Gesichert
- Der Datenbestand wurde am 19. Oktober 2026 öffentlich zugänglich gemacht.
- Die AfD bestätigt einen Angriff auf einen Hosting-Dienstleister.
- Laut Berliner Datenschutzaufsicht (gegenüber RND) ging die Meldung am 20.10.2026 um 18:59 Uhr ein.
Umfang des Datenabflusses, mögliche Betroffenheit und offene Fragen zum Datenschutz.
Unsere Recherche zum AfD-Datenleck konzentriert sich zunächst auf das Ausmaß des Datenabflusses und mögliche Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie viele Menschen betroffen sein könnten, ob die AfD ihren gesetzlichen Melde- und Informationspflichten nachgekommen ist und welche Sicherheitsmaßnahmen vor und nach dem Angriff bestanden.
Der Datenbestand umfasst zahlreiche E-Mails und Dokumente, die äußerst sensible persönliche Informationen enthalten könnten. Dies betrifft möglicherweise auch Menschen, die weder Mitglieder noch Funktionsträger der AfD sind.
Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes veröffentlichen wir derzeit keinerlei Inhalte aus den geleakten E-Mails oder Dokumenten.
Eine spätere journalistische Auswertung einzelner Inhalte kommt ausschließlich dann infrage, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht und die Rechte betroffener Personen angemessen berücksichtigt werden.
Unser vorrangiges Ziel ist die Aufklärung möglicher Datenschutzversäumnisse und ihrer Folgen für die Betroffenen, nicht die Verbreitung privater Korrespondenz.
A · Aktueller Rechercheüberblick
Statistische Kennzahlen zum Archiv stehen getrennt in der forensischen Analyse.
B · Eigene journalistische Erkenntnisse
Erkenntnisse, die auf Inhalten des geleakten Materials beruhen, veröffentlichen wir nur nach dokumentierter redaktioneller Freigabe und rechtlicher Abwägung. Jeder Beitrag erhält dann Datum, Zusammenfassung, Belegstatus und Quellen.
Bislang sind keine inhaltlichen Erkenntnisse zur Veröffentlichung freigegeben.
C · Chronologie
Bekannt geworden: 20. Oktober 2026
Lilith Wittmann beschreibt einen möglichen Angriff über eine unzureichend geschützte Website und nennt diese beiden Tage als Angriffsdaten. Diese Rekonstruktion ist kein abschließender technischer Nachweis des Angriffsverlaufs.
Prüfstatus: Nicht abschließend bestätigt
Quelle: Lilith Wittmann, Blog, 20.10.2026 · t-online, 21.10.2026
Bekannt geworden: 20. Oktober 2026
Nach Angaben der AfD wurde ein Hosting-Dienstleister angegriffen; aus wenigen E-Mail-Postfächern seien große Datenmengen abgeflossen.
Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026
Der Datenbestand wurde öffentlich zugänglich gemacht. Wir haben den zugänglichen Bestand selbst geprüft; damit ist die Echtheit einzelner Nachrichten noch nicht nachgewiesen.
Prüfstatus: Eigene Prüfung
Quelle: Eigene Prüfung des veröffentlichten Bestands
Offizielle Stellungnahme: Die AfD bestätigt den Angriff, erklärt, Postfachinhaber und ihre Datenschutzbeauftragte umgehend informiert, den Angriff gestoppt zu haben und mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Das ist die Darstellung der Partei, kein unabhängig geprüfter technischer Untersuchungsbericht.
Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026
Der WDR berichtet unter anderem, dass ein betroffenes Postfach des NRW-Landesverbands weiterhin genutzt wurde. Das ist bei der AfD-Angabe zu überwiegend älteren Postfächern zu berücksichtigen.
Prüfstatus: Laut Medienbericht
Quelle: WDR, 20.10.2026
Bekannt geworden: 21. Oktober 2026
Laut Auskunft der Berliner Datenschutzaufsicht an das RND ging die Meldung des Datenschutzvorfalls zu diesem Zeitpunkt ein. Auch t-online erhielt die Auskunft, die Meldung sei erst am Abend des 20. Oktober erfolgt.
