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    Messerangriffe in Deutschland

    Autor:
    politfacts
    Veröffentlicht:
    28. Juli 2026
    Letzte Aktualisierung:
    28. Juli 2026
    Lesedauer:
    ca. 8 Minuten
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    Worum geht es hier?

    Diese Seite beruht ausschließlich auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025. Sie zeigt, wie viele Straftaten mit dem Phänomen „Messerangriff“ erfasst wurden, wie sich diese Zahl gegenüber 2024 verändert hat und wie sich die Fälle auf Deliktsbereiche verteilen. Alle Zahlen sind Hellfeldzahlen: erfasst ist nur, was der Polizei bekannt wurde.

    • Was die PKS als „Messerangriff“ erfasst – und was nicht
    • Fallzahlen 2025 im Vergleich zu 2024
    • Verteilung auf Gewaltkriminalität, Bedrohung und sonstige Straftaten
    • Messerangriffe innerhalb der einzelnen Gewaltdelikte
    • Anteile an allen Fällen des jeweiligen Delikts
    • Methodische Grenzen: Hellfeld, Dunkelfeld, Anzeigeverhalten

    Kurz erklärt

    Im Berichtsjahr 2025 wurde in der PKS zu insgesamt 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ erfasst – ein leichter Anstieg gegenüber 2024 (+0,8 Prozent, 2024: 29.014).

    50,6 Prozent dieser Fälle entfielen auf Gewaltkriminalität, 47,0 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten.

    Innerhalb der Gewaltkriminalität ging die Zahl der Messerangriffe zurück: 14.787 Fälle, das sind 6,1 Prozent weniger als 2024 (15.741).

    Der Anteil der Messerangriffe an allen Fällen der Gewaltkriminalität blieb nahezu gleich und liegt bei 7,0 Prozent (-0,2 Prozentpunkte).

    Als Messerangriff gilt nur, wenn ein Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird; das bloße Mitführen reicht nicht aus.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • „Messerangriff“ wird seit dem 1. Januar 2020 bundesweit als Phänomen, also als Information zum Fall, in der PKS erfasst. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide.

    • 29.243 Straftaten mit Messerangriff im Jahr 2025 – gegenüber 29.014 im Jahr 2024 (+0,8 Prozent).

    • Bei der Gewaltkriminalität sank die Zahl der Messerangriffe um 6,1 Prozent auf 14.787 Fälle; die Gewaltkriminalität insgesamt ging um 2,3 Prozent auf 212.335 Fälle zurück.

    • Die Anteile der Messerangriffe innerhalb der Gewaltdelikte reichen von 0,6 Prozent bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall bis 40,5 Prozent bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen.

    • Bei versuchten Taten der Gewaltkriminalität ist der Messeranteil mit 11,5 Prozent fast doppelt so hoch wie bei vollendeten Taten (6,1 Prozent).

    • Aussagen zu Tatverdächtigen bei Messerangriffen sind für 2025 nicht möglich: Der neu eingeführte Katalog „Art der Waffenverwendung“ lieferte laut PKS keine validen Daten.

    Zahlen & Fakten

    Die Datenlage

    Straftaten mit Phänomen „Messerangriff“ 2025
    29.243

    2024: 29.014 Fälle; Veränderung +0,8 Prozent.

    davon Gewaltkriminalität
    14.787

    -6,1 Prozent gegenüber 2024 (15.741 Fälle).

    Anteil der Messerangriffe an der Gewaltkriminalität
    7,0 %

    2024: 7,2 Prozent; Veränderung -0,2 Prozentpunkte.

    Verteilung auf Gewaltkriminalität und Bedrohung
    50,6 % / 47,0 %

    2024: 54,3 Prozent Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent Bedrohung. Sonstige Straftaten: 2,4 Prozent (unverändert).

