Werden Ausländer häufiger straffällig?
- Autor:
- politfacts
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Letzte Aktualisierung:
- 28. Juli 2026
- Lesedauer:
- ca. 10 Minuten
Worum geht es hier?
Nichtdeutsche Personen erscheinen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) häufiger als Tatverdächtige, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Das ist im Hellfeld messbar und belegt. Diese Seite zeigt die Zahlen, die Struktur dieser Gruppe und die Faktoren, die die PKS nicht erfasst – ohne Bewertung und ohne Ursachenzuschreibung.
- Wie viele deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige die PKS 2025 registriert hat.
- Was eine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist und wofür sie berechnet werden darf.
- Wie sich Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus zwischen den Gruppen unterscheiden.
- Warum Touristen, Durchreisende und Personen ohne festen Wohnsitz die Rechnung verändern.
- Warum ausländerrechtliche Verstöße aus dem Vergleich herausgenommen werden.
- Welche Schlussfolgerungen mit diesen Daten wissenschaftlich zulässig sind – und welche nicht.
Kurz erklärt
Ja, im polizeilichen Hellfeld: 2025 registrierte die PKS bei Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße 1.908.383 Tatverdächtige, davon 1.230.432 deutsche und 677.951 nichtdeutsche – ein Anteil von 35,5 Prozent.
Auch bevölkerungsbezogen liegen die Werte höher: Die Tatverdächtigenbelastungszahl betrug 2025 bei Deutschen 1.813 und bei Nichtdeutschen 4.788 je 100.000 Einwohner ab acht Jahren (Faktor 2,64).
Diese Rohwerte kontrollieren weder Alter, Geschlecht, soziale Lage, Aufenthaltsdauer, Wohnort, Mobilität noch Unterschiede der Anzeige- und Kontrollwahrscheinlichkeit.
Aus Staatsangehörigkeit, Fluchtstatus oder Aufenthaltsanlass allein lässt sich keine individuelle Tatneigung und keine Ursache ableiten. Der Bericht stuft diesen Punkt mit Evidenzgrad D ein: derzeit nicht eindeutig belegbar.
Das Wichtigste auf einen Blick
2025 waren 35,5 Prozent aller registrierten Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) nichtdeutsche Staatsangehörige: 677.951 von 1.908.383 Personen.
Die Tatverdächtigenbelastungszahl lag bei Nichtdeutschen 2,64-mal so hoch wie bei Deutschen – auch getrennt nach Alter und Geschlecht blieben die Werte höher.
Nichtdeutsche Tatverdächtige sind keine homogene Gruppe: 76,0 Prozent hatten einen sonstigen erlaubten Aufenthalt, 23,1 Prozent gehörten zur PKS-Kategorie Zuwanderer.
24,3 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen wohnten im Ausland oder hatten keinen festen Wohnsitz – sie fließen nicht in den TVBZ-Zähler ein.
Gegenüber 2024 sank die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger um 2,7 Prozent, die der PKS-Zuwanderer um 9,2 Prozent.
Für Migranten, Geflüchtete und PKS-Zuwanderer ist keine belastbare Belastungszahl berechenbar, weil ein deckungsgleicher Bevölkerungsnenner fehlt.
Zahlen & Fakten
Die Datenlage
- Nichtdeutsche Tatverdächtige 2025
- 677.951
- Anteil an allen 1.908.383 Tatverdächtigen 2025
- 35,5 %
- TVBZ Nichtdeutsche zu Deutsche je 100.000 Einwohner ab 8 Jahren
- 4.788 zu 1.813
- PKS-Zuwanderer 2025 – 23,1 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen
- 156.335
- Nichtdeutsche Tatverdächtige ohne verwertbaren Inlandswohnsitz
- 24,3 %
- TVBZ Gewaltkriminalität 2025: Nichtdeutsche zu Deutsche
- 628 zu 158
Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz/EU (PKS-Schlüssel 890000).
2011 lag der Anteil bei 20,8 Prozent. Der Anstieg entstand auch dadurch, dass die Zahl deutscher Tatverdächtiger um 24,4 Prozent sank.
