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    Was sagt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aus?

    Autor:
    politfacts
    Veröffentlicht:
    28. Juli 2026
    Letzte Aktualisierung:
    28. Juli 2026
    Lesedauer:
    ca. 8 Minuten
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    Worum geht es hier?

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist die wichtigste Datenquelle zur Kriminalität in Deutschland – und zugleich eine Statistik mit klar begrenzter Reichweite. Diese Seite erklärt, was die PKS misst, wie sie entsteht und welche Aussagen sie nicht zulässt. Sie ist die methodische Grundlage aller weiteren Seiten dieser Kategorie.

    • Was die PKS erfasst – und was ausdrücklich nicht.
    • Der Unterschied zwischen Hellfeld und Dunkelfeld.
    • Warum Tatverdächtige keine Verurteilten sind.
    • Wie Fälle, Aufklärung und Personen gezählt werden.
    • Welche Datenbrüche Zeitvergleiche einschränken.
    • Warum aus der PKS allein keine Ursachen ableitbar sind.

    Kurz erklärt

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine bundesweit nach abgestimmten Regeln erstellte Jahresstatistik der Polizeien des Bundes und der Länder.

    Sie misst polizeilich bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten sowie polizeilich ermittelte Tatverdächtige – also das registrierte Hellfeld.

    Sie misst weder die gesamte tatsächlich begangene Kriminalität noch strafrechtliche Schuld.

    Aus ihr allein lässt sich auch kein kausaler Effekt von Migration, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus ableiten.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Die PKS beschreibt das polizeilich registrierte Hellfeld: bekannt gewordene, hinreichend konkretisierte und endbearbeitete Fälle.

    • Das Dunkelfeld – nicht angezeigte und nicht entdeckte Taten – bleibt vollständig unberücksichtigt. Eine allgemeingültige Dunkelfeldquote existiert nicht.

    • Tatverdächtige sind Personen mit polizeilichem Tatverdacht, keine rechtskräftig Verurteilten. Schuldausschließungsgründe werden nicht berücksichtigt.

    • Die PKS ist eine Ausgangsstatistik: Gezählt wird bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft – eine 2025 registrierte Tat kann früher begangen worden sein.

    • Steigende Fallzahlen können auf mehr Taten, mehr Anzeigen, mehr Kontrollen, geändertes Recht oder geänderte Erfassung zurückgehen.

    • Datenbrüche 2009, 2020, 2024 und 2025 schränken Zeitvergleiche ein und müssen jeweils ausgewiesen werden.

    Zahlen & Fakten

    Die Datenlage

    Registrierte Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße im Jahr 2025
    5,30 Mio.

    4,4 Prozent weniger als 2024; Vorjahresvergleich wegen der Cannabis-Teillegalisierung nur eingeschränkt aussagekräftig.

    Tatverdächtige bei Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße 2025
    1.908.383

    Personen, nicht Fälle. Fälle und Tatverdächtige sind unterschiedliche Zähleinheiten und nicht gleichzusetzen.

    Fälle der Gewaltkriminalität 2025
    212.335

    Summenschlüssel der PKS; die vorsätzliche einfache Körperverletzung ist darin nicht enthalten.

    Aufklärungsquote bei Raubdelikten 2025
    62,4 %

    Aufgeklärt heißt: mindestens eine tatverdächtige Person wurde ermittelt – nicht: verurteilt.

    allgemeingültige Dunkelfeldquote für Kriminalität insgesamt
    keine

    Der Umfang des Dunkelfelds unterscheidet sich erheblich nach Deliktsart und muss deliktsspezifisch gelesen werden.

    „Echte“ Tatverdächtigenzählung auf Bundesebene
    seit 2009

    Eine Person wird in der Gesamtzahl nur einmal gezählt. Tatverdächtigenzahlen verschiedener Deliktsgruppen dürfen nicht addiert werden.

    Fälle und Tatverdächtige sind zwei verschiedene Zähleinheiten

    Registrierte Straftaten und ermittelte Tatverdächtige 2025, jeweils ohne ausländerrechtliche Verstöße

    Anzahl

    Ein Fall kann mehrere Tatverdächtige haben, eine Person kann mehreren Fällen und Deliktsgruppen zugeordnet sein. Die beiden Werte dürfen nicht ins Verhältnis gesetzt werden – die Fallzahl ist gerundet ausgewiesen.

    Quelle: BKA/IMK 2026, PKS 2025; politfacts-Bericht, Kapitel 1 und 5.