    Messeranteil bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen
    40,5 %

    994 Fälle mit Messerangriff (2024: 922 Fälle, 40,0 Prozent).

    bundeseinheitliche Erfassung
    seit 2020

    Beschluss der IMK auf ihrer 208. Sitzung im Juni 2018; valide Veröffentlichung über ausgewählte Deliktsbereiche hinaus erst nach dem Berichtsjahr 2023.

    Straftaten mit Phänomen „Messerangriff“ insgesamt

    Erfasste Fälle in der PKS, Berichtsjahre 2024 und 2025

    Fälle

    Veränderung +0,8 Prozent. Erfasst werden nur Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wurde.

    Quelle: PKS 2025, Kapitel 4.4.1 „Messerangriffe bei Gewaltkriminalität“

    Verteilung der Messerangriffe auf Straftatbereiche

    Anteil an allen erfassten Fällen mit Phänomen „Messerangriff“, in Prozent

    %

    • 2024
    • 2025

    Zu den sonstigen Straftaten zählen laut PKS beispielsweise Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung.

    Quelle: PKS 2025, Kapitel 4.4.1 „Messerangriffe bei Gewaltkriminalität“

    Messerangriffe innerhalb der Gewaltkriminalität nach Delikt

    Fälle mit Phänomen „Messerangriff“, 2024 und 2025

    Fälle

    • 2024
    • 2025

    Veränderungen 2025 gegenüber 2024: Gewaltkriminalität -6,1 Prozent, gefährliche und schwere Körperverletzung -7,0 Prozent, Raubdelikte -6,9 Prozent, Mord/Totschlag/Tötung auf Verlangen +7,8 Prozent, Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe -17,0 Prozent.

    Quelle: PKS 2025, Tabelle 4.4-T01b

    Anteil der Messerangriffe an allen Fällen des jeweiligen Delikts

    In Prozent, 2024 und 2025

    %

    • 2024
    • 2025

    Der Anteil gibt an, bei wie viel Prozent aller erfassten Fälle des jeweiligen Delikts ein Messerangriff registriert wurde.

    Quelle: PKS 2025, Tabelle 4.4-T01b

    Messerangriffe bei vollendeten und versuchten Gewaltdelikten

    Fälle mit Phänomen „Messerangriff“ innerhalb der Gewaltkriminalität

    Fälle

    • 2024
    • 2025

    Anteil an allen Fällen: vollendet 6,1 Prozent (2024: 6,3 Prozent), versucht 11,5 Prozent (2024: 12,2 Prozent). Veränderung 2025 gegenüber 2024: vollendet -6,5 Prozent, versucht -4,8 Prozent.

    Quelle: PKS 2025, Tabelle 4.4-T01b

    Einordnung: Gewaltkriminalität insgesamt

    Erfasste Fälle der Gewaltkriminalität (Summenschlüssel 892000)

    Fälle

    -2,3 Prozent gegenüber 2024. Aufklärungsquote 2025: 77,5 Prozent (2024: 77,2 Prozent). Die PKS führt den Rückgang der Messerangriffe bei Gewaltkriminalität auf diesen Rückgang zurück.

    Quelle: PKS 2025, Kapitel 4.4.1, Tabelle „Entwicklung der Gewaltkriminalität“

    Tatörtlichkeiten bei Gewaltkriminalität 2025

    Erfasste Fälle der gesamten Gewaltkriminalität – nicht auf Messerangriffe eingegrenzt

    Fälle

    Anteile 2025: Straße/Weg/Platz 28,9 Prozent (2024: 29,4 Prozent), Wohnung 22,7 Prozent (2024: 22,3 Prozent). Die PKS 2025 weist Tatörtlichkeiten nicht gesondert für Messerangriffe aus.

    Quelle: PKS 2025, Kapitel 4.4.1, Abbildung 1 „Tatörtlichkeiten bei Gewaltkriminalität“

    Was bedeuten diese Zahlen?

    Die PKS 2025 weist für das Berichtsjahr 29.243 Straftaten aus, bei denen das Phänomen „Messerangriff“ erfasst wurde. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein leichter Anstieg um 0,8 Prozent (2024: 29.014 Fälle).