Verhältnis 2,64. Nur eine rohe, nicht standardisierte Hellfeldrate.
Vier Aufenthaltsanlässe: Asylbewerber, Schutz-/Asylberechtigte, Duldung, unerlaubter Aufenthalt. 8,2 Prozent aller Tatverdächtigen.
64.725 wohnten im Ausland, 100.010 hatten keinen festen oder einen unbekannten Wohnsitz.
Verhältnis 3,96 – größer als beim Gesamtschlüssel. Auch dieser Befund ist deskriptiv, nicht kausal.
Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige entwickeln sich gegenläufig
Registrierte Tatverdächtige, Eckjahre 2011 bis 2025, ohne ausländerrechtliche Verstöße
Tatverdächtige
- Deutsche Tatverdächtige
- Nichtdeutsche Tatverdächtige
Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg um 58,7 Prozent, die deutscher sank um 24,4 Prozent; die Gesamtzahl ging um 7,1 Prozent zurück. Der steigende Anteil entsteht damit aus zwei gegenläufigen Reihen. Wegen der Cannabis-Teillegalisierung sind 2024 und 2025 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Quelle: BKA, PKS 2025, Zeitreihen Tabellen 20, 40 und 50; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.3.
Tatverdächtigenbelastungszahl 2025 nach Alter und Geschlecht
Ansässige Tatverdächtige je 100.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe ab acht Jahren
je 100.000 Einwohner
- Deutsche
- Nichtdeutsche
Die Verhältniswerte reichen von 2,24 (Heranwachsende) bis 2,71 (Erwachsene). Die Trennung nach Alter und Geschlecht reduziert Kompositionsunterschiede, ist aber keine vollständige Standardisierung: Aufenthaltsdauer, Lebenslage, Wohnort und Kontrollhäufigkeit bleiben unkontrolliert.
Quelle: BKA, PKS 2025, Belastungszahlentabellen 40 und 50; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.14.
Die Gruppen haben eine unterschiedliche Altersstruktur
Anteil der unter 30-Jährigen und der Erwachsenen ab 21 Jahren, 2025
Anteil in Prozent
- unter 30 Jahre
- Erwachsene 21+
Weil Tatverdächtigenbelastungen in Jugend und frühem Erwachsenenalter regelmäßig höher sind, verschiebt eine jüngere Gruppenstruktur die beobachteten Gesamtwerte bereits ohne gruppenspezifischen Verhaltenseffekt. Der Erwachsenenanteil unterscheidet sich dagegen nur wenig.
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabellen 20, 50 und 56; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.5.
Männeranteil in den drei Tatverdächtigengruppen 2025
Anteil männlicher Tatverdächtiger innerhalb der jeweiligen Gruppe
Anteil in Prozent
Die TVBZ von Männern liegt in allen Staatsangehörigkeitsgruppen deutlich höher als die von Frauen. Ein Vergleich ohne Geschlechtskontrolle mischt deshalb Gruppenunterschiede mit unterschiedlichen Männer- und Frauenanteilen. Umgekehrt verschwinden die Unterschiede auch bei getrennter Betrachtung nicht.
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabellen 20, 50 und 56; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.6.
Aufenthaltsanlass der nichtdeutschen Tatverdächtigen 2025
Verteilung der 677.951 nichtdeutschen Tatverdächtigen nach PKS-Aufenthaltsanlass
Tatverdächtige
Die große Restgruppe „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ umfasst unter anderem EU-Freizügigkeitsberechtigte und Personen mit anderen erlaubten Aufenthaltsgründen; sie gehört nicht zur PKS-Kategorie Zuwanderer. Zu den 6.390 Personen ohne Aufenthalt in Deutschland können etwa Durchreisende oder im Ausland wohnende Personen gehören.
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 61; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.8.