    Angaben zu Tatverdächtigen gibt es nur für aufgeklärte Fälle

    Beispiel Raubdelikte 2025: 40.119 registrierte Fälle, Aufklärungsquote 62,4 Prozent

    Fälle

    Der Bericht nennt die Gesamtzahl 40.119 und die Aufklärungsquote 62,4 Prozent; die Aufteilung ist daraus rechnerisch abgeleitet. Merkmale wie Staatsangehörigkeit sind nur bekannt, wenn mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt wurde – tatverdächtigenbezogene Aussagen betreffen daher nur das aufgeklärte Hellfeld.

    Quelle: BKA, PKS 2025, T01-ZR-Bund-Fälle; politfacts-Bericht, Kapitel 4.7.

    Dieselbe Zahl, drei Vergleichsmaßstäbe

    Veränderung der Gewaltkriminalität 2025 (212.335 Fälle) je nach gewähltem Vergleichsjahr

    Veränderung in Prozent

    Alle drei Angaben beschreiben dieselbe Fallzahl. Welche Aussage entsteht, hängt maßgeblich vom gewählten Ausgangsjahr ab.

    Quelle: BKA/IMK 2026, PKS 2025; politfacts-Bericht, Executive Summary und Kapitel 4.

    Deliktsbereiche entwickeln sich nicht parallel

    Indexwerte 2025, Basisjahr 2010 = 100

    Index (2010 = 100)

    Die Sexualdeliktreihen sind aus dem Indexvergleich ausgeschlossen, weil die Reform 2017/2018 eine formale Genauigkeit vortäuschen würde. Eine Aussage über „die Kriminalität“ insgesamt ist deshalb ohne Angabe von Deliktsbereich und Zeitraum nicht möglich.

    Quelle: BKA, PKS 2025, T01-ZR-Bund-Fälle; politfacts-Bericht, Kapitel 4.8.

    Erfassungsänderungen, die Zeitvergleiche einschränken

    Jahr des jeweiligen Datenbruchs in der PKS-Erfassung

    Jahr

    Zeitreihen sind nur belastbar, wenn Definitionen und Erfassungsregeln hinreichend konstant sind. Die Teillegalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April 2024; 2025 war das erste volle Kalenderjahr unter neuem Recht.

    Quelle: BKA/IMK 2026, S. 8, 22 und 74; BKA 2025, S. 6; politfacts-Bericht, Tabelle 1.3.

    Was bedeuten diese Zahlen?

    Die PKS ist die zentrale und bundesweit einheitliche Beschreibung dessen, was der Polizei an Kriminalität bekannt wird. Sie soll Umfang, Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität sowie die Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises darstellen und dient zusätzlich polizeilicher Planung, Prävention, Forschung und kriminalpolitischer Information. Für Deutschland gibt es keine bessere flächendeckende Jahresdatenquelle zu registrierten Straftaten.

    Entscheidend ist jedoch, was „registriert“ bedeutet. Erfasst werden polizeilich bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten einschließlich strafbarer Versuche. Ein Fall muss hinreichend konkretisiert sein: Es müssen überprüfte Anhaltspunkte zum Tatbestand, zum Handlungsort und zumindest zum Jahr der Tatzeit vorliegen. Vage oder nicht überprüfbare Angaben reichen nicht aus.

    Die PKS ist außerdem eine Ausgangsstatistik. Eine Straftat wird nicht bereits mit Eingang der Anzeige gezählt, sondern wenn der polizeilich bearbeitete Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Eine im Berichtsjahr 2025 registrierte Straftat kann deshalb schon 2024 oder früher begangen worden sein. Das Bundeslagebild 2024 weist ausdrücklich darauf hin, dass ein erheblicher Teil der dort ausgewerteten Fälle einen früheren Tatzeitpunkt hatte.

    Damit wird sichtbar, warum die Statistik keine Gesamtabbildung der Kriminalität sein kann. Das Hellfeld ist kein unveränderlicher Ausschnitt der „wahren“ Kriminalität. Seine Größe hängt davon ab, ob Betroffene ein Ereignis überhaupt als Straftat wahrnehmen, ob sie es anzeigen, ob Dritte oder Institutionen Anzeige erstatten, wie intensiv bestimmte Bereiche kontrolliert werden, ob ein Verhalten strafbar ist und wie es polizeilich bewertet und statistisch verschlüsselt wird.

    Eine höhere Zahl registrierter Fälle kann daher auf mehr tatsächliche Straftaten zurückgehen – ebenso aber auf eine höhere Anzeigebereitschaft, intensivere Kontrollen, eine Rechtsänderung, eine geänderte Erfassung oder auf eine Kombination dieser Faktoren. Umgekehrt kann eine sinkende Fallzahl eintreten, obwohl sich das tatsächliche Verhalten nicht im selben Maß verändert hat.

