ausschließlich Begriffe und ordnet keine Personen, Parteien oder Gruppen ein.
Anerkennung von Menschenwürde und Grundrechten · links: Menschenwürde und Grundrechte werden anerkannt und als Maßstab politischer Ziele verstanden.
Vollständige Tabelle aller Kriterien anzeigen
Anerkennung von Menschenwürde und Grundrechten
- links: Menschenwürde und Grundrechte werden anerkannt und als Maßstab politischer Ziele verstanden.
- linksradikal: Weitreichende Kritik an bestehenden Verhältnissen ist möglich, ohne die Geltung der Grundrechte in Frage zu stellen.
- linksextremistisch: Grundrechte werden ganz oder teilweise als bürgerliche Fassade abgelehnt oder für politische Gegner bestritten.
- gewaltorientiert: Die körperliche Unversehrtheit politischer Gegner wird faktisch nicht anerkannt.
Anerkennung freier Wahlen und Opposition
- links: Freie Wahlen, Opposition und friedliche Regierungswechsel werden akzeptiert.
- linksradikal: Parlamentarismus wird kritisiert; die Beteiligung an Wahlen und Protest bleibt aber innerhalb der Verfassung möglich.
- linksextremistisch: Das demokratische Verfahren gilt als grundsätzlich untauglich und soll überwunden werden.
- gewaltorientiert: Politische Ziele sollen unabhängig von Mehrheiten und Verfahren durchgesetzt werden.
Anerkennung von Gewaltenteilung und Rechtsstaat
- links: Unabhängige Gerichte und Gewaltenteilung werden als Schutz vor Machtmissbrauch anerkannt.
- linksradikal: Kritik an Polizei, Justiz oder Eigentumsordnung ist zulässig, solange rechtsstaatliche Verfahren akzeptiert bleiben.
- linksextremistisch: Der Rechtsstaat wird als Herrschaftsinstrument gedeutet, dessen Beseitigung angestrebt wird.
- gewaltorientiert: Selbstjustiz ersetzt das staatliche Gewaltmonopol.
Verhältnis zu politischer Gewalt
- links: Politische Gewalt wird abgelehnt.
- linksradikal: Konfrontative Protestformen sind möglich; sie können ordnungswidrig oder strafbar sein, sind aber nicht zwingend gewaltorientiert.
- linksextremistisch: Gewalt wird teils abgelehnt, teils als Option diskutiert. Extremismus setzt Gewalt nicht voraus.
- gewaltorientiert: Gewalt gegen Personen oder Sachen wird angewendet, vorbereitet, unterstützt oder ausdrücklich befürwortet.
4. Antifaschistisch ist nicht automatisch linksextrem
| Erscheinungsform | Beispiele | Einordnung |
|---|---|---|
| Demokratischer Antifaschismus | Erinnerungsarbeit, Recherche zu Neonazis, Unterstützung Bedrohter, Demonstrationen, politische Bildung, Wahlen und rechtsstaatliche Verfahren | Legitime demokratische Betätigung |
| Radikaler Antifaschismus | Grundlegende Kapitalismus- oder Staatskritik, Blockaden, ziviler Ungehorsam, konfrontative Protestformen | Je nach Ziel und Mittel legal, ordnungswidrig oder strafbar; nicht allein deshalb extremistisch |
| Linksextremistischer Antifaschismus | Der demokratische Staat wird selbst als „faschistisch“ oder zwangsläufige Vorstufe des Faschismus verstanden; Ziel ist seine Überwindung | Verfassungsfeindliche Bestrebung |
| Militanter beziehungsweise gewaltorientierter Antifaschismus | Angriffe, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung oder Sabotage | Straftaten sind individuell und gegebenenfalls als Gruppenhandlungen zu verfolgen |
„Wer gegen Faschismus ist, gehört zur Antifa.“
Falsch. Antifaschistische Überzeugungen reichen weit über autonome oder linke Szenen hinaus.
„Wer sich Antifa nennt, verteidigt automatisch die Demokratie.“
Ebenfalls falsch. Manche linksextremistische Gruppen begründen damit den Kampf gegen den demokratischen Staat oder politische Gewalt.
Ein ernsthafter Faktencheck muss beides aushalten. Die Alternative wäre keine Analyse, sondern Fanarbeit.
5. Aktuelle Zahlen – und ihre Grenzen
Der Verfassungsschutzbericht 2025 nennt zwei Größen, die regelmäßig vermischt werden: ein geschätztes Personenpotenzial und die Zahl registrierter Straftaten. Beide sagen nichts über die Mitgliedschaft in einer Organisation „Antifa“ aus.
Modul 1: Behördlich geschätztes Personenpotenzial
Der Balken zeigt, welcher Anteil des geschätzten linksextremistischen Personenpotenzials behördlich als gewaltorientiert eingestuft wird. Es handelt sich um eine Schätzung, keine Mitgliederzahl einer Organisation „Antifa“.
42.200geschätzte Personen insgesamt
- davon gewaltorientiert
- 11.600
- nicht als gewaltorientiert eingestuft
- 30.600
Behördliche Schätzung des linksextremistischen Personenpotenzials, keine Mitgliederzahl einer Organisation „Antifa“.