Ein Viertel der nichtdeutschen Tatverdächtigen fehlt im TVBZ-Zähler
Wohnsitzbezug der nichtdeutschen Tatverdächtigen 2025
Tatverdächtige
Die offizielle TVBZ verwendet nur ansässige Tatverdächtige ab acht Jahren, weil Zähler und Nenner dieselbe Wohnbevölkerung beschreiben müssen. Touristen, Durchreisende, bestimmte Pendler und Personen ohne registrierten Wohnsitz zählen nicht zur Wohnbevölkerung. Die Untergruppen „ohne festen Wohnsitz“ und „Wohnsitz unbekannt“ können sich überschneiden und werden nicht addiert.
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabelle 29; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.13.
Warum ausländerrechtliche Verstöße herausgerechnet werden
Nichtdeutsche Tatverdächtige 2025 mit und ohne ausländerrechtliche Verstöße
Tatverdächtige
Die Differenz von 145.658 Personen entfällt nahezu vollständig auf Nichtdeutsche, weil diese Delikte rechtlich an einen ausländerrechtlichen Status anknüpfen; bei Deutschen beträgt sie 814 Personen. Allgemeine Staatsangehörigkeitsvergleiche verwenden deshalb den Schlüssel 890000.
Quelle: BKA, PKS 2025, Tabellen 20, 50, 56 und 61; politfacts-Bericht, Kapitel 5, Tabelle 5.4.
Was bedeuten diese Zahlen?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik registrierte 2025 bei Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU 1.908.383 Tatverdächtige. Davon waren 1.230.432 deutsche und 677.951 nichtdeutsche Staatsangehörige. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag damit bei 35,5 Prozent. Diese Zahl beschreibt das polizeiliche Hellfeld – also die der Polizei bekannt gewordenen und endbearbeiteten Fälle – und nicht die Zahl tatsächlich schuldiger Personen.
Ein Anteil ist keine Belastungszahl. Erst die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) setzt die ansässigen Tatverdächtigen ab acht Jahren ins Verhältnis zur entsprechenden Wohnbevölkerung. Sie betrug 2025 bei Deutschen 1.813 und bei Nichtdeutschen 4.788 je 100.000 Einwohner; der nichtdeutsche Wert war 2,64-mal so hoch. Auch getrennt nach Geschlecht (2.686 zu 7.031 bei Männern, 987 zu 2.318 bei Frauen) und nach groben Altersgruppen blieben die nichtdeutschen Werte höher. Für die Gewaltkriminalität lauteten die Werte 158 zu 628, also ein Verhältnis von 3,96.
Die Rohdifferenz ist damit belegt – ihre Erklärung nicht. Der Bericht nennt mehrere Faktoren, die in diesen Zahlen enthalten, aber nicht kontrolliert sind. Erstens die Struktur: 42,5 Prozent der nichtdeutschen und 55,8 Prozent der PKS-Zuwanderer waren unter 30 Jahre alt, gegenüber 39,3 Prozent bei allen Tatverdächtigen; der Männeranteil lag bei 78,4 beziehungsweise 82,5 gegenüber 74,4 Prozent. Da Belastungszahlen bei jungen Männern regelmäßig höher liegen, verschiebt bereits die Zusammensetzung die Gesamtwerte.
Zweitens der Nenner: Von den 677.951 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren nur 513.216 als in Deutschland ansässig abgrenzbar. 64.725 wohnten im Ausland, 100.010 hatten keinen festen oder einen unbekannten Wohnsitz – zusammen 24,3 Prozent. Zur Wohnbevölkerung zählen unter anderem Touristen, Durchreisende, bestimmte Pendler und Stationierungsangehörige nicht. Erscheint eine Gruppe im Zähler, nicht aber im Nenner, wird eine Belastungszahl überschätzt; die offizielle TVBZ reduziert dieses Problem, indem sie nur ansässige Tatverdächtige verwendet.
Drittens die Deliktsauswahl: Verstöße gegen das Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz können rechtlich fast ausschließlich von Nichtdeutschen begangen werden. Werden sie einbezogen, steigt die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger 2025 von 677.951 auf 823.609 und ihr Anteil von 35,5 auf 40,1 Prozent, während sich der deutsche Wert nur um 814 Personen ändert. Deshalb verwendet der Bericht für Gruppenvergleiche grundsätzlich den Schlüssel 890000 ohne diese Delikte.