    Nicht erfasst ist das Dunkelfeld: strafbare Handlungen, die der Polizei nicht bekannt werden. Sein Umfang unterscheidet sich erheblich nach Deliktsart. Bei Delikten, die typischerweise durch Kontrollen entdeckt werden, wirkt die Kontrolldichte unmittelbar auf das Hellfeld. Bei Gewalt-, Sexual-, Eigentums- oder Cyberdelikten sind Anzeigeverhalten, Scham, Abhängigkeiten, erwarteter Ermittlungserfolg und die subjektive Einordnung des Erlebten relevant. Eine allgemeingültige Dunkelfeldquote für Kriminalität insgesamt existiert nicht.

    Opferbefragungen wie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) können Erfahrungen der befragten Bevölkerung und das Anzeigeverhalten für ausgewählte Delikte erfassen. Sie ergänzen die PKS, ersetzen sie aber nicht: Nicht jedes Delikt lässt sich zuverlässig erfragen; institutionelle Opfer, Unternehmen, nicht befragte Altersgruppen und Taten ohne wahrnehmbares Opfer können untererfasst bleiben.

    Zwischen dem Ereignis und einer rechtskräftigen Verurteilung liegen mehrere Auswahl- und Bewertungsstufen: tatsächliches Geschehen, wahrgenommenes Opfererlebnis, Anzeige oder polizeiliche Entdeckung, PKS-Fall, Tatverdacht, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Bearbeitung, rechtskräftige Verurteilung. Auf jeder Stufe kann etwas verloren gehen oder anders bewertet werden. Die PKS deckt davon zwei Stufen ab: den registrierten Fall und den Tatverdacht.

    Deshalb ist auch die Aufklärungsquote kein Maß für gerichtliche Verurteilungen. Sie gibt den Anteil der Fälle an, in denen mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt wurde. Angaben zu Merkmalen von Tatverdächtigen beziehen sich stets nur auf das aufgeklärte Hellfeld.

    Schließlich beantwortet die PKS keine Ursachenfragen. Sie kann Überrepräsentationen und zeitliche Entwicklungen beschreiben. Sie kann ohne zusätzliche Individualdaten und ein geeignetes Forschungsdesign nicht feststellen, welcher Anteil eines beobachteten Unterschieds auf tatsächliches Verhalten, Anzeige, Kontrolle, Ermittlung oder statistische Klassifikation zurückgeht. Eine PKS-Aggregattabelle erfüllt die Voraussetzungen kausaler Analyse nicht.

    Was wir sicher wissen

    • Die PKS ist eine bundesweit nach abgestimmten Regeln erstellte Jahresstatistik der Polizeien des Bundes und der Länder.
    • Sie erfasst polizeilich bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten einschließlich strafbarer Versuche sowie polizeilich ermittelte Tatverdächtige.
    • Sie ist eine Ausgangsstatistik: Gezählt wird bei Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft, nicht bei Eingang der Anzeige.
    • Ein aufgeklärter Fall liegt vor, wenn mindestens eine tatverdächtige Person mit grundsätzlich bekannten Personalien ermittelt wurde.
    • Fälle und Tatverdächtige sind unterschiedliche Zähleinheiten: Ein Fall kann mehrere Tatverdächtige haben, eine Person kann mehreren Fällen zugeordnet sein.
    • Seit 2009 gilt auf Bundesebene die „echte“ Tatverdächtigenzählung; Tatverdächtigenzahlen verschiedener Deliktsgruppen dürfen nicht addiert werden.
    • Nicht Bestandteil der allgemeinen PKS-Inland sind unter anderem Staatsschutzdelikte, die meisten Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten, bestimmte Finanz- und Steuerdelikte sowie Taten, die ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
    • PKS-Inland und PKS-Ausland dürfen nicht ohne ausdrückliche methodische Begründung addiert werden.
    • Opferdaten werden nur für die im Straftatenkatalog markierten Delikte erhoben, nicht für alle Straftaten.
    • Im Jahr 2025 registrierte die Polizei rund 5,30 Millionen Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße; bei diesen Straftaten wurden 1.908.383 Tatverdächtige erfasst.

    Was wir nicht sicher wissen

    • Wie viele Straftaten tatsächlich begangen werden, kann die PKS nicht zeigen – das Dunkelfeld bleibt unbekannt.
    • Eine allgemeingültige Dunkelfeldquote für Kriminalität insgesamt gibt es nicht; Dunkelfeldstudien müssen deliktsspezifisch gelesen werden.
    • Ob eine Veränderung der Fallzahlen auf tatsächliches Verhalten, Anzeigebereitschaft, Kontrollintensität, Rechtsänderungen oder Erfassungsregeln zurückgeht, ist aus der Statistik allein nicht bestimmbar.
    • Strafrechtliche Schuld stellt die PKS nicht fest – Tatverdacht ist keine Schuldentscheidung.
    • Wie viele der registrierten Tatverdächtigen später verurteilt werden, lässt sich aus der PKS nicht ableiten; eine Quote „Verurteilte geteilt durch Tatverdächtige“ wäre ohne fallbezogene Verlaufsdaten methodisch nicht valide.
    • Ein eigenständiger kausaler Effekt von Migration, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus lässt sich aus der PKS allein nicht bestimmen.
    • Aussagen über Menschen mit Migrationshintergrund oder Einwanderungsgeschichte lassen sich aus der PKS nicht ableiten – sie unterscheidet nach Staatsangehörigkeit.

    Warum diese Antwort nicht ganz einfach ist

    Eine Kriminalstatistik zählt nicht einfach Taten, sondern das Ergebnis vieler vorgelagerter Entscheidungen: wahrnehmen, anzeigen, kontrollieren, ermitteln, rechtlich bewerten, statistisch verschlüsseln. Jede dieser Stufen wirkt auf die Zahl – und keine davon ist selbst in der Zahl sichtbar.

    1. 01

      Das Hellfeld ist ein Ausschnitt, kein Abbild

      Erfasst wird nur, was der Polizei bekannt wird – überwiegend durch Anzeigen von Opfern oder Dritten sowie durch Kontrollen und Ermittlungen. Was nicht angezeigt und nicht entdeckt wird, bleibt im Dunkelfeld.

    2. 02

      Mehr Fälle heißt nicht automatisch mehr Taten

      Eine höhere Fallzahl kann auf mehr Straftaten, höhere Anzeigebereitschaft, intensivere Kontrollen, geändertes Recht, geänderte Erfassung oder eine Kombination zurückgehen.

    3. 03

      Zähleinheiten sind nicht austauschbar

      Fall, aufgeklärter Fall, Tatverdächtiger und Opfer beantworten unterschiedliche Fragen. Fallzahl und Tatverdächtigenzahl dürfen weder gleichgesetzt noch ohne Weiteres ins Verhältnis gesetzt werden.

    4. 04

      Verfahrensstufen erzeugen Auswahl

      Vom Ereignis über Anzeige, PKS-Fall und Tatverdacht bis zur rechtskräftigen Verurteilung wirken Einstellungen, abweichende rechtliche Bewertungen und Freisprüche. Die PKS deckt nur die polizeilichen Stufen ab.

    5. 05

      Datenbrüche unterbrechen Zeitreihen

      Die echte Tatverdächtigenzählung ab 2009, die Erfassung von Messerangriffen ab 2020, die Cannabis-Teillegalisierung ab dem 1. April 2024 und neue personenbezogene Messermerkmale ab 2025 machen Vergleiche über diese Zeitpunkte hinweg nur eingeschränkt möglich.

    6. 06

      Raten brauchen passende Nenner

      Häufigkeitszahl und Tatverdächtigenbelastungszahl setzen Fälle beziehungsweise ansässige Tatverdächtige ins Verhältnis zu einer Bevölkerung. Zähler und Nenner müssen bei Gruppe, Alter, Region, Wohnsitzdefinition und Zeitbasis übereinstimmen – sonst entsteht ein verzerrter Wert.

    Häufige Missverständnisse

    Die PKS zeigt alle Straftaten in Deutschland.

    Die PKS erfasst nur polizeilich bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten. Nicht angezeigte und nicht entdeckte Taten bleiben im Dunkelfeld. Zusätzlich sind unter anderem Staatsschutzdelikte, die meisten Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten nicht Teil der allgemeinen PKS-Inland.

    Tatverdächtige sind Täter.

    Tatverdächtig ist, wer nach polizeilichem Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist. Schuldausschließungsgründe werden für die Zählung nicht berücksichtigt, Kinder unter 14 Jahren können als tatverdächtig erfasst werden, und Staatsanwaltschaft oder Gericht können den Sachverhalt später anders bewerten. Der Bericht verwendet die Bezeichnungen „Täter“, „Straftäter“ oder „kriminell“ für PKS-Personenzahlen deshalb nicht.

    Eine hohe Aufklärungsquote bedeutet viele Verurteilungen.