    Die Verteilung auf die Deliktsbereiche hat sich dabei verschoben: 50,6 Prozent der Fälle entfielen 2025 auf Gewaltkriminalität (2024: 54,3 Prozent), 47,0 Prozent auf Bedrohung (2024: 43,3 Prozent) und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten wie Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Nötigung (2024: ebenfalls 2,4 Prozent).

    Innerhalb der Gewaltkriminalität ist die Zahl der Messerangriffe zurückgegangen – auf 14.787 Fälle, ein Minus von 6,1 Prozent. Die PKS ordnet diesen Rückgang dem allgemeinen Rückgang der Gewaltkriminalität zu, die 2025 mit 212.335 Fällen um 2,3 Prozent unter dem Vorjahreswert lag. Der Anteil der Messerangriffe an allen Fällen der Gewaltkriminalität ist entsprechend nahezu unverändert geblieben und liegt bei 7,0 Prozent (-0,2 Prozentpunkte).

    Auf der Ebene der Einzeldelikte reichen die Anteile von 0,6 Prozent bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall bis 40,5 Prozent bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen. Bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung sank die Zahl der Messerangriffe um 7,0 Prozent auf 9.227 Fälle, der Anteil an allen Fällen dieses Delikts um 0,3 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Bei Raubdelikten gingen die Messerangriffe um 6,9 Prozent auf 4.441 Fälle zurück, während der Anteil mit 11,1 Prozent nahezu gleich blieb (-0,1 Prozentpunkte gegenüber 11,0 Prozent im Jahr 2024 – der Anteil stieg leicht, weil die Raubdelikte insgesamt stärker zurückgingen).

    Gegen den Trend entwickelten sich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen: Hier stieg die Zahl der Fälle mit Messerangriff um 7,8 Prozent auf 994 (vollendet: 194, +8,4 Prozent; versucht: 800, +7,7 Prozent). Bei den Sexualdelikten des Summenschlüssels sank sie um 17,0 Prozent auf 88 Fälle.

    Ein durchgängiges Muster zeigt sich beim Vergleich von Versuch und Vollendung: Bei versuchten Taten der Gewaltkriminalität ist der Messeranteil mit 11,5 Prozent deutlich höher als bei vollendeten Taten mit 6,1 Prozent. Bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen liegt der Anteil bei versuchten Taten bei 43,5 Prozent und bei vollendeten Taten bei 31,7 Prozent.

    Zu Tatverdächtigen bei Messerangriffen enthält die PKS 2025 keine Auswertung. Zwar wurde zum Berichtsjahr 2025 ein neuer Katalog „Art der Waffenverwendung“ eingeführt, der erfasst, ob eine tatverdächtige Person ein Messer mitgeführt, mit ihm gedroht oder es angewendet hat. Die Erfassungsroutinen waren jedoch bundeslandübergreifend uneinheitlich, weshalb die verfügbaren Daten für 2025 laut PKS nicht valide sind.

    Was wir sicher wissen

    • 2025 wurde in der PKS zu 29.243 Straftaten ein „Messerangriff“ erfasst, 2024 waren es 29.014 (+0,8 Prozent).
    • 50,6 Prozent dieser Fälle entfielen auf Gewaltkriminalität, 47,0 Prozent auf Bedrohung, 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten.
    • Bei der Gewaltkriminalität sank die Zahl der Messerangriffe um 6,1 Prozent auf 14.787 Fälle; der Anteil liegt bei 7,0 Prozent (2024: 7,2 Prozent).
    • Gefährliche und schwere Körperverletzung: 9.227 Fälle mit Messerangriff (-7,0 Prozent), Anteil 6,0 Prozent. Raubdelikte: 4.441 Fälle (-6,9 Prozent), Anteil 11,1 Prozent.
    • Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen: 994 Fälle mit Messerangriff (+7,8 Prozent), Anteil 40,5 Prozent – der höchste Wert innerhalb der Gewaltkriminalität.
    • Als Messerangriff wird nur erfasst, wenn der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wurde; das bloße Mitführen genügt nicht.
    • Die bundesweite Erfassung als Phänomen läuft seit dem 1. Januar 2020; bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide.