Viertens Anzeige, Kontrolle und Aufklärung: Gruppen mit hoher Präsenz im öffentlichen Raum oder häufigeren Behördenkontakten können häufiger kontrolliert werden. Delikte mit sichtbarer Tatbegehung oder fremden Tatverdächtigen haben andere Anzeige- und Identifizierungschancen als Taten im sozialen Nahraum. Die PKS quantifiziert diese Selektionsschritte nicht vollständig. Unterschiede im Hellfeld können deshalb sowohl Verhaltens- als auch Erfassungsunterschiede enthalten.
Fünftens Lebenslage: Die amtlichen PKS-Tabellen verknüpfen Tatverdächtige nicht mit Einkommen, Erwerbsstatus, Bildung, Wohnsituation, Aufenthaltsdauer oder lokaler Deprivation. Alter und Geschlecht sind wichtige, aber nicht hinreichende Kontrollvariablen. Die Rohdifferenz der TVBZ darf daher nicht als isolierter Effekt der Staatsangehörigkeit gelesen werden.
Hinzu kommt, dass „nichtdeutsch“ keine Migrationsgruppe bezeichnet. Maßgeblich ist allein die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung; Personen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit zählen als Deutsche. Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen befinden sich langjährig Ansässige, EU-Freizügigkeitsberechtigte, Arbeitsmigranten, Studierende, Touristen, Personen ohne festen Wohnsitz und PKS-Zuwanderer. 76,0 Prozent hatten einen sonstigen erlaubten Aufenthalt; 23,1 Prozent (156.335 Personen) fielen unter die vier Zuwandererstatus. Menschen mit Einwanderungsgeschichte – rund 21,8 Millionen im Mikrozensus 2025 – erfasst die PKS gar nicht; eine Auswertung „der Migranten“ als Tatverdächtigengruppe ist mit PKS-Daten nicht möglich.
Was wir sicher wissen
- 2025 registrierte die PKS ohne ausländerrechtliche Verstöße 677.951 nichtdeutsche Tatverdächtige – 35,5 Prozent aller 1.908.383 Tatverdächtigen (Evidenzgrad A · sehr gut belegt).
- Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger lag 58,7 Prozent über 2011 (427.259), aber 2,7 Prozent unter 2024 (696.873).
- Im selben Zeitraum sank die Zahl deutscher Tatverdächtiger um 24,4 Prozent und die Gesamtzahl um 7,1 Prozent; der steigende Anteil entsteht aus dieser Gegenläufigkeit.
- Die TVBZ betrug 2025 bei Deutschen 1.813 und bei Nichtdeutschen 4.788 je 100.000 Einwohner ab acht Jahren; das Verhältnis lag bei 2,64.
- Auch nach Alters- und Geschlechtsgruppen getrennt lagen die nichtdeutschen TVBZ-Werte über den deutschen (Evidenzgrad B · gut belegt, mit Einschränkungen).
- Bei der Gewaltkriminalität lag die TVBZ 2025 bei 158 (Deutsche) und 628 (Nichtdeutsche), Verhältnis 3,96.
- PKS-Zuwanderer waren 2025 eine Teilgruppe von 156.335 Personen – 23,1 Prozent der nichtdeutschen und 8,2 Prozent aller Tatverdächtigen (Evidenzgrad A · sehr gut belegt).
- 76,0 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen hatten einen sonstigen erlaubten Aufenthalt; 0,9 Prozent hatten laut PKS keinen Aufenthalt in Deutschland.
- 24,3 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen hatten ihren Wohnsitz im Ausland oder keinen festen beziehungsweise einen unbekannten Wohnsitz.
- Nichtdeutsche und PKS-Zuwanderer sind im Durchschnitt jünger und häufiger männlich als die Gesamtheit der Tatverdächtigen (42,5 bzw. 55,8 Prozent unter 30 Jahren; 78,4 bzw. 82,5 Prozent männlich).
- Werden ausländerrechtliche Verstöße einbezogen, steigt der nichtdeutsche Anteil 2025 von 35,5 auf 40,1 Prozent; bei Deutschen ändert sich die Zahl nur um 814 Personen.