Modul 2: Registrierte linksextremistische Straftaten 2025
Gewaltdelikte sind eine enthaltene Teilmenge aller registrierten Taten. Die Veränderungswerte beziehen sich auf das Jahr 2024.
8.133Straftaten insgesamt
- davon Gewaltdelikte
- 856
- übrige Delikte
- 7.277
Behördlich als linksextremistisch bewertete Taten; daraus folgt keine Mitgliedschaft in einer bestimmten Gruppe.
Personenpotenzial, Tatmotivation und Organisationsmitgliedschaft sind unterschiedliche Kategorien. Die Zahlen dürfen nicht zur fiktiven Mitglieder- oder Tätigkeitsstatistik einer Gesamtorganisation „Antifa“ umgedeutet werden.
Zahlen als Tabelle anzeigen
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Geschätztes linksextremistisches Personenpotenzial | 42.200 |
| davon gewaltorientiert | 11.600 |
| nicht als gewaltorientiert eingestuft | 30.600 |
| Linksextremistische Straftaten 2025 | 8.133 |
| davon Gewaltdelikte | 856 |
| übrige Delikte | 7.277 |
| Veränderung Straftaten gegenüber 2024 | +38,9 % |
| Veränderung Gewaltdelikte gegenüber 2024 | +60,9 % |
PMK-links ist eine polizeiliche Kategorie für die zugeordnete Motivation einer Tat. Linksextremistische Straftaten sind eine Teilmenge, die zusätzlich als verfassungsfeindlich motiviert bewertet wird. Organisationszugehörigkeit ist wieder etwas anderes: Sie muss im Einzelfall nachgewiesen werden, meist strafrechtlich.
Der Anstieg der Gewaltdelikte ist ernst zu nehmen. Politische Motive entschuldigen keine Straftat: Wer Menschen angreift oder Sachen zerstört, ist dafür strafrechtlich verantwortlich – unabhängig davon, gegen wen sich die Tat richtet.
6. Der Gegenfall „Antifa Ost“
Fallstudie
- Der Bundesgerichtshof bestätigte 2025 die Verurteilung von Lina E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und mehrerer gefährlicher Körperverletzungen.
- Die Gruppe griff tatsächliche oder vermeintliche Angehörige der rechten Szene an und verletzte Menschen teilweise schwer.
- Die Bundesregierung bezeichnete „Antifa Ost“ 2026 als linksextremistisches Netzwerk, das Gewalt als legitimes politisches Mittel betrachtet.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnete dem Netzwerk Personen im niedrigen zweistelligen Bereich zu und beschrieb es infolge von Festnahmen und Verurteilungen als weitgehend zerschlagen.
- Die USA stuften das Netzwerk im November 2025 als Specially Designated Global Terrorist und Foreign Terrorist Organization ein.
- Deutsche Gerichte stellten eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB fest. Eine deutsche Einstufung als terroristische Vereinigung folgt aus der US-Entscheidung nicht automatisch.
Konkrete gewaltorientierte Antifa-Netzwerke können real und organisiert sein. Ihre Mitglieder können individuell und als Vereinigung verfolgt werden. Die Existenz eines konkreten Netzwerks beweist jedoch keinen bundesweiten Gesamtverband.
Ein Rockerclub beweist schließlich auch nicht die Existenz des Dachverbandes „die Motorradfahrer“. Die Rechtsordnung verfolgt bestimmbare Täter und Zusammenschlüsse, keine grammatischen Sammelbegriffe.
7. Die häufigsten Mythen
Jede Karte zeigt zuerst Behauptung und Bewertung. Begründung und Quellen erscheinen nach dem Aufklappen.
8 von 8 Behauptungen sichtbar.
8. Warum der Mythos politisch funktioniert
Aus Vielfalt wird ein Akteur
Der bestimmte Artikel und Singular verwandeln ein heterogenes Milieu sprachlich in eine handelnde Person.
Die Ausnahme färbt auf alle ab
Die Gewalttat einer konkreten Gruppe wird zum vermeintlichen Beweis für sämtliches antifaschistisches Engagement.
Der Begriff bleibt unscharf
Je nach Bedarf kann „Antifa“ militante Gruppen, Demonstrierende, Journalisten, Gewerkschaften, Kirchen oder demokratische Initiativen meinen.
Kritik an Rechtsextremismus wird selbst zum Extremismus erklärt
Dadurch wird nicht mehr über die rechtsextreme Aussage, sondern über angeblich verdächtige Motive ihrer Kritiker gesprochen.
Gewalt dient als rhetorischer Universalschlüssel
Dokumentierte linksextreme Gewalt wird benutzt, um jede begriffliche und rechtliche Unterscheidung für überflüssig zu erklären.
Die Ironie liegt auf der Hand: Ausgerechnet ein häufig dezentrales, autoritätskritisches Milieu wird zur straff geführten Schattenorganisation umgeschrieben. Der Mythos ist hervorragend organisiert – sein angeblicher Gegenstand deutlich weniger.
