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    Recherche · fortlaufend

    Das AfD-Datenleck

    Umfang des Datenabflusses, mögliche Betroffenheit und offene Fragen zum Datenschutz.

    Unsere Recherche zum AfD-Datenleck konzentriert sich zunächst auf das Ausmaß des Datenabflusses und mögliche Verletzungen datenschutzrechtlicher Pflichten.

    Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie viele Menschen betroffen sein könnten, ob die AfD ihren gesetzlichen Melde- und Informationspflichten nachgekommen ist und welche Sicherheitsmaßnahmen vor und nach dem Angriff bestanden.

    Der Datenbestand umfasst zahlreiche E-Mails und Dokumente, die äußerst sensible persönliche Informationen enthalten könnten. Dies betrifft möglicherweise auch Menschen, die weder Mitglieder noch Funktionsträger der AfD sind.

    Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes veröffentlichen wir derzeit keinerlei Inhalte aus den geleakten E-Mails oder Dokumenten.

    Eine spätere journalistische Auswertung einzelner Inhalte kommt ausschließlich dann infrage, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht und die Rechte betroffener Personen angemessen berücksichtigt werden.

    Unser vorrangiges Ziel ist die Aufklärung möglicher Datenschutzversäumnisse und ihrer Folgen für die Betroffenen, nicht die Verbreitung privater Korrespondenz.

    A · Aktueller Rechercheüberblick

    Was wir wissen – und was nicht

    Gesichert

    • Der Datenbestand wurde am 19. Oktober 2026 öffentlich zugänglich gemacht.
    • Die AfD bestätigt einen Angriff auf einen Hosting-Dienstleister.
    • Laut Berliner Datenschutzaufsicht (gegenüber RND) ging die Meldung am 20.10.2026 um 18:59 Uhr ein.

    In Prüfung

    • Zeitpunkt, zu dem die AfD von der Datenschutzverletzung erfuhr.
    • Einhaltung der Meldefrist nach Art. 33 DSGVO.
    • Technische Echtheit der archivierten Nachrichten.

    Offen

    • Ob externe Kommunikationspartner informiert wurden.
    • Konkreter Angriffsweg und -zeitpunkt (abweichende Angaben).
    • Antworten auf unsere Presseanfragen vom 22.10.2026.

    Statistische Kennzahlen zum Archiv stehen getrennt in der forensischen Analyse.

    B · Eigene journalistische Erkenntnisse

    Eigene Erkenntnisse aus dem Datenbestand

    Erkenntnisse, die auf Inhalten des geleakten Materials beruhen, veröffentlichen wir nur nach dokumentierter redaktioneller Freigabe und rechtlicher Abwägung. Jeder Beitrag erhält dann Datum, Zusammenfassung, Belegstatus und Quellen.

    Bislang sind keine inhaltlichen Erkenntnisse zur Veröffentlichung freigegeben.

    C · Chronologie

    Chronologie der Ereignisse

    1. 9. und 14. September 2026Technischer Vorfall

      Bekannt geworden: 20. Oktober 2026

      Lilith Wittmann beschreibt einen möglichen Angriff über eine unzureichend geschützte Website und nennt diese beiden Tage als Angriffsdaten. Diese Rekonstruktion ist kein abschließender technischer Nachweis des Angriffsverlaufs.

      Prüfstatus: Nicht abschließend bestätigt

      Quelle: Lilith Wittmann, Blog, 20.10.2026 · t-online, 21.10.2026

    2. Ende September 2026Aussage der AfD

      Bekannt geworden: 20. Oktober 2026

      Nach Angaben der AfD wurde ein Hosting-Dienstleister angegriffen; aus wenigen E-Mail-Postfächern seien große Datenmengen abgeflossen.

      Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft

      Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026

    3. 19. Oktober 2026Veröffentlichung

      Der Datenbestand wurde öffentlich zugänglich gemacht. Wir haben den zugänglichen Bestand selbst geprüft; damit ist die Echtheit einzelner Nachrichten noch nicht nachgewiesen.

      Prüfstatus: Eigene Prüfung

      Quelle: Eigene Prüfung des veröffentlichten Bestands

    4. 20. Oktober 2026Aussage der AfD

      Offizielle Stellungnahme: Die AfD bestätigt den Angriff, erklärt, Postfachinhaber und ihre Datenschutzbeauftragte umgehend informiert, den Angriff gestoppt zu haben und mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Das ist die Darstellung der Partei, kein unabhängig geprüfter technischer Untersuchungsbericht.

      Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft

      Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026

    5. 20. Oktober 2026Medienbericht

      Der WDR berichtet unter anderem, dass ein betroffenes Postfach des NRW-Landesverbands weiterhin genutzt wurde. Das ist bei der AfD-Angabe zu überwiegend älteren Postfächern zu berücksichtigen.