- Die PKS erfasst Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Wohnsitz und Aufenthaltsanlass – nicht aber Einwanderungsgeschichte oder Migrationshintergrund.
Was wir nicht sicher wissen
- Aus Rohunterschieden folgt kein kausaler Effekt von Staatsangehörigkeit oder Migration (Evidenzgrad D · derzeit nicht eindeutig belegbar).
- Welcher Anteil der TVBZ-Differenz auf Verhalten, Lebenslage, Aufenthaltsdauer, räumliche Kontexte oder Erfassungsmechanismen entfällt, kann die PKS nicht bestimmen.
- Für Migranten, Geflüchtete und PKS-Zuwanderer ist keine deckungsgleiche TVBZ berechenbar, weil ein passender Bevölkerungsnenner fehlt (Evidenzgrad D).
- Wie groß das Dunkelfeld je Bevölkerungsgruppe und Delikt ist und wie stark sich Anzeigebereitschaft unterscheidet, ist aus der PKS nicht ablesbar.
- Inwieweit unterschiedliche Kontroll- und Aufklärungswahrscheinlichkeiten die Registrierung beeinflussen, quantifiziert die Statistik nicht vollständig.
- Der Einfluss von Einkommen, Erwerbsstatus, Bildung, Wohnsituation und lokaler Deprivation ist in den amtlichen PKS-Tabellen nicht enthalten; eine vollständige multivariate Individualanalyse ist mit ihnen nicht möglich.
- Wie viele der registrierten Tatverdächtigen später verurteilt wurden, zeigt die PKS nicht – Tatverdacht ist keine gerichtliche Schuldentscheidung.
- Zeitvergleiche der TVBZ sind durch die Zensusbrüche 2013 und 2024 sowie durch die Cannabis-Teillegalisierung ab 2024 eingeschränkt.
Warum diese Antwort nicht ganz einfach ist
Die Frage klingt einfach, weil sie sich auf eine einzige Eigenschaft bezieht: die Staatsangehörigkeit. In den Daten wirken jedoch mehrere Einflussgrößen gleichzeitig – Alter, Geschlecht, Wohnsitz, Aufenthaltsstatus, Deliktsauswahl, Kontrollintensität und Anzeigeverhalten. Wissenschaftliche Analysen betrachten deshalb mehrere Variablen zusammen, statt eine einzelne Rate für sich zu lesen. Die amtlichen PKS-Tabellen erlauben diese vollständige Mehrvariablenanalyse nicht.
- 01
Anteil ist nicht Belastung
Ein hoher Anteil einer Gruppe an den Tatverdächtigen kann allein aus ihrer Bevölkerungsgröße folgen. Erst eine Rate mit passendem Nenner erlaubt einen Belastungsvergleich – und auch dann bleibt sie unstandardisiert.
- 02
Struktur wirkt schon vor jedem Verhalten
Junge Männer sind in der nichtdeutschen und in der zugewanderten Bevölkerung überrepräsentiert. Weil Belastungszahlen in diesen Gruppen generell höher liegen, enthalten Gesamtraten einen Kompositionseffekt. Eine Alters- und Geschlechtstrennung reduziert ihn, beseitigt ihn aber nicht.
- 03
Der Nenner muss zum Zähler passen
Eine gültige Rate setzt dieselbe Personengruppe, denselben Raum, denselben Zeitraum und dieselbe Altersabgrenzung in Zähler und Nenner voraus. Erfüllt ist das nur für deutsche und nichtdeutsche ansässige Tatverdächtige. Für Migranten fehlt der PKS-Zähler, für Geflüchtete und PKS-Zuwanderer ein deckungsgleicher Bevölkerungsbestand.
- 04
Touristen, Durchreisende und Menschen ohne festen Wohnsitz
Wer im Zähler erscheint, aber nicht zur Wohnbevölkerung zählt, überzeichnet eine Belastungszahl. 2025 blieben 24,3 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen deshalb außerhalb des offiziellen TVBZ-Zählers.