Prüfstatus: Laut Medienbericht
Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · t-online, 21.10.2026
Die AfD lehnt es ab, Anfragen zur Echtheit einzelner mutmaßlicher Leak-Inhalte zu beantworten, und erklärt, bereits Fälschungen festgestellt zu haben. Daraus folgt nicht zwingend, dass sie jede Anfrage zum Datenschutzvorfall ablehnt – Fragen zu Meldepflicht, Betroffeneninformation und IT-Sicherheit behandeln wir getrennt.
Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft
politfacts schickt Presseanfragen an die AfD-Bundesgeschäftsstelle und an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Prüfstatus: Eigene Prüfung
D · Medienberichte und externe Recherchen
Es handelt sich um Rechercheergebnisse der jeweiligen Medien, nicht um eigene Feststellungen. Berichte über konkrete Leak-Inhalte geben wir nicht ungeprüft wieder.
Lilith Wittmann (Blog) · 20.10.2026
Investigative Rekonstruktion eines möglichen Angriffswegs.
Kernaussage: Beschreibt eine unzureichend geschützte Website als möglichen Zugang und nennt den 9. und 14. September 2026 als Angriffsdaten.
WDR · 20.10.2026
Bericht zum Hackerangriff mit Bezug auf den NRW-Landesverband.
Kernaussage: Ein betroffenes Postfach des NRW-Landesverbands wurde demnach weiterhin genutzt.
RND (Huesmann, Huppertz, Sachse) · 21.10.2026
Bericht zur Meldung des Vorfalls an die Datenschutzaufsicht.
Kernaussage: Laut Auskunft der Berliner Datenschutzaufsicht ging die Meldung am 20.10.2026 um 18:59 Uhr ein.
t-online · 21.10.2026
Bericht über im Netz kursierende gefälschte Nachrichten und den Meldezeitpunkt.
Kernaussage: Auch t-online erhielt die Auskunft, die Meldung sei erst am Abend des 20. Oktober erfolgt.
E · Schwerpunkt
Der Datenabfluss betrifft möglicherweise nicht nur Mitglieder und Funktionsträger der AfD, sondern auch Menschen, die mit der Partei oder einzelnen Postfachinhabern kommuniziert haben. Im Zentrum unserer Recherche steht deshalb die Frage, ob personenbezogene Daten ausreichend geschützt wurden und ob bestehende gesetzliche Pflichten eingehalten wurden.
Mögliche Kategorien – ihre tatsächliche Betroffenheit ist nicht belegt.
Allein aus dem Auftauchen einer Adresse lassen sich weder Parteimitgliedschaft noch politische Haltung oder eine tatsächliche Schädigung ableiten. Wie viele einzelne Menschen tatsächlich betroffen sind, ist bislang nicht geklärt. Wir zeigen nur geprüfte, aggregierte Kennzahlen; es gibt keine Personensuche und keine Einzelangaben.
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24 und Art. 32 DSGVO verpflichten Verantwortliche zu angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Wir prüfen Fragen zu Zugriffskontrollen, dem Schutz von E-Mail-Archiven und Sicherungen, dem Umgang mit veralteten Systemen, der Erkennung unberechtigter Zugriffe und der Verantwortung externer Dienstleister.
Ob bestimmte Schutzmaßnahmen fehlten, ist nicht nachgewiesen. Die hier dokumentierten Quellen enthalten dazu keine belastbaren Angaben.
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden zu melden. Die Frist beginnt, sobald der Verantwortlichen die Verletzung bekannt wird – nicht automatisch zum technischen Angriffszeitpunkt. Eine Ausnahme gilt, wenn voraussichtlich kein Risiko für Betroffene besteht; bei späterer Meldung sind die Gründe für die Verzögerung anzugeben.
Laut Auskunft der Berliner Datenschutzaufsicht an das RND ging die Meldung am 20.10.2026 um 18:59 Uhr ein. Die von der Partei bestellte Datenschutzbeauftragte und die staatliche Aufsicht haben unterschiedliche Aufgaben; die AfD-Angabe „Datenschutzbeauftragte umgehend informiert“ belegt deshalb noch keine Meldung an die Behörde. Ob die Meldung fristgerecht war, hängt davon ab, wann die AfD von der Verletzung erfuhr. Ein Verstoß ist damit nicht nachgewiesen.
Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · t-online, 21.10.2026 · AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026 · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Bei voraussichtlich hohem Risiko für Rechte und Freiheiten sind betroffene Personen grundsätzlich unverzüglich zu benachrichtigen; die Verordnung nennt Ausnahmen. Zu unterscheiden ist die Information von Postfachinhabern, der internen Datenschutzbeauftragten, der Aufsichtsbehörde und der betroffenen Personen selbst.
Laut AfD wurden Postfachinhaber umgehend informiert (nicht unabhängig bestätigt). Ob auch externe Kommunikationspartner benachrichtigt wurden, ist nicht geklärt.
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026 · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Kommunikationsdaten können unter Umständen besonders geschützte Informationen enthalten, etwa politische Meinungen oder Gesundheitsdaten. Ob solche Inhalte im Datenbestand tatsächlich vorkommen, ist nicht geprüft und nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
Mögliche Risiken – keine dokumentierten Schäden:
Allgemein gilt: Betroffene haben nach der DSGVO ein Auskunftsrecht gegenüber Verantwortlichen (Art. 15) und können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77); Art. 82 regelt Schadensersatz. Das ist keine individuelle Rechtsberatung.
| Prüfgegenstand | Status |
|---|---|
| Zeitpunkt des Angriffs | Unterschiedliche Angaben |
| Zeitpunkt der Kenntnis | Nicht abschließend geklärt |
| Meldung an Aufsichtsbehörde | Eingang laut dokumentierter Medienauskunft |
| Einhaltung der Meldefrist | Prüfung offen |
| Benachrichtigung externer Betroffener | Nicht abschließend geklärt |
| Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen | Nicht abschließend geklärt |
| Behördliche Feststellung eines Verstoßes | Keine belastbare offizielle Quelle bekannt |
Uns liegt keine abschließende Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder eines Gerichts vor. Diese Recherche stellt selbst keinen Datenschutzverstoß fest.
F · IT-Sicherheit
Die AfD nennt Ende September; die investigative Rekonstruktion nennt den 9. und 14. September. Ob sich die Angaben auf denselben Vorgang beziehen, ist nicht abschließend geklärt.
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026 · Lilith Wittmann, Blog, 20.10.2026
In der Recherche von Lilith Wittmann beschrieben; der technische Angriffsweg ist nicht abschließend bestätigt.
Quelle: Lilith Wittmann, Blog, 20.10.2026 · t-online, 21.10.2026
Offizielle Stellungnahme der Partei; kein unabhängiger Untersuchungsbericht.
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026
Die hier dokumentierten Quellen enthalten dazu keine belastbaren Angaben.
Die Partei erklärt, den Angriff gestoppt zu haben; der Erkennungszeitpunkt ist nicht belegt.
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026
Laut AfD umgehend; nicht unabhängig bestätigt.
Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026
In den hier dokumentierten Quellen ist nicht geklärt, ob auch betroffene Kommunikationspartner außerhalb der Partei informiert wurden.
Eingang am 20.10.2026 um 18:59 Uhr; ebenso von t-online berichtet.
Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · t-online, 21.10.2026
Der Zeitpunkt, zu dem die AfD von der Datenschutzverletzung erfuhr, ist nicht abschließend geklärt. Aus dem Meldedatum allein lässt sich kein Verstoß ableiten.
Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Welche Maßnahmen über die von der AfD erklärte Beendigung des Angriffs hinaus ergriffen wurden, ist nicht ausreichend dokumentiert.
Aus den hier dokumentierten Quellen geht nicht hervor, ob eine unabhängige Untersuchung beauftragt wurde.
Die AfD verweist auf ihre Datenschutzbeauftragte. Wer diese Aufgabe wahrnimmt, ist in den hier dokumentierten Quellen nicht belegt.
G · Presseanfragen
| Institution | Datum | Themen | Status | Antwort |
|---|---|---|---|---|
| AfD-Bundesgeschäftsstelle | 22.10.2026 | Meldepflicht, Information Betroffener, IT-Sicherheit | Anfrage versendet am 22.10.2026 | Noch keine |
| Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit | 22.10.2026 | Eingang und Prüfung der Meldung des Datenschutzvorfalls | Anfrage versendet am 22.10.2026 | Noch keine |
Bereits veröffentlichte Stellungnahmen der AfD sind in der Chronologie verlinkt und eingeordnet. Eine ausbleibende Antwort belegt weder ein Fehlverhalten noch die Richtigkeit einer Vermutung.
H · Aktualisierungsprotokoll
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