      Prüfstatus: Laut Medienbericht

      Quelle: WDR, 20.10.2026

    6. 20. Oktober 2026, 18:59 UhrBehördliche Auskunft

      Bekannt geworden: 21. Oktober 2026

      Laut Auskunft der Berliner Datenschutzaufsicht an das RND ging die Meldung des Datenschutzvorfalls zu diesem Zeitpunkt ein. Auch t-online erhielt die Auskunft, die Meldung sei erst am Abend des 20. Oktober erfolgt.

      Prüfstatus: Laut Medienbericht

      Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · t-online, 21.10.2026

    7. 21. Oktober 2026, 15:20 UhrAussage der AfD

      Die AfD lehnt es ab, Anfragen zur Echtheit einzelner mutmaßlicher Leak-Inhalte zu beantworten, und erklärt, bereits Fälschungen festgestellt zu haben. Daraus folgt nicht zwingend, dass sie jede Anfrage zum Datenschutzvorfall ablehnt – Fragen zu Meldepflicht, Betroffeneninformation und IT-Sicherheit behandeln wir getrennt.

      Prüfstatus: Eigendarstellung, nicht unabhängig geprüft

      Quelle: AfD via presseportal, „AfD wird Berichterstattung auf Grundlage illegal erlangter Daten nicht unterstützen“, 21.10.2026, 15:20 Uhr

    8. 22. Oktober 2026Eigene Recherche

      politfacts schickt Presseanfragen an die AfD-Bundesgeschäftsstelle und an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

      Prüfstatus: Eigene Prüfung

    D · Medienberichte und externe Recherchen

    Was andere Medien recherchiert haben

    Es handelt sich um Rechercheergebnisse der jeweiligen Medien, nicht um eigene Feststellungen. Berichte über konkrete Leak-Inhalte geben wir nicht ungeprüft wieder.

    Lilith Wittmann (Blog) · 20.10.2026

    AfD-Hack 2026

    Investigative Rekonstruktion eines möglichen Angriffswegs.

    Kernaussage: Beschreibt eine unzureichend geschützte Website als möglichen Zugang und nennt den 9. und 14. September 2026 als Angriffsdaten.

    Nicht abschließend bestätigt

    WDR · 20.10.2026

    Hackerangriff auf die AfD NRW

    Bericht zum Hackerangriff mit Bezug auf den NRW-Landesverband.

    Kernaussage: Ein betroffenes Postfach des NRW-Landesverbands wurde demnach weiterhin genutzt.

    Laut Medienbericht

    t-online · 21.10.2026

    AfD-Leak: Im Netz werden gefälschte Mails verbreitet

    Bericht über im Netz kursierende gefälschte Nachrichten und den Meldezeitpunkt.

    Kernaussage: Auch t-online erhielt die Auskunft, die Meldung sei erst am Abend des 20. Oktober erfolgt.

    Laut Medienbericht

    E · Schwerpunkt

    Datenschutz und Verantwortung: Wer wurde möglicherweise geschädigt?

    Der Datenabfluss betrifft möglicherweise nicht nur Mitglieder und Funktionsträger der AfD, sondern auch Menschen, die mit der Partei oder einzelnen Postfachinhabern kommuniziert haben. Im Zentrum unserer Recherche steht deshalb die Frage, ob personenbezogene Daten ausreichend geschützt wurden und ob bestehende gesetzliche Pflichten eingehalten wurden.

    E1. Wer könnte betroffen sein?

    Mögliche Kategorien – ihre tatsächliche Betroffenheit ist nicht belegt.

    • Parteimitglieder und Beschäftigte
    • Mandatsträger und Funktionsträger
    • Bürgerinnen und Bürger mit Anfragen
    • Bewerberinnen und Bewerber
    • Journalistinnen und Journalisten
    • Geschäftspartner und Dienstleister
    • Andere politische Akteure und Kommunikationspartner

    Allein aus dem Auftauchen einer Adresse lassen sich weder Parteimitgliedschaft noch politische Haltung oder eine tatsächliche Schädigung ableiten. Wie viele einzelne Menschen tatsächlich betroffen sind, ist bislang nicht geklärt. Wir zeigen nur geprüfte, aggregierte Kennzahlen; es gibt keine Personensuche und keine Einzelangaben.

    E2. Sicherheit personenbezogener Daten

    Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24 und Art. 32 DSGVO verpflichten Verantwortliche zu angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Wir prüfen Fragen zu Zugriffskontrollen, dem Schutz von E-Mail-Archiven und Sicherungen, dem Umgang mit veralteten Systemen, der Erkennung unberechtigter Zugriffe und der Verantwortung externer Dienstleister.

    Ob bestimmte Schutzmaßnahmen fehlten, ist nicht nachgewiesen. Die hier dokumentierten Quellen enthalten dazu keine belastbaren Angaben.

    E3. Meldung an die Datenschutzaufsicht (Art. 33 DSGVO)

    Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden zu melden. Die Frist beginnt, sobald der Verantwortlichen die Verletzung bekannt wird – nicht automatisch zum technischen Angriffszeitpunkt. Eine Ausnahme gilt, wenn voraussichtlich kein Risiko für Betroffene besteht; bei späterer Meldung sind die Gründe für die Verzögerung anzugeben.