    Was wir nicht sicher wissen

    • Wie viele Messerangriffe tatsächlich stattgefunden haben: Die PKS erfasst ausschließlich das Hellfeld. Das Dunkelfeld bleibt in den Zahlen unberücksichtigt.
    • Warum sich die Zahlen verändert haben: Die PKS nennt als mögliche Einflussfaktoren Anzeigeverhalten, polizeiliche Kontrollintensität, Änderungen der statistischen Erfassung, Änderungen des Strafrechts und echte Kriminalitätsänderungen – eine Ursachenzuschreibung nimmt sie nicht vor.
    • Ob die Verschiebung zwischen Gewaltkriminalität (50,6 Prozent) und Bedrohung (47,0 Prozent) eine reale Veränderung abbildet: Die PKS stellt die Anteile dar, ohne sie zu erklären.
    • Wer die Taten begangen hat: Aussagen zu Tatverdächtigen bei Messerangriffen sind für 2025 nicht möglich, weil die Daten des neuen Katalogs „Art der Waffenverwendung“ nicht valide sind.
    • Wo Messerangriffe stattfinden: Die PKS 2025 weist Tatörtlichkeiten nur für die gesamte Gewaltkriminalität aus, nicht gesondert für Messerangriffe.
    • Wie sich Messerangriffe langfristig entwickelt haben: Die PKS 2025 stellt für dieses Phänomen ausschließlich den Vergleich zum Vorjahr dar, keine längere Zeitreihe.
    • Ob eine erfasste Tat rechtlich Bestand hat: Die PKS beruht auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen; Staatsanwaltschaft und Gerichte bewerten Taten teilweise anders.

    Warum diese Antwort nicht ganz einfach ist

    Die PKS ist die zentrale amtliche Statistik zur registrierten Kriminalität – und sie beschreibt ihre eigenen Grenzen ausführlich. Wer Messerangriffe einordnen will, muss wissen, was diese Statistik misst und was sie nicht messen kann.

    1. 01

      Was die PKS misst

      Die PKS ist eine Ausgangsstatistik: Sie bildet die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten einschließlich strafbarer Versuche ab. Die statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Straftaten mit langer Ermittlungsdauer mindern deshalb die Aktualität.

    2. 02

      Was nicht erfasst wird

      Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze bis auf einschlägige Vorschriften der Landesdatenschutzgesetze. Auslandstaten mit Erfolgsort in Deutschland werden gesondert in der PKS-Ausland geführt und sind in den hier genannten Zahlen nicht enthalten. Delikte außerhalb des polizeilichen Aufgabenbereichs, etwa Finanz- und Steuerdelikte, fehlen ebenfalls.

    3. 03

      Hellfeld und Dunkelfeld

      In der PKS wird nur das Hellfeld erfasst, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Das Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt, weil entsprechende Erkenntnisse aus anderen Erhebungsformen wie Opferbefragungen stammen. Sogenannte Viktimisierungssurveys erlauben es, den Umfang des Dunkelfelds abzuschätzen; unter Beteiligung des BKA wurden bisher vier bundesweite Erhebungen durchgeführt (2012, 2017, 2020 und 2024).

    4. 04

      Warum das Anzeigeverhalten eine Rolle spielt

      Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert hat. Die PKS nennt als Einflussfaktoren ausdrücklich: Anzeigeverhalten, polizeiliche Kontrollintensität, Änderung der statistischen Erfassung, Änderung des Strafrechts und echte Kriminalitätsänderung.

    5. 05

      Definition des Phänomens „Messerangriff“

      Erfasst wird eine Tathandlung, bei der der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht nicht aus. Ein Messerangriff ist damit kein eigener Straftatbestand, sondern eine Zusatzinformation zum Fall.