- 05
Ausländerspezifische Delikte verzerren den Vergleich mechanisch
Verstöße gegen Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz sind rechtlich fast nur für Nichtdeutsche relevant. Ihr Einbezug hebt den nichtdeutschen Anteil 2025 von 35,5 auf 40,1 Prozent, ohne dass sich das Vergleichsverhalten ändert.
- 06
Registrierung ist ein Auswahlprozess
Zwischen einer Tat und ihrer Erfassung liegen Anzeige, Kontrolle, Ermittlung und Aufklärung. Jede Stufe kann Gruppen unterschiedlich treffen. Die PKS misst das Ergebnis dieses Prozesses, nicht die Kriminalität selbst.
- 07
Gruppenmittel gelten nicht für Einzelpersonen
Alle Werte sind Aggregate. Vom Mittelwert einer Gruppe auf eine konkrete Person zu schließen, wäre ein ökologischer Fehlschluss. Ebenso wenig folgt aus einer Korrelation zwischen Status und Registrierung eine Kausalwirkung des Status.
- 08
Zeitreihen enthalten Brüche
Die TVBZ-Reihe beruht ab 2013 auf dem Zensus 2011 und ab 2024 auf dem Zensus 2022. Zusätzlich wirkt die Cannabis-Teillegalisierung ab April 2024. Vergleiche innerhalb einer Basis sind belastbarer als über die Bruchstellen hinweg.
Häufige Missverständnisse
„Die PKS beweist die Ursache von Kriminalität.“
Nein. Die PKS beschreibt registrierte Tatverdächtige im Hellfeld. Über Ursachen entscheidet sie nicht: Der Bericht stuft die Aussage „Aus Rohunterschieden folgt ein kausaler Effekt von Staatsangehörigkeit oder Migration“ ausdrücklich mit Evidenzgrad D ein.
„Nationalität erklärt Kriminalität vollständig.“
Nein. Die Rohwerte enthalten Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus, Wohnort, Mobilität, soziale Lage sowie Anzeige- und Kontrollwahrscheinlichkeiten. Die amtlichen PKS-Tabellen kontrollieren keine dieser Größen vollständig, und eine multivariate Individualanalyse ist mit ihnen nicht möglich.
„35,5 Prozent Anteil bedeutet eine 35,5-prozentige Belastung dieser Bevölkerung.“
Nein. Ein Tatverdächtigenanteil ist keine Tatverdächtigenbelastungszahl. Der Anteil beschreibt die Zusammensetzung der registrierten Tatverdächtigen, nicht die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person registriert wird.
„„Nichtdeutsche Tatverdächtige“ und „Migranten“ sind dasselbe.“
Nein. Nichtdeutsch bezeichnet allein die Staatsangehörigkeit zum Erfassungszeitpunkt; Doppelstaater mit deutschem Pass zählen als Deutsche. Menschen mit Einwanderungsgeschichte – rund 21,8 Millionen laut Mikrozensus 2025 – erfasst die PKS nicht. Eine Zahl oder Rate „der Migranten“ existiert in diesen Daten nicht.
„Alle nichtdeutschen Tatverdächtigen sind Geflüchtete oder Asylbewerber.“
Nein. 2025 hatten 76,0 Prozent einen sonstigen erlaubten Aufenthalt, darunter EU-Freizügigkeitsberechtigte und andere erlaubte Aufenthaltsgründe. Die vier Zuwandererstatus umfassten 156.335 Personen beziehungsweise 23,1 Prozent.
„Der steigende Anteil zeigt, dass Nichtdeutsche immer krimineller werden.“
Nein. Der Anteil stieg von 20,8 auf 35,5 Prozent, weil zwei Reihen gegenläufig verliefen: Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger nahm um 58,7 Prozent zu, die deutscher um 24,4 Prozent ab. 2025 sank die nichtdeutsche Zahl gegenüber 2024 um 2,7 Prozent, die TVBZ um 6,0 Prozent.
„Eine höhere Gruppenrate sagt etwas über eine einzelne Person aus.“
Nein. Alle Werte sind Aggregate. Der Schluss vom Gruppenmittel auf ein konkretes Gruppenmitglied wäre ein ökologischer Fehlschluss. Aus Staatsangehörigkeit, Fluchtstatus oder Aufenthaltsanlass folgt keine individuelle Tatneigung.