Fazit
„Die Antifa“ als einheitliche bundesweite Organisation ist ein politischer Mythos. Antifaschismus ist historisch eine vielfältige Gegenbewegung zu faschistischen Ideologien und Herrschaftsformen. „Antifa“ bezeichnet heute je nach Kontext eine Haltung, ein Milieu, ein Symbol oder konkrete Gruppen und Netzwerke.
Der demokratische Maßstab ist nicht das Etikett, sondern das Handeln: Wer Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat gegen Faschismus verteidigt, handelt demokratisch. Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, handelt extremistisch. Wer Menschen angreift, Brände legt oder Infrastruktur sabotiert, begeht Straftaten und muss dafür verfolgt werden – unabhängig von der behaupteten politischen Moral.
Man kann linksextreme Gewalt konsequent verurteilen, ohne eine Fantasieorganisation zu erfinden. Tatsächlich ist das die einzige Position, die zugleich rechtsstaatlich und faktenbasiert ist.
Methodik und Grenzen
Der Bericht trennt historische Forschung, behördliche Arbeitsbegriffe, strafrechtliche Feststellungen und politische Bewertung. Behördenangaben zu Personenpotenzialen sind Schätzungen und keine Mitgliederzählungen. Die PMK-Statistik erfasst polizeilich zugeordnete Tatmotivationen; sie ist keine Statistik über Organisationsmitgliedschaften. „Extremismus“ wird als verfassungsbezogener Behörden- und Arbeitsbegriff verwendet, dessen wissenschaftliche Modellierung umstritten ist. Die Einordnung einzelner Personen oder Gruppen erfordert konkrete Belege zu Zielen, Strukturen und Handlungen. Ein Name, ein Logo, schwarze Kleidung oder die Teilnahme an einer Demonstration reichen dafür nicht aus.
Quellenverzeichnis
- [1] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/237 vom 21. Mai 2025
https://dserver.bundestag.de/btd/21/002/2100237.pdf
- [2] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11154 vom 22. April 2024
https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011154.pdf
- [3] Deutscher Bundestag, Drucksache 20/13565 vom 29. Oktober 2024
https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013565.pdf
- [4] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Einzelfragen zum Linksextremismus und Vereinsrecht, 3. Juli 2026
https://www.bundestag.de/resource/blob/1195286/WD-1-016-26-WD-3-066-26.pdf
- [5] Bundesamt für Verfassungsschutz: Die „Antifa“ – Antifaschistischer Kampf im Linksextremismus
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremismus.html
- [6] Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2025 – Fakten und Tendenzen
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2026-06-30-verfassungsschutzbericht-2025-kurz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- [7] Bundesregierung: Verfassungsschutzbericht 2025, 30. Juni 2026
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfassungsschutzbericht-2025-2445498
- [8] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4968 vom 20. März 2026
https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104968.pdf
- [9] Bundesgerichtshof: Verurteilung von Lina E. rechtskräftig, 19. März 2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025055.html
- [10] Bundeszentrale für politische Bildung: Nigel Copsey, Von Rom nach Charlottesville
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/257668/von-rom-nach-charlottesville/
- [11] Kasper Braskén: Making Anti-Fascism Transnational, Contemporary European History 25/2016
https://www.cambridge.org/core/journals/contemporary-european-history/article/making-antifascism-transnational-the-origins-of-communist-and-socialist-articulations-of-resistance-in-europe-19231924/B2A05C6190FFE23C7D3CA06A99D08FF3
- [12] Deutsches Historisches Museum: Die Eiserne Front
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/eisernefront
- [13] Deutsches Historisches Museum: Antifaschistische Aktion, 1932
https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/antifaschistische-aktion-1932
- [14] Bundeszentrale für politische Bildung: Abgrenzung von Extremismus, Radikalismus und Radikalisierung
https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/reflect-your-past/313920/abgrenzung-von-extremismus-radikalismus-und-radikalisierung/
- [15] Bundeszentrale für politische Bildung: Kritische Anmerkungen zur Verwendung des Extremismuskonzepts
https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/200099/kritische-anmerkungen-zur-verwendung-des-extremismuskonzepts-in-den-sozialwissenschaften/
- [16] Bundesverfassungsgericht: § 130 Absatz 4 StGB und das Grundgesetz als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus, 2009
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/bvg09-129.html
- [17] Bundeszentrale für politische Bildung: Geschichte der Erinnerungskultur in DDR und Bundesrepublik
https://www.bpb.de/themen/erinnerung/geschichte-und-erinnerung/39814/geschichte-der-erinnerungskultur-in-der-ddr-und-brd/
- [18] Bundeszentrale für politische Bildung: Faschismus – Begriff und Geschichte
https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500776/faschismus/
- [19] Deutscher Bundestag: Beratung des AfD-Antrags zu „Antifa-Verboten“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-antifa-verbote-1114076
- [20] Deutscher Bundestag, Drucksache 19/24505 von 2020 – historische ausführliche Antwort
https://dserver.bundestag.de/btd/19/245/1924505.pdf
- [21] Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1056 von 2018 – Projektförderungen und konkrete Gruppen
https://dserver.bundestag.de/btd/19/010/1901056.pdf
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