    Laut Auskunft der Berliner Datenschutzaufsicht an das RND ging die Meldung am 20.10.2026 um 18:59 Uhr ein. Die von der Partei bestellte Datenschutzbeauftragte und die staatliche Aufsicht haben unterschiedliche Aufgaben; die AfD-Angabe „Datenschutzbeauftragte umgehend informiert“ belegt deshalb noch keine Meldung an die Behörde. Ob die Meldung fristgerecht war, hängt davon ab, wann die AfD von der Verletzung erfuhr. Ein Verstoß ist damit nicht nachgewiesen.

    Quelle: RND (Felix Huesmann, Carina Huppertz, Jonathan Sachse), „AfD-Leak: Partei informierte Datenschutzbeauftragte offenbar deutlich zu spät“, 21.10.2026, 11:28 Uhr · t-online, 21.10.2026 · AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026 · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    E4. Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34 DSGVO)

    Bei voraussichtlich hohem Risiko für Rechte und Freiheiten sind betroffene Personen grundsätzlich unverzüglich zu benachrichtigen; die Verordnung nennt Ausnahmen. Zu unterscheiden ist die Information von Postfachinhabern, der internen Datenschutzbeauftragten, der Aufsichtsbehörde und der betroffenen Personen selbst.

    Laut AfD wurden Postfachinhaber umgehend informiert (nicht unabhängig bestätigt). Ob auch externe Kommunikationspartner benachrichtigt wurden, ist nicht geklärt.

    Quelle: AfD, „AfD zum Daten-Hack: Angriff auf Parteiensystem und Demokratie“, 20.10.2026 · Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

    E5. Besondere personenbezogene Daten (Art. 9 DSGVO)

    Kommunikationsdaten können unter Umständen besonders geschützte Informationen enthalten, etwa politische Meinungen oder Gesundheitsdaten. Ob solche Inhalte im Datenbestand tatsächlich vorkommen, ist nicht geprüft und nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

    E6. Mögliche Folgen für Betroffene

    Mögliche Risiken – keine dokumentierten Schäden:

    • Identitätsmissbrauch
    • Gezieltes Phishing
    • Unbefugte Weiterverbreitung persönlicher Informationen
    • Verletzung der Vertraulichkeit privater Kommunikation
    • Mögliche Diskriminierungs- oder Reputationsrisiken

    Allgemein gilt: Betroffene haben nach der DSGVO ein Auskunftsrecht gegenüber Verantwortlichen (Art. 15) und können sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77); Art. 82 regelt Schadensersatz. Das ist keine individuelle Rechtsberatung.

    E7. Aktueller Prüfstatus

    PrüfgegenstandStatus
    Zeitpunkt des AngriffsUnterschiedliche Angaben
    Zeitpunkt der KenntnisNicht abschließend geklärt
    Meldung an AufsichtsbehördeEingang laut dokumentierter Medienauskunft
    Einhaltung der MeldefristPrüfung offen
    Benachrichtigung externer BetroffenerNicht abschließend geklärt
    Angemessenheit der SicherheitsmaßnahmenNicht abschließend geklärt
    Behördliche Feststellung eines VerstoßesKeine belastbare offizielle Quelle bekannt

    Uns liegt keine abschließende Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder eines Gerichts vor. Diese Recherche stellt selbst keinen Datenschutzverstoß fest.

    F · IT-Sicherheit

    IT-Sicherheit und Verantwortlichkeiten

    Angriffsweg

    Hosting-Dienstleister

    Vor dem Angriff

    • Zusätzlicher Anmeldeschutz, Sicherheitsupdates und ZugriffsrechteNoch ungeklärt

      Die hier dokumentierten Quellen enthalten dazu keine belastbaren Angaben.

    Erkennung

    Nach dem Angriff

    Verantwortung

    • Von der Partei bestellte DatenschutzbeauftragteNoch ungeklärt

      Die AfD verweist auf ihre Datenschutzbeauftragte. Wer diese Aufgabe wahrnimmt, ist in den hier dokumentierten Quellen nicht belegt.

    G · Presseanfragen

    Presseanfragen und Stellungnahmen

    InstitutionDatumThemenStatusAntwort
    AfD-Bundesgeschäftsstelle22.10.2026Meldepflicht, Information Betroffener, IT-SicherheitAnfrage versendet am 22.10.2026Noch keine
    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit22.10.2026Eingang und Prüfung der Meldung des DatenschutzvorfallsAnfrage versendet am 22.10.2026Noch keine

    Bereits veröffentlichte Stellungnahmen der AfD sind in der Chronologie verlinkt und eingeordnet. Eine ausbleibende Antwort belegt weder ein Fehlverhalten noch die Richtigkeit einer Vermutung.

    H · Aktualisierungsprotokoll

    Redaktionelles Aktualisierungsprotokoll

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