    6. 06

      Erfassungsumstellungen begrenzen Vergleiche

      Die bundeseinheitliche Erfassung besteht erst seit dem 1. Januar 2020; bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurden nur in ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht. Der zum Berichtsjahr 2025 neu eingeführte Katalog „Art der Waffenverwendung“ liefert wegen uneinheitlicher Erfassungsroutinen noch keine validen Daten.

    Häufige Missverständnisse

    Die PKS zeigt, wie viele Messerangriffe es in Deutschland gibt.

    Sie zeigt, wie viele der Polizei bekannt gewordene Fälle erfasst wurden. Das Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt; die PKS bietet nach eigener Beschreibung kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit.

    Wer ein Messer bei sich trägt, taucht als Messerangriff in der Statistik auf.

    Nein. Das bloße Mitführen eines Messers reicht für eine Erfassung nicht aus. Der Angriff muss unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt worden sein.

    Messerangriffe sind 2025 stark gestiegen.

    Die PKS 2025 weist insgesamt einen leichten Anstieg von 0,8 Prozent aus. Innerhalb der Gewaltkriminalität sank die Zahl um 6,1 Prozent.

    Der steigende Anteil bei Bedrohung bedeutet mehr Bedrohungen mit Messer.

    Der Wert von 47,0 Prozent ist ein Anteil an allen Fällen mit Messerangriff. Die PKS 2025 nennt hierzu keine absolute Fallzahl und keine Erklärung der Verschiebung.

    Aus den Zahlen lässt sich ablesen, wer Messerangriffe begeht.

    Für 2025 nicht: Die Daten des neu eingeführten Katalogs zur Art der Waffenverwendung sind laut PKS nicht valide, Aussagen zu Tatverdächtigen bei Messerangriffen sind daher nicht möglich.

    Ein Rückgang der Fallzahlen bedeutet, dass weniger Taten passiert sind.

    Nicht zwingend. Verändertes Anzeigeverhalten oder eine veränderte Kontrollintensität können die Zahlen beeinflussen, ohne dass sich die tatsächliche Kriminalität verändert hat.

    Auf einen Blick

    Die PKS 2025 erfasst 29.243 Straftaten mit einem Messerangriff – 0,8 Prozent mehr als 2024. Innerhalb der Gewaltkriminalität ging die Zahl um 6,1 Prozent auf 14.787 Fälle zurück, ihr Anteil an allen Gewaltdelikten blieb mit 7,0 Prozent nahezu unverändert. Alle Werte beschreiben ausschließlich das polizeiliche Hellfeld.

    Evidenzgrad
    Teilweise belegt

    Die Fallzahlen stammen unmittelbar aus der amtlichen Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 und sind für die Berichtsjahre 2024 und 2025 vollständig ausgewiesen. Zugleich erfasst die PKS nur das Hellfeld, erlaubt keine Aussagen über Ursachen, und für Messerangriffe liegen weder valide Tatverdächtigendaten für 2025 noch eine längere Zeitreihe vor.

    Datenstand
    Berichtsjahr 2025 mit Vorjahresvergleich 2024. Der Bericht wurde von der Innenministerkonferenz im April 2026 einstimmig zur Kenntnis genommen.
    Letzte Aktualisierung
    28. Juli 2026

    Quellen

    1. 1

      Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025

      Innenministerkonferenz / Bundeskriminalamt · 2026

      Kapitel 2 (Ziel, Inhalt, Aussagekraft und Besonderheiten), Kapitel 4.4.1 (Gewaltkriminalität, Tatörtlichkeiten, Messerangriffe bei Gewaltkriminalität), Tabelle 4.4-T01b, Abbildung 1 sowie Glossar. Einzige Datengrundlage dieser Seite.

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    Kein Bullshit. Nur Fakten. Einfach erklärt.

    Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offen zugänglichen Quellen und sind nachvollziehbar belegt. Wie wir arbeiten, steht in unserer Methodik.