„Tatverdächtige sind überführte Täter.“
Nein. Eine Registrierung bedeutet, dass nach polizeilichem Ermittlungsergebnis zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung vorliegen. Sie ist keine gerichtliche Schuldentscheidung; die Zahl tatsächlich schuldiger Personen ist aus der PKS nicht ableitbar.
Auf einen Blick
Die PKS belegt für 2025 eine höhere absolute und bevölkerungsbezogene Registrierung nichtdeutscher Tatverdächtiger als deutscher Tatverdächtiger. Sie belegt zugleich erhebliche Strukturunterschiede und klare Messgrenzen: Die Unterschiede im Hellfeld sind real und quantifizierbar – ihre kausale Erklärung sowie eine Verallgemeinerung auf Migranten, Geflüchtete oder einzelne Personen sind mit diesen Daten nicht zulässig.
- Evidenzgrad
- Gut belegt
Der Bericht führt Kapitel 5 mit Evidenzgrad B · gut belegt, mit Einschränkungen. Die Tatverdächtigenzahlen und die Abgrenzung der PKS-Zuwanderer sind mit Evidenzgrad A eingestuft, die TVBZ-Unterschiede mit B, weil sie weitere Struktur- und Selektionsfaktoren nicht kontrollieren. Die fehlende Berechenbarkeit gruppenspezifischer Raten und die Frage kausaler Effekte sind mit Evidenzgrad D ausgewiesen.
- Datenstand
- Berichtsjahre 2011 bis 2025 der PKS, Schwerpunkt 2025; Aufenthalts- und Mehrfachauswertungen der PKS-Zuwanderer teilweise Stand Bundeslagebild 2024. Bevölkerungsangaben: Mikrozensus 2025.
- Letzte Aktualisierung
- 28. Juli 2026
Quellen
- 1
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 – Ausgewählte Zahlen im Überblick / IMK-Bericht
Bundeskriminalamt · 2026
Grundlage der Tatverdächtigen- und Belastungszahlen 2025.
Quelle öffnen - 2
PKS 2025, Bund – Tatverdächtige: Tabelle 20 (Alter/Geschlecht), Tabelle 50 (nichtdeutsche Tatverdächtige), Tabelle 56 (Zuwanderer), Tabelle 61 (Aufenthaltsanlass), Tabelle 62 (Staatsangehörigkeiten), Tabelle 29 (Wohnsitz)
Bundeskriminalamt · 2026
Quelle der Struktur-, Status- und Wohnsitzangaben.
- 3
PKS 2025, Bund – Belastungszahlen, Tabellen 20, 40 und 50 sowie Zeitreihen Tatverdächtige und Tatverdächtigenbelastungszahlen
Bundeskriminalamt · 2026
Grundlage der TVBZ-Werte 2011 bis 2025 und der Eckjahresreihe.
- 4
PKS 2025 – Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik
Bundeskriminalamt · 2026
Definitionen von echter Tatverdächtigenzählung, Summenschlüssel 890000 und Aufenthaltsanlässen.
- 5
Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Fokus: Fluchtmigration. Bundeslagebild 2024
Bundeskriminalamt · 2025
Angaben zu Geflüchtetenbestand, Statusverteilung und Mehrfachtatverdächtigen der PKS-Zuwanderer.
- 6
Bevölkerung in Privathaushalten 2025 nach Einwanderungsgeschichte bzw. Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus
Statistisches Bundesamt · 2026
Abgrenzung von Einwanderungsgeschichte und Bevölkerungsgröße.
- 7
Migration, Gewaltkriminalität und Remigration, Kapitel 5: Nichtdeutsche Tatverdächtige, Version 1.0
politfacts research · 2026
Grundlage dieser Wissensseite. Alle Angaben stammen ausschließlich aus diesem Bericht.
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Polizeilicher Tatverdacht, gerichtliche Verurteilung und warum beide Statistiken nicht verrechnet werden dürfen.
Kein Bullshit. Nur Fakten. Einfach erklärt.
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