    Die Aufklärungsquote gibt nur den Anteil der Fälle an, in denen mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt wurde. Sie ist ausdrücklich kein Maß für gerichtliche Verurteilungen.

    Man kann Verurteilte einfach durch Tatverdächtige teilen und erhält eine Verurteilungsquote.

    Verurteilte stammen aus der Strafverfolgungsstatistik und sind keine Teilmenge der PKS-Tatverdächtigen. Beide Statistiken unterscheiden sich bei Berichtszeitpunkt, Zähleinheit, Deliktsabgrenzung, Einbeziehung von Verkehrsdelikten und rechtlicher Bewertung. Eine solche Quote wäre ohne fallbezogene Verlaufsdaten methodisch nicht valide.

    Steigende Fallzahlen beweisen mehr Kriminalität.

    Sie können auch auf höhere Anzeigebereitschaft, intensivere Kontrollen, Rechtsänderungen oder geänderte Erfassung zurückgehen. Umgekehrt kann eine sinkende Fallzahl eintreten, obwohl sich das Verhalten nicht im selben Maß verändert hat.

    Zahlen aus verschiedenen Jahren sind ohne Weiteres vergleichbar.

    Datenbrüche 2009, 2020, 2024 und 2025 schränken Vergleiche ein. Die Gesamtzahlen 2024 sind wegen der Cannabis-Teillegalisierung nur eingeschränkt mit 2023 und 2025 vergleichbar.

    Aus der PKS lässt sich der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Kriminalität ablesen.

    Die PKS unterscheidet nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Migrationsbiografie. Aussagen über Menschen mit Migrationshintergrund oder Einwanderungsgeschichte lassen sich daraus nicht ableiten.

    Auf einen Blick

    Die Polizeiliche Kriminalstatistik misst polizeilich bekannt gewordene und endbearbeitete Straftaten sowie polizeilich ermittelte Tatverdächtige. Sie misst weder die gesamte tatsächlich begangene Kriminalität noch strafrechtliche Schuld – und lässt für sich genommen keine Ursachenaussagen zu.

    Evidenzgrad
    Gut belegt

    Die Definitionen, Zählregeln, Kennzahlen und Aussagegrenzen stammen unmittelbar aus den amtlichen PKS-Richtlinien und dem IMK-Bericht des Bundeskriminalamts. Der Bericht führt diese methodische Grundlage als Evidenzgrad A · sehr gut belegt.

    Datenstand
    Berichtsjahr 2025 der PKS (veröffentlicht im April 2026); methodische Regeln nach BKA/IMK 2026 und BKA-Richtlinien 2026. Berichtsjahr und Veröffentlichungsjahr sind strikt zu trennen.
    Letzte Aktualisierung
    28. Juli 2026

    Quellen

    1. 1

      Die Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland. Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 (insbesondere S. 5–8, 17–24 und 69–75)

      Bundeskriminalamt / IMK · 2026

      Zweck, Zählregeln, Kennzahlen, echte Tatverdächtigenzählung und Aussagegrenzen der PKS.

      Quelle öffnen
    2. 2

      Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 einschließlich Definitionskatalog

      Bundeskriminalamt · 2026

      Verbindliche Definitionen von Fall, Aufklärung, Tatverdächtigen und Opfern.

      Quelle öffnen
    3. 3

      Polizeiliche Kriminalstatistik 2024. Ausgewählte Zahlen im Überblick

      Bundeskriminalamt / IMK · 2025

      Vergleichswerte des Vorjahres.

    4. 4

      Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Fokus: Fluchtmigration. Bundeslagebild 2024 (insbesondere S. 4–6)

      Bundeskriminalamt · 2025

      Hinweis auf Tatzeitverzug und auf die Beschränkung tatverdächtigenbezogener Aussagen auf aufgeklärte Fälle.

    5. 5

      Strafverfolgung, Fachserie 10 Reihe 3 (Berichtsjahr 2021) sowie Glossar „Verurteilte“

      Statistisches Bundesamt (Destatis) · 2022

      Definition der Verurteilten und Abgrenzung zur PKS.

      Quelle öffnen
    6. 6

      An Introduction to Causal Inference, The International Journal of Biostatistics 6(2)

      Pearl, Judea · 2010

      Methodische Grundlage der Trennung von Beschreibung, Zusammenhang und Ursache.

    7. 7

      Migration, Gewaltkriminalität und Remigration, Kapitel 1: Definitions-, Erfassungs- und Interpretationsregeln, Version 1.0

      politfacts research · 2026

      Grundlage dieser Wissensseite. Alle Angaben stammen ausschließlich aus diesem Bericht.

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    Kein Bullshit. Nur Fakten. Einfach erklärt.

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