Werden Menschen mit Migrationshintergrund häufiger Opfer von Straftaten?
- Autor:
- politfacts
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Letzte Aktualisierung:
- 28. Juli 2026
- Lesedauer:
- ca. 9 Minuten
Worum geht es hier?
Diese Seite beruht ausschließlich auf dem Ergebnisbericht „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2024“ des Bundeskriminalamts (Version 1.0). SKiD ist eine bundesweite Opferbefragung (Viktimisierungssurvey): Befragt wurden Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren zu ihren Opfererfahrungen im Jahr 2023 – unabhängig davon, ob sie diese der Polizei gemeldet haben.
- Wie SKiD 2024 Opferwerdung misst und welche Gruppen verglichen werden
- Gewalt- und Sexualdelikte nach Migrationshintergrund
- Vorurteilsgeleitete Gewalt- und Sexualdelikte
- Partnerschaftsgewalt nach Geschlecht und Migrationshintergrund
- Anzeigeneigung nach Migrationshintergrund
- Warum viele Unterschiede statistisch nicht abgesichert sind
Kurz erklärt
SKiD 2024 findet bei Gewalt- und Sexualdelikten nur vereinzelt Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Wo Unterschiede statistisch signifikant sind, weisen sie auf eine geringere Betroffenheit der Gruppe mit Migrationshintergrund hin – etwa bei Menschen mit polnischem Migrationshintergrund bei verbaler Gewalt im Internet (3,9 % gegenüber 5,9 %) und bei Menschen aus den betrachteten Flucht- und Krisenländern (Afghanistan, Irak, Syrien, Eritrea).
Auch bei Partnerschaftsgewalt sind Frauen aus diesen Flucht- und Krisenländern signifikant seltener betroffen als Frauen ohne Migrationshintergrund (0,4 % gegenüber 1,9 %).
Höhere Werte einzelner Gruppen – etwa die mehr als doppelt so hohe Körperverletzungsrate bei türkischem Migrationshintergrund (5,4 % gegenüber 2,3 %) – sind laut Bericht statistisch nicht signifikant; Körperverletzung ist ein seltenes Delikt, für sichere Aussagen wären größere Stichproben nötig.
Eine pauschale Antwort lässt SKiD 2024 daher nicht zu: Für die meisten Vergleiche kann der Bericht keinen abgesicherten Unterschied nachweisen.
Das Wichtigste auf einen Blick
SKiD 2024 ist repräsentativ für die in Deutschland in Privathaushalten lebende Bevölkerung ab 16 Jahren; die Auswertungen dieses Berichts beruhen auf der Basisstichprobe mit 54.392 auswertbaren Fragebögen.
Verglichen werden Menschen ohne Migrationshintergrund mit vier Herkunftsgruppen: Polen, Türkei, ehemalige Sowjetunion sowie Afghanistan/Irak/Syrien/Eritrea.
Wenn bei Gewalt- und Sexualdelikten signifikante Unterschiede vorliegen, weisen diese auf eine geringere Kriminalitätsbelastung der Gruppe mit Migrationshintergrund hin.
Körperverletzung: 2,3 % ohne Migrationshintergrund, 5,4 % mit türkischem Migrationshintergrund – die Differenz von 3,1 Prozentpunkten ist statistisch nicht signifikant.
Rund 12 % der Bevölkerung erlebten mindestens eine vorurteilsgeleitete Gewalt- oder Sexualtat; 2,1 % aufgrund ihrer Zuwanderungsgeschichte, 3,1 % wegen ethnischer Gruppenzugehörigkeit.
Die Anzeigeneigung liegt bei Menschen mit Migrationshintergrund tendenziell höher – bei keiner Deliktgruppe ist dieser Unterschied statistisch signifikant.
Zahlen & Fakten
Die Datenlage
- auswertbare Fragebögen der Basisstichprobe
- 54.392
- Referenzzeitraum der Opfererfahrungen
- Jahr 2023
- verbale Gewalt online: polnischer Migrationshintergrund zu ohne
- 3,9 % zu 5,9 %
- verbale Gewalt offline: Afghanistan/Irak/Syrien/Eritrea zu ohne
- 9,4 % zu 14,2 %
- Opfer vorurteilsgeleiteter Gewalt- oder Sexualdelikte
- 11,9 %
- Partnerschaftsgewalt bei Frauen: Flucht- und Krisenländer zu ohne
- 0,4 % zu 1,9 %
Grundlage aller Auswertungen dieses Berichts; Ausschöpfung der Basisstichprobe 36,1 %.
Erhebung vom 19.02.2024 bis 07.06.2024. „2024“ bezeichnet die Erhebungswelle, nicht das Tatjahr.
Einer der wenigen statistisch signifikanten Unterschiede – zugunsten der Gruppe mit Migrationshintergrund.
Signifikant geringere Betroffenheit; ebenso bei sexueller Belästigung (0,9 % zu 7,1 %).
Gesamtprävalenz in der Bevölkerung; häufigstes Motiv: Geschlecht (4,6 %).
Signifikant seltenere Betroffenheit; bei Frauen mit türkischem Migrationshintergrund (4,6 %) ist der Unterschied nicht signifikant.
Gewalt- und Sexualdelikte nach Migrationshintergrund 2024
Prävalenzraten in Prozent, gruppierte Delikte, Bezugsjahr 2023 (Tabelle 9 des Berichts)
%
- kein Migrationshintergrund
- Polen
- Türkei
- ehem. Sowjetunion
- Afgh., Irak, Syrien, Eritrea
Statistisch signifikant (t-Test, Irrtumswahrscheinlichkeit max. 5 %) sind nur: verbale Gewalt online bei polnischem Migrationshintergrund sowie verbale Gewalt offline, sexuelle Belästigung und verbale Gewalt online bei Afghanistan/Irak/Syrien/Eritrea. Alle übrigen Unterschiede sind nicht abgesichert.
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Tabelle 9 (Kapitel 4.2.4)
Vorurteilsgeleitete Gewalt- und Sexualdelikte 2024
Prävalenzraten in Prozent nach zugrundeliegendem Motiv (Abbildung 12 des Berichts)
%
Die Motive überschneiden sich; die Einzelwerte summieren sich nicht zur Gesamtprävalenz. Maßgeblich ist die Wahrnehmung der Befragten, dass die Tat vorurteilsgeleitet war.
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Abbildung 12 (Kapitel 4.3), n = 54.392
Partnerschaftsgewalt nach Migrationshintergrund – Frauen
Prävalenzraten in Prozent, Bezugsjahr 2023 (Tabelle 12 des Berichts)
%
- kein Migrationshintergrund
- Polen
- Türkei
- ehem. Sowjetunion
- Afgh., Irak, Syrien, Eritrea
Signifikant sind ausschließlich die Werte der Gruppe Afghanistan/Irak/Syrien/Eritrea – jeweils geringere Betroffenheit. Die deutlich höheren Werte bei Frauen mit türkischem Migrationshintergrund sind laut Bericht nicht signifikant.
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Tabelle 12 (Kapitel 4.4.2)
Partnerschaftsgewalt nach Migrationshintergrund – Männer
Prävalenzraten in Prozent, Bezugsjahr 2023 (Tabelle 11 des Berichts)
%
- kein Migrationshintergrund
- Polen
- Türkei
- ehem. Sowjetunion
- Afgh., Irak, Syrien, Eritrea
Die Werte liegen bei Männern häufig nahe null, wodurch schon minimale Differenzen als signifikant ausgewiesen werden. Signifikant sind nur wenige, sehr kleine Unterschiede (Polen: Gewaltandrohung, Vergewaltigung, Körperverletzung mit Waffe; ehem. Sowjetunion: Vergewaltigung).
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Tabelle 11 (Kapitel 4.4.2)
Anzeigeneigung bei Gewalt- und Sexualkriminalität nach Migrationshintergrund
Durchschnittliche Anzeigeneigung in Prozent, gruppierte Delikte (Tabelle 15 des Berichts)
%
- kein Migrationshintergrund
- Polen
- Türkei
- ehem. Sowjetunion
- Afgh., Irak, Syrien, Eritrea
Kein Unterschied ist statistisch signifikant; die Schätzungen sind wegen niedriger Fallzahlen mit hoher Unsicherheit behaftet. Für sexuelle Belästigung und Körperverletzung ist für die Gruppe Afghanistan/Irak/Syrien/Eritrea keine Schätzung möglich (zu geringe Fallzahlen).
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Tabelle 15 (Kapitel 5.2.2)
Veränderung gegenüber der ersten Erhebungswelle
Prävalenzraten in Prozent für 2020 und 2024, ausgewählte Deliktgruppen (Tabelle 10 des Berichts)
%
- SKiD 2020
- SKiD 2024
Nur zwei Veränderungen sind signifikant: bei Menschen ohne Migrationshintergrund die Zunahme bei verbaler Gewalt im Internet (+0,5 Prozentpunkte) und bei Körperverletzung (+1,1 Prozentpunkte). Alle Veränderungen in den Herkunftsgruppen sind nicht signifikant.
Quelle: SKiD 2024, Bundeskriminalamt, V 1.0, Tabelle 10 (Kapitel 4.2.4)
Was bedeuten diese Zahlen?
SKiD misst Opferwerdung anders als die Polizeiliche Kriminalstatistik: Befragt werden Menschen, nicht Akten. Damit erfasst die Studie auch Taten, die nie angezeigt wurden. Berichtet wird die Prävalenzrate – der Anteil der Personen, die im Bezugsjahr 2023 mindestens einmal Opfer eines Delikts wurden. Verglichen werden Menschen ohne Migrationshintergrund mit vier Herkunftsgruppen: Polen, Türkei, ehemalige Sowjetunion sowie Afghanistan, Irak, Syrien und Eritrea.
Bei den zusammengefassten Gewalt- und Sexualdelikten lassen sich laut Bericht nur „vereinzelt“ Unterschiede beobachten. Menschen mit polnischem Migrationshintergrund sind signifikant seltener von verbaler Gewalt im Internet betroffen (3,9 % gegenüber 5,9 %). Menschen mit einem Migrationshintergrund aus den betrachteten Flucht- und Krisenländern weisen bei verbaler Gewalt offline, sexueller Belästigung und verbaler Gewalt im Internet geringere Prävalenzraten auf. Für die Einzeldelikte gilt: Wenn signifikante Unterschiede vorliegen, weisen diese auf eine geringere Kriminalitätsbelastung der Gruppe mit Migrationshintergrund hin.
Auffällig hohe Werte sind nicht automatisch belastbare Befunde. Der Bericht nennt selbst das Beispiel Körperverletzung: Menschen mit türkischem Migrationshintergrund weisen mit 5,4 % eine mehr als doppelt so hohe Prävalenzrate auf wie Menschen ohne Migrationshintergrund (2,3 %). Die Differenz von 3,1 Prozentpunkten ist jedoch statistisch nicht signifikant. Körperverletzung ist insgesamt ein seltenes Delikt – um Unterschiede zuverlässig zu bestimmen, wären umfangreiche Stichproben nötig.
Genau darum ist Signifikanz wichtig: Sie zeigt an, ob ein gemessener Unterschied groß genug ist, um ihn zuverlässig von zufälligen Schwankungen der Stichprobe zu unterscheiden. Ein nicht signifikanter Unterschied ist kein Beleg für Gleichheit – er bedeutet, dass die Daten keinen Schluss zulassen. Bei den Männern zeigt sich der umgekehrte Effekt: Weil die Prävalenzraten für Partnerschaftsgewalt häufig nahe null liegen, werden dort schon sehr kleine Differenzen als signifikant identifiziert, obwohl sie inhaltlich minimal sind.
Zur Partnerschaftsgewalt weist der Bericht Frauen und Männer getrennt aus, weil die Betroffenheit stark nach Geschlecht variiert: 1,4 % der Bevölkerung waren betroffen, bei Männern 0,8 %, bei Frauen 2,0 %. Nach Migrationshintergrund ist der einzige klare Befund bei Frauen die signifikant geringere Betroffenheit der Gruppe aus Afghanistan, Irak, Syrien und Eritrea (0,4 % gegenüber 1,9 %). Die deutlich höheren Werte bei Frauen mit türkischem Migrationshintergrund sind ausdrücklich nicht signifikant.
Vorurteilsgeleitete Gewalt erhebt SKiD 2024 erstmals für sämtliche Gewalt- und Sexualdelikte – ein Vergleich mit 2020 ist deshalb nicht möglich. Rund 12 % der Bevölkerung erlebten mindestens eine solche Tat. Häufigstes Motiv war das Geschlecht (4,6 %), es folgen politische Einstellung (3,2 %), ethnische Gruppenzugehörigkeit (3,1 %), sozialer Status (3,0 %) und Alter (2,8 %). 2,1 % erlebten eine Tat aufgrund ihrer Zuwanderungsgeschichte, 1,7 % aufgrund der Religion, 1,6 % aufgrund der Hautfarbe. Diese Werte beziehen sich auf die Gesamtbevölkerung, nicht auf einzelne Herkunftsgruppen.
Beim Anzeigeverhalten zeigt sich tendenziell eine höhere durchschnittliche Anzeigeneigung bei Menschen mit Migrationshintergrund – bei keiner Deliktgruppe ist diese Tendenz statistisch signifikant, und wegen niedriger Fallzahlen sind die Schätzungen mit hoher Unsicherheit behaftet.
Was wir sicher wissen
- SKiD 2024 ist repräsentativ für die in Deutschland in Privathaushalten lebende Bevölkerung ab 16 Jahren; Referenzzeitraum der Opfererfahrungen ist das Jahr 2023.
- Bei den zusammengefassten Gewalt- und Sexualdelikten lassen sich nur vereinzelt Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beobachten.
- Menschen mit polnischem Migrationshintergrund sind signifikant seltener von verbaler Gewalt im Internet betroffen (3,9 % zu 5,9 %).
- Menschen mit Migrationshintergrund aus Afghanistan, Irak, Syrien oder Eritrea weisen bei verbaler Gewalt offline (9,4 % zu 14,2 %), sexueller Belästigung (0,9 % zu 7,1 %) und verbaler Gewalt online (3,6 % zu 5,9 %) geringere Prävalenzraten auf.
- Wo bei den Einzeldelikten signifikante Unterschiede vorliegen, weisen sie auf eine geringere Kriminalitätsbelastung der Gruppe mit Migrationshintergrund hin.
- Frauen mit Migrationshintergrund aus den betrachteten Flucht- und Krisenländern sind signifikant seltener von Partnerschaftsgewalt betroffen als Frauen ohne Migrationshintergrund (0,4 % zu 1,9 %).
- Rund 12 % der Bevölkerung erlebten mindestens eine vorurteilsgeleitete Gewalt- oder Sexualtat; häufigstes Motiv war das Geschlecht (4,6 %).
Was wir nicht sicher wissen
- Ob Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt häufiger oder seltener Opfer werden: Der Bericht weist kein zusammenfassendes Gesamtmaß über alle Delikte aus.
- Ob die höhere Körperverletzungsrate bei türkischem Migrationshintergrund (5,4 % zu 2,3 %) real ist – die Differenz ist statistisch nicht signifikant.
- Ob die höheren Werte für Partnerschaftsgewalt bei Frauen mit polnischem oder türkischem Migrationshintergrund belastbar sind – auch sie sind nicht signifikant.
- Ob Menschen mit Migrationshintergrund häufiger anzeigen: Die beobachtete Tendenz ist bei keiner Deliktgruppe signifikant.
- Wie sich vorurteilsgeleitete Gewalt entwickelt hat: SKiD 2020 erhob vorurteilsgeleitete Motive nur für Körperverletzungen, beide Wellen sind nicht vergleichbar.
- Wie stark Menschen aus Afghanistan, Irak, Syrien und Eritrea tatsächlich betroffen sind: Befragt wurden nur Personen in Privathaushalten, nicht Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Der Bericht schließt nicht aus, dass die Betroffenheit dieser Gruppe höher ist.
- Warum die Werte für einzelne Gruppen abweichen: Die Ergebnisse beruhen auf bivariaten Analysen; Zusammenhänge weisen nicht zwingend auf Ursachen hin. Aussagen über einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen lassen die Befragungsergebnisse nicht zu.
Warum diese Antwort nicht ganz einfach ist
SKiD 2024 ist eine große, repräsentative Befragung – und stößt bei dieser Frage trotzdem an Grenzen. Der Bericht benennt diese Grenzen selbst; sie erklären, warum viele Unterschiede offenbleiben müssen.
- 01
Repräsentative Opferbefragung statt Aktenauswertung
SKiD ist ein Viktimisierungssurvey: Zufällig aus den Einwohnermelderegistern gezogene Personen ab 16 Jahren berichten über ihre Opfererfahrungen. Die Ergebnisse werden anhand amtlicher Daten (Mikrozensus) unter anderem nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund gewichtet.
- 02
Ergänzung zur Polizeilichen Kriminalstatistik
In der PKS sind nur der Polizei bekannte Taten enthalten. Nicht angezeigte Taten bilden das kriminalstatistische Dunkelfeld – SKiD macht diesen Bereich sichtbar, weil auch nicht angezeigte Erlebnisse erfasst werden.
- 03
Nicht direkt mit der PKS vergleichbar
Der Bericht nennt fünf Gründe: abweichender Referenzzeitraum (Ausgangsstatistik gegenüber Tatzeitpunkt), abweichende Grundgesamtheit, unterschiedliche Deliktkategorisierung, unterschiedliche Zählung von Mehrfachopfern und eingeschränkte Äquivalenz einzelner Delikte.
- 04
Kleine Fallzahlen je Gruppe und Delikt
Gewalt- und Sexualdelikte sind seltene Ereignisse. Für die vier Herkunftsgruppen stehen je nach Auswertung nur einige hundert bis rund 1.600 Befragte zur Verfügung – große Abstände können deshalb unbelegt bleiben. Die Einzeldelikte der Anzeigeneigung lassen sich aus diesem Grund gar nicht nach Migrationshintergrund darstellen.
- 05
Nicht alle Bevölkerungsgruppen erreichbar
Befragt wurden ausschließlich Personen in Privathaushalten. Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Inhaftierte, Wohnungslose und Reisende sind nicht enthalten.
- 06
Selbstauskunft und Wahrnehmung
Ob ein Erlebnis als Straftat oder als vorurteilsgeleitet gilt, entscheidet in SKiD die Wahrnehmung der Befragten. Der Bericht benennt beide Fehlerrichtungen – unterstellte wie übersehene Vorurteilsmotive – und weist auf mögliches Underreporting hin.
Häufige Missverständnisse
„Menschen mit Migrationshintergrund werden generell häufiger Opfer von Straftaten.“
SKiD 2024 belegt das nicht. Bei Gewalt- und Sexualdelikten finden sich nur vereinzelt signifikante Unterschiede – und diese weisen auf eine geringere Betroffenheit der Gruppen mit Migrationshintergrund hin.
„Menschen mit türkischem Migrationshintergrund werden mehr als doppelt so häufig Opfer von Körperverletzung.“
Die gemessenen Werte lauten 5,4 % gegenüber 2,3 %. Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Differenz von 3,1 Prozentpunkten statistisch nicht signifikant ist.
„Ein nicht signifikanter Unterschied bedeutet, dass es keinen Unterschied gibt.“
Nein. Er bedeutet, dass die Daten keinen zuverlässigen Schluss zulassen – bei seltenen Delikten und kleinen Gruppen wären dafür größere Stichproben nötig.
„Die SKiD-Zahlen lassen sich direkt mit der Polizeilichen Kriminalstatistik vergleichen.“
Der Bericht widerspricht dem: Referenzzeitraum, Grundgesamtheit, Deliktkategorisierung, Zählung von Mehrfachopfern und Deliktäquivalenz unterscheiden sich.
„Vorurteilsgeleitete Gewalt betrifft vor allem Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.“
SKiD 2024 weist die Motive für die Gesamtbevölkerung aus. Häufigstes Motiv ist das Geschlecht (4,6 %), es folgen politische Einstellung (3,2 %) und ethnische Gruppenzugehörigkeit (3,1 %); das Motiv Zuwanderungsgeschichte liegt bei 2,1 %.
„Aus den Ergebnissen lässt sich das Risiko einzelner Personen ableiten.“
Nein. Es handelt sich um Durchschnittswerte einer Bevölkerungsbefragung auf Basis bivariater Analysen. Sie erlauben weder Aussagen über einzelne Personen noch Ursachenzuschreibungen.
Auf einen Blick
SKiD 2024 findet bei Gewalt- und Sexualdelikten nur vereinzelt Unterschiede nach Migrationshintergrund. Wo Unterschiede statistisch abgesichert sind, sind Menschen mit Migrationshintergrund seltener betroffen – insbesondere Personen aus Afghanistan, Irak, Syrien und Eritrea. Höhere Werte einzelner Gruppen sind nicht signifikant. Eine pauschale Antwort lässt der Bericht nicht zu.
- Evidenzgrad
- Teilweise belegt
SKiD 2024 ist eine große, repräsentative Opferbefragung mit klar dokumentierter Methodik. Für einzelne Delikte und Gruppen sind Unterschiede statistisch abgesichert, für viele andere nicht – der Bericht führt dies wiederholt auf geringe Fallzahlen pro Delikt und Bevölkerungsgruppe zurück.
- Datenstand
- Referenzzeitraum der Opfererfahrungen: Jahr 2023. Erhebung: 19.02.2024 bis 07.06.2024. Bericht: Version 1.0, Stand April 2026.
- Letzte Aktualisierung
- 28. Juli 2026
Quellen
- 1
Birkel, Christoph; Erdmann, Anke; Church, Daniel; Hager, Alisa; Rüdel, Julia; Weymeirsch, Julia; Schumann, Almut; Goede, Laura-Romina (2026): Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2024. Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder
Bundeskriminalamt · 2026
Version 1.0, Wiesbaden. Kapitel 3 (Studiendesign), 4.2.4, 4.3, 4.4.2, 5.2.2 sowie Anhang 8.1. Einzige Datengrundlage dieser Seite.
- 2
Mikrozensus – Definition Migrationshintergrund
Statistisches Bundesamt · 2025
Im SKiD-2024-Bericht als Grundlage der Definition des Migrationshintergrunds und der Gewichtung genannt.
- 3
Definition von Partnerschaftsgewalt
Weltgesundheitsorganisation (WHO) · 2024
Im SKiD-2024-Bericht als Grundlage der Erfassung von Partnerschaftsgewalt genannt.
- 4
Herkunftsländer von Fluchtmigration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge · 2021
Im SKiD-2024-Bericht als Begründung für die Gruppenbildung „Flucht- und Krisenländer“ genannt.
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Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offen zugänglichen Quellen und sind nachvollziehbar belegt. Wie wir arbeiten, steht in unserer